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Parteienumfrage

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Ergebnis unserer Umfrage bei den hessischen Parteien im Sommer 2012

Die SPD, die Piratenpartei, die CDU und Bündnis 90/Die Grünen beantworteten unsere Fragen sehr schnell. Etwas verspätet auch die Linke. Bei der CDU ergaben sich weitere Fragen zu den den Antworten.
Von der FDP erhielten wir nach mehreren Nachfragen auch eine Antwort, diese fällt jedoch allgemein aus und beantwortet nicht direkt die Fragen. Befindet sich derzeit in der Bearbeitung.

 

Hier unsere Fragen und die bisherigen Antworten:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,
wir setzen uns als Bürgerinitiative dafür ein, dass in Hessen eine Erlaubnis für die Erkundung und das Ausbeuten durch unkonventionelles Gasbohren ausgeschlossen wird. Wir möchten die Haltung der hessischen
Parteien zu den damit verbundenen Fragen erkunden, um diese dann im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit bekannt zu machen. Zu diesem Zweck ist es notwendig, die erbetenen Antworten knapp und leicht verständlich zu formulieren.

1. Teilen Sie unsere Auffassung, dass

a) die Risiken des Frackings für Mensch und Umwelt zu hoch sind, um
dieses Verfahren hier in Nordhessen zu erlauben (insbesondere im Hinblick auf die vielfachen undgroßflächigen Trinkwasserschutzgebiete, Heilquellenschutzgebiete, FFH- sowieNatura2000-Gebiete, die 3 Naturparke (Habichtswald, Kellerwald, Diemelsee), des Nationalparkes und UNESCO-Weltnaturerbes (Buchenwälder Kellerwald- Edersee), des mit öffentlichen Mitteln geförderten Naturschutzgroßprojektes Kellerwald-Edersee, der Arche-Region Kellerwald-Edersee, des beantragten UNESCO-Weltkulturerbe (Bergpark Wilhelmshöhe) sowie der vielfachen und großflächigen land-, vieh- und forstwirtschaftlichen Flächen im beantragten Feld Adler-South)?

 

Antwort der SPD:

Durch den Einsatz von Chemikalien und Additive beim sogenannten Erdgas-Fracking sind die Risiken für Mensch, Umwelt und unser Trinkwasser bisher nicht abschätzbar. Die SPD steht dem Fracking daher kritisch gegenüber. Da wir über die Technologie und ihre Risiken mehr wissen wollen, führt der Hessische Landtag - auf Antrag der SPD - am 10. September eine öffentliche Expertenanhörung zu diesem Thema durch.

 

Antwort der Piraten:

Wir teilen Ihre Auffassung, dass Fracking eine nicht nur für Nordhessen, sondern für gesamt Hessen ungeeignete Methode ist, da die Besiedlungsdichte zu hoch ist und dort, wo sie geringer ist, wichtige landwirtschaftliche Betriebe und/oder wertvolle natürliche Ressourcen liegen, deren Schädigung einen nicht wieder gut zu machenden Schaden verursachen würde.

 

Antwort der CDU:

Mögliche Risiken des Fracking-Verfahrens werden derzeit in verschiedenen wissenschaftlichen Gutachten untersucht. Erst wenn die Ergebnisse dieser Untersuchungen vorliegen, lassen sich die Risiken bewerten und mit den Chancen des Fracking-Verfahrens in Abwägung bringen. Vor einer umfassenden Risikoanalyse sollten - wie von der Landesregierung angekündigt - keine Erkundungsgenehmigungen ausgesprochen werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt hat in diesem Zusammenhang allerhöchste Priorität und ist nicht verhandelbar. Genehmigungen kann es nur dann geben, wenn jede Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Die zurzeit im Raum stehenden Erlaubnisverfahren sind als Art Konzession anzusehen, in dem Gebiet weiter untersuchen zu dürfen. Für die dann später stattfindenden Untersuchungen sind separate Genehmigungen notwendig, für die das o.g. gilt.

 

Kommentar der BI zur Antwort der CDU (Teil 1: Ergebnisoffene Prüfung):
Oberste Bergbehörde ist das CDU-geführte Umweltministerium. An den Informationsveranstaltungen in Kassel und Frankenberg nahm auch ein Vertreter des Umweltministeriums teil. Obwohl eine umfassende Risikoanalyse bisher überhaupt noch nicht durchgeführt wurde, kündigte dieser Vertreter auf diesen Veranstaltungen bereits jetzt die Erteilung der Erlaubnis an. Den Gemeinden, zu deren Aufgaben im Rahmen der Daseinsvorsorge u. a. auch die Versorgung der Bürger mit Trinkwasser gehört, wurde explizit das Recht und die Kompetenz abgesprochen, sich zu der Gefährdung des Trinkwassers zu äußern. Tatsache ist auch, dass der beantragten Aufsuchung entgegenstehende Belange der Raumordnung und Landesplanung sowie sonstige entgegenstehende öffentliche Interessen nicht einmal ansatzweise thematisiert wurden.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

  1. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass ein hochrangiger Vertreter des Umweltministeriums in der o .a. Weise die Beteiligung der Gemeinden einschränkt?

  2. Welchen Einfluss wollen Sie ausüben, damit die Beteiligungsrechte der Gemeinden im laufenden Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden?

  3. Wie bewerten Sie die Tatsache, dass für den o. a. Vertreter des Umweltministeriums das Ergebnis des laufenden Verwaltungsverfahrens bereits jetzt feststeht, obwohl eine Risikoanalyse bis heute nicht vorliegt und obwohl entgegenstehende Belange der Raumordnung und Landesplanung sowie sonstige entgegenstehende öffentliche Interessen nicht einmal ansatzweise thematisiert, geschweige denn geprüft wurden?

  4. Welchen Einfluss wollen Sie ausüben, um eine ordnungsgemäße Prüfung des Antrags auf Erteilung einer bergrechtlichen Aufsuchungserlaubnis sicherzustellen?

Kommentar der BI zur Antwort der CDU (Teil 2: Konzession):
Die Aufsuchungserlaubnis wird als Art Konzession angesehen. Wir haben Rechtsbetrachtungen entnommen, dass die einmal ausgesprochene Erlaubnis einen Rechtsanspruch für die spätere Genehmigung weitgehend begründet.

Dazu als Zitat: Dr. Scholle, Stellungnahme zur Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten für den Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Hessischen Landtages am 10. September 2012 (Antwortet auf die Frage 15):

Welche Ansprüche auf Förderung des Erdgasvorkommens können nach erfolgreicher Erkundung durch den Antragssteiler abgeleitet werden?

Soweit im Rahmen der Aufsuchung dargelegt wird, das ein Erdgasvorkommen aus unkonventionellen Lagerstätten technisch und wirtschaftlich gewinnbar ist, (gebundene Entscheidung, vgl. § 12 BBergG), hat der Antragsteller bei entsprechender Antragstellung einen Anspruch auf Zulassung der Gewinnung. Deshalb muß der Bundesgesetzgeber jetzt handeln. Ein Zögern ist unverantwortlich. Frankreich hat deshalb so schnell gehandelt und Fracking ganz verboten.“

Unsere Frage dazu:

Wird das CDU geführte Ministerium dafür sorgen, dass keine Erlaubnis für die Erkundung ausgesprochen wird, aus der sich Rechtsansprüche der Betreiberin für die Genehmigung der Gewinnung ableiten lassen, solange die Maxime der CDU (eine Genehmigung kann es nur dann geben, wenn jede Gefährdung von Mensch, Wasser und Umwelt ausgeschlossen werden kann) noch nicht erfüllt sind?

 

 

Antwort Bündnis 90/ Die Grünen:

Die möglichen Auswirkungen der Erdgasförderung durch "Fracking" in Nordhessen und in anderen Regionen Deutschlands sind bislang noch ungeklärt. Es gibt keine abschließenden wissenschaftlichen Erkenntnisse über die möglichen Auswirkungen auf Umwelt und Natur, um die Risiken abschließend bewerten zu können. Die bisherigen Erkenntnisse machen uns aber allen Grund zur Sorge. Dies gilt insbesondere für potentielle Auswirkungen auf Grund- und Trinkwasservorkommen.

Bestehende Untersuchungen in den USA zeigen bereits weit reichende negative Auswirkungen auf Umwelt und Gewässer sowie Gefahren für die menschliche Gesundheit.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordern, diese Art der Erdgasförderung und seine Erprobung in Hessen nicht zu genehmigen bis Methoden eingeführt sind, bei denen unkonventionelles Erdgas nachweislich ohne Einsatz von Chemikalien und ohne Gefährdung der Wasserressourcen geborgen werden kann. Ein unkontrollierter Austritt der geförderten Kohlenwasserstoffe im Untergrund oder in die Atmosphäre muss nachweislich ausgeschlossen werden.

 

 

Antwort Die Linke:

Für DIE LINKE gehört die unkonventionelle Erdgasförderung durch Hydraulic Fracturing (kurz Fracking) zu den Hochrisikotechnologien und deshalb verboten. Ein Unfall in einem Fördergebiet kann die dortigen Grundwasservorkommen - für menschliches Zeitempfinden - für immer und ewig als Trinkwasser unbrauchbar machen.

Weil die Grundwasservorkommen nicht an poltischen Grenzen enden, greift ein Fracking-Verbot für Nordhessen oder Hessen sicher zu kurz. DIE LINKE hat sich bereits 2011, nach französischem Vorbild, für ein bundesweites Verbot dieser Art der Erdgasförderung eingesetzt. Der Antrag „keine Erdgasförderung auf Kosten des Trinkwassers – Fracking bei der Erdgasförderung“ (BT-Drs. 17/6097) der Linken Bundestagsfraktion wurde mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP am 10. Mai 2012 abgelehnt.


 

b) die ständig billiger werdenden, umweltschonenden Erneuerbaren Energien der sinnvollere Weg künftiger Energieversorgung sind?

Antwort der SPD:
Das Ziel der hessischen SPD ist es, Hessens Energiebedarf (Strom und Wärme) bis spätestens zum Jahre 2050 zu 100% mit erneuerbaren Energien zu decken. Für die Übergangszeit ist Gas eine sinnvolle Brückentechnologie. Der Import von konventionellem Erdgas ist ausreichend. Auf unkonventionelles heimisches Erdgas, welches mit großem technischem Aufwand und mit Belastungen für Mensch und Umwelt gefördert werden müsste, könnte aus unserer Sicht verzichtet werden.

 

Antwort der Piraten: Es wird viel von der Energiewende gesprochen, auch wenn häufig nur im Zusammenhang mit der Abkehr von der Atomkraft. Eine ganzheitliche Betrachtung und damit zwingend eine Abwendung von fossilen Brennstoffen hin zu umweltfreundlichen Energiequellen, die damit einhergehend erneuerbare Energien sein müssen, ist überfällig. Statt in teure und risikoreiche Technologien zur Gewinnung veralteter Energieträger zu investieren, bedarf es einer konsequenten Unterstützung der Forschung neuer Formen der Energiegewinnung, die zukunftsträchtig sind.

 

Antwort der CDU:

Erneuerbare Energien und fossile Energieträger (insbesondere Gas) sind keineGegensätze sondern werden in den kommenden Jahrzehnten sicherlich beide gebraucht, um eine zuverlässige Energieversorgung zu gewährleisten. Die Erneuerbaren Energien können mittelfristig nicht ohne entsprechende (fossile) schnell regelbare ,,Back-Up"-Kraftwerke auskommen, was insbesondere den Einsatz von gasbetriebenen Kraftwerken(GuD-oder Gasturbinen-Kraftwerke) unumgänglich macht. Das ist allgemeiner Konsens,hataber unmittelbar nichts mit der Frage der Fracking-Technologie zu tun.

 

Antwort Bündnis 90/ Die Grünen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Hessen fordern die beteiligten Industrien (Öl-, Gas-, Kohleförderung, Energieversorger) auf, ihre Investitionsplanungen konsequent auf den Ausbau Erneuerbarer Energien auszurichten anstatt Milliardenbeträge in risikobehaftete Projekte wie Fracking zu stecken.

Trotzdem ist klar zu stellen, dass Erdgas im Rahmen der Energiewende hin zu einer Vollversorgung durch Erneuerbare Energien in den kommenden Jahren noch eine wichtige Rolle spielen wird. Erdgas erzeugt bei der Stromerzeugung nur halb bis ein Drittel so viel CO2 wie Kohle. Weiter können Gaskraftwerke innerhalb weniger Minuten vom Ruhezustand aus an das Netz gebracht werden und stellen damit eine ideale Ergänzung zu Strom aus Erneuerbaren Energien dar, deren Einspeisevolumen aus Wind- und Sonnenstrom natürlichen Schwankungen unterliegt. Deshalb sollte eine Erdgasförderung grundsätzlich in Deutschland möglich sein. Denn weniger heimische Erdgasförderung bedeutet höhere Importe, und wir wissen häufig wenig darüber, unter welchen ökologischen und sozialen Standards das Erdgas in diesen Ländern gefördert wird. Andererseits besteht jedoch auch keine Eile, das Erdgas zu fördern. Der zeitliche Druck, mit welchem die Erdgasunternehmen in die Förderung von unkonventionellem Erdgas in Deutschland einsteigen wollen, ist in kurzfristigem und nicht-nachhaltigem Gewinnstreben begründet. Im deutschen Gasmarkt existiert derzeit weder ein Erdgasmangel (im Gegenteil!), noch droht das unkonventionelle Erdgas aus dem Boden zu entweichen, hat es sich doch über viele Jahrmillionen dort gebildet.

 

Antwort Die Linke:

Ja diese Einschätzung teilen wir zu 100 Prozent. Die Förderung der erneuerbaren Energien und die Effizienzsteigerung bei der Nutzung von Erdgas, insbesondere durch die energetische Gebäudesanierung, würden die risikoreiche Gasförderung aus unkonventionellen Lagerstätten mit Hilfe von Fracking komplett überflüssig machen. Darüber hinaus ist eine 100-prozentige Versorgung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050 machbar und Ziel unserer Politik.

 

2. Sind Sie bereit die Erlaubnis für das Erkunden von Frackinggebieten von der Zustimmung der betroffenen Bevölkerung abhängig zu machen (Volksbefragung, Bürgerentscheid)?

Antwort der SPD:

Dem steht das Bundesbergrecht entgegen, das eine Zustimmung der betroffenen Bevölkerung nicht vorsieht. Für eine Änderung des Bergrechts sehe ich derzeit keine Mehrheit im Bundestag. Allerdings sind die ablehnenden Stellungnahmen der Städte und Gemeinde, die durch entsprechende Beschlüsse der Kommunalparlamente verstärkt wurden, sind ein deutliches Zeichen an BNK, das Fracking in unserer Region nicht gewünscht ist.

 

Antwort der Piraten:

Obgleich sich die Piratenpartei Hessen gegen das Fracking ausgesprochen hat, müssen die Bürgerinnen und Bürger entscheiden, ob es für sie einen möglicherweise lokal begrenzten Mehrwert ergibt, der die Risiken übersteigt. Hierzu ist es jedoch von außerordentlicher Bedeutung, dass Nutzen und Risiken transparent gemacht werden und den Bürgerinnen und Bürgern in verständlicher Form zur Verfügung stehen. Nur dann kann eine informierte Bürgerschaft eine auf Fakten basierende Entscheidung im Sinne des Gemeinwohles treffen.

 

Antwort der CDU:
Die Antwort zu 2. steht zusammengefasst mit unter der Antwort zu 3.

 

Antwort Die Linke:

Direkte demokratische Beteiligungsverfahren, wie Volksbegehren und Bürgerentscheid sind in allen Bereichen zu fördern. Die Erkundung von Gebieten zur unkonventionellen Erdgasförderung ist die Voraussetzung für die Anwendung von Fracking. Wie in Frage 1 a) und b) angeführt halten wir die Technik für zu gefährlich und für überflüssig und sprechen uns daher auch gegen die Erkundung aus. Bei der Förderung dieses Erdgases geht es unserer Einschätzung nach nicht um Energiesicherheit. Dies ist am besten mit Erneuerbaren zu erreichen. Es geht in erster Linie um hohe Gewinne aus der Ausbeutung von Bodenschätzen. Weil Geld lockt - z.B. notorisch klamme Kommunen – muss bei demokratischen Beteiligungsverfahren sicher gestellt werden, dass der Kreis der Abstimmungsberechtigten weit über den Kreis der möglichen Profiteure hinausgeht. Weiterhin müssen selbstverständlich auch möglichst viel Menschen mit abstimmen können, die das Risiko einer unkonventionellen Erdgasförderung mit tragen müssten. Eine Abstimmung sollte daher wenigstens landesweit, besser aber bundesweit stattfinden.

 

 

3. Teilen Sie die Auffassung, dass gegen die klare Ablehnung der Kommunen keine Erlaubnis erteilt werden dürfte, weil diese als Sachwalter des öffentlichen Interesses zu betrachten sind?

 

Antwort der SPD:

Sachwalter des öffentlichen Interesses sollten alle staatlichen Ebenen sein, nicht nur die Kommunen. Das Problem des Bundesbergrechts ist, dass es quasi ein Freibrief für die Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen darstellt. Unserer Forderung ist daher, auf Bundesebene das Bergrecht zu modernisieren und auch klare sowie verbindliche Informations- und Beteiligungsverfahren für Kommunen und Bevölkerung festzuschreiben.

 

Antwort der Piraten:

Wir unterstützen das Prinzip der Subsidiarität. Wo also eine Bürgerbefragung nicht möglich ist, beispielsweise aus zeitlichen Gründen oder aus politischen Motiven, muss die Kommune als am "nächsten
gelegene" Institution entscheiden können. Wenn mehrere Kommunen betroffen sein sollten, wären diese in Gemeinschaft für eine Genehmigung zuständig, etc.. Hierbei darf nach unserer Ansicht gegen den ausgesprochenen Willen der Kommune im Regelfall nicht entschieden werden. Wir gehen davon aus, dass Ausnahmen von dieser Regel zwar grundsätzlich denkbar wären, diese jedoch besonders begründet liegen müssten und transparent und nachvollziehbar dargestellt werden. Es wäre erstrebenswert, dass in solchen Fällen eine geeignete Form der Bürgerbefragung zwingend wäre.

 

Antwort der CDU auf Frage 2+3

Es ist sicherzustellen, dass die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten transparent und umfassend informiert und in den Entscheidungsprozess einbezogen wird. Zu diesem Zweck hat die Landesregierung bereits zwei lnformationsveranstaltungen vor Ort durchgeführt. Auch im weiteren Verfahren wird auf eine enge Einbeziehung der Menschen vor Ort wertzulegen sein. Das gleiche gilt auch für die betroffenen Kommunen die im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten umfassend zu beteiligen sind.

 

Kommentar der BI zur Antwort der CDU:

Die angesprochenen Informationsveranstaltungen waren für die Kommunen und Behörden gedacht. Die Öffentlichkeit erfuhr aus Versehen und nur im sehr geringen Umfang davon.

Unsere Fragen dazu:

  1. Wird die breite Öffentlichkeit vor einer Entscheidung über das Erlaubnisverfahren noch informiert werden?

  2. Wie wird das geschehen?

  3. Auf welche Weise wird die einmütige Ablehnung des Vorhabens durch Bevölkerung, Kommunen, Landkreise, Verbände und Institutionen Einfluss auf die Entscheidung haben?

 

Antwort Die Linke:

Da alle Kommunen in der Region ihrer klare Ablehnung zum Fracking bekundet haben, wäre dies im vorliegenden Fall sicher eine Lösung. Rechtlich ist das mit dem alten Bergbaugesetz nicht durchzusetzen, schützt dies in erster Linie die Ausbeutung der Kohlenwasserstoffe (Gas, Kohle, Öl) vgl. 4.

Darüber hinaus müssen wir als politische Partei nach Entscheidungswegen suchen, die auch für andere Planungsfälle, z.B. der Bau einer Autobahnbau oder einer Hochspannungsleitung, anwendbar sind. Alle staatlichen Verwaltungsebenen sollten „Sachwalter des öffentlichen Interesses“ sein. Nur stellt sich das „öffentliche Interesse“ auf kommunaler Ebene oft anders da als auf Landes- oder Bundesebene. Zum Ausgleich der Interessen und zur Lösungsfindung kommen unserer Auffassung nach Beteiligungsverfahren im Planungsprozess eine zentrale Rolle zu. In diesen sollten nicht nur alle Beteiligten früh und umfassend informiert werden, sondern bei der Planung auch ein echtes Mitspracherecht haben. Wichtig ist, dass die Null-Option (die Autobahn, die Hochspannungsleitung wird nicht gebaut oder das Fracking wird nicht zugelassen) eine Variante ist. Leider sind wir im Planungsrecht sowie in unserer demokratischen Kultur davon noch weit entfernt.

4. Sind Sie mit uns einig, dass im öffentlichen Interesse vor der Bearbeitung einer Erlaubnis für die Erkundung eines Frackingfeldes in Hessen das Bergrecht so geändert werden muss, dass

 

a) eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Prüfung nach den Kriterien des Wasserrechts zwingend vorgeschrieben sind?

 

Antwort der SPD:
EineNovellierung des bundesweit geltenden Bergrechts mit dem Ziel eine Umweltverträglichkeitsprüfung bereits bei einer Erkundung zwingend vorzuschreiben ist notwendig und wird von der hessischen SPD unterstützt. Die Landesregierung sollte eine entsprechende Bundesratsinitiative ergreifen.

 

Antwort der Piraten:

4. a) – c) Zu diesen Fragen gibt es bislang noch keine Beschlusslage der Partei, weshalb ich sie im einzelnen nicht beantworten kann. Jedoch erscheinen Ihre Forderungen auf den ersten Blick nachvollziehbar und adäquat. Ich werde sie daher der entsprechenden Arbeitsgruppe zukommen lassen, damit sie sich hiermit beschäftigen und ggf. eine Beschlussvorlage erstellen kann.

 

Antwort der CDU:

Für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas mittels Fracking sollte unserer Ansicht nach eine Umweltverträglichkeitsprüfung verpflichtend vorgesehen werden. Wir werden uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass dies in den entsprechenden bergrechtlichen Vorschriften aufgenommen wird.

 

Unsere Frage zur Antwort der CDU:

Wird die Entscheidung über den Erkundungsantrag solange zurückgestellt, bis das Bergrecht entsprechend geändert worden ist?

(Wenn die CDU zustimmt, wird diese Bergrechtsänderung leicht umsetzbar sein).

 

Antwort Die Linke:

Ja, dem Gesamtprozess zur Genehmigung von Bergbauvorhaben fehlt es grundlegend an Transparenz. Die Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt werden in Genehmigungsverfahren zum Teil nicht berücksichtigt. DIE LINKE. im Bundestag hat dazu am 21. März 2012 bereits einen Antrag zur Novellierung des Bundesberggesetzes eingebracht in dem es heißt:

In § 1 Nummer 2 der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben (UVP-V Bergbau) ist bei der Gewinnung von Erdgas zu gewerblichen Zwecken die Mengenschwelle, ab der eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, von täglich 500 000 Kubikmetern auf täglich 5000 Kubikmeter Fördervolumen zu senken.“ (Drs. 17/9034)

 

 

b) die Beweislast umgekehrt wird (jetzt müssen die Geschädigten die Schadensursache beweisen können)?

 

Antwort der SPD:

Eine Beweislastumkehr ist notwendig, um die Bevölkerung besser vor möglichen Risiken zu schützen.

 

Antwort der CDU:

Für Aktivitäten im untertägigen Bergbau gibt es nach § 120 des Bundesberggesetzes die Bergschadensvermutung. Danach wird vermutet, dass ein Schaden durch einen Bergbaubetrieb verursacht worden ist, wenn im Einwirkungsbereich der untertägigen Aufsuchung oder Gewinnung eines Bergbaubetriebes durch Senkungen, Pressungen oder Zerrungen der Oberfläche oder durch Erdrisse ein Schaden entstanden ist, der seiner Art nach ein Bergschaden sein kann. Mit dieser Regelung soll die für den Geschädigten im untertägigen Bergbau schwierige Beweissituation erleichtert werden. Da Fracking als untertägige Bergbauaktivität anzusehen ist, besteht keine Notwendigkeit, hierfür eine gesonderte Regelung einzuführen.

 

Unser Kommentar zur Antwort der CDU:

Wir fanden dazu Rechtsmeinungen, die unser Verlangen nach einer Beweislastumkehr fundieren:

Dazu: Fachgespräch „Fracking: Haftungs- und Versicherungsfragen“, 15. Februar 2012 in Kassel

Die Ursache eines Schadens und die Schadenshöhe sind durch den klagenden Geschädigten zu beweisen, soweit nicht die Vorgaben des § 120 BBergG eingreifen und ein Bergschaden vermutet werden kann. Ob die Bergschadensvermutung allerdings auch für die obertägige Erdgasaufsuchung und -gewinnung gilt, ist nach dem geltenden Wortlaut zweifelhaft, weil dieser eine „untertägige Aufsuchung und Gewinnung“ voraussetzt.

Hier komme auch zum Tragen, das die Rechtsschutzversicherungen gerade den Bereich Bergbau nicht abdecken würden und einem Geschädigten dementsprechend kein Rechtsbeistand von der Versicherung bezahlt werde.

 

Und eine andere Quelle:

Öffentliche mündliche Anhörung Stand: 29.08.2012, Ausschussvorlage ULA/18/39 – Teil 1e –

Ausschuss: ULA, Sitzung am 05.10.2012, RP Kassel, Stellungnahmen zu:

Antrag Drucks. 18/5541 und Fragenkatalog – Fracking – team ewen, Dr. Christoph Ewen S. 41 bis 75

 

Allerdings muss der Geschädigte nachweisen, dass das Unternehmen (und nicht etwa ein anderer) den Schaden auch wirklich verursacht hat (Kausalität). Diesen Nachweis gerichtsfest zu führen, ist in der Regel schwierig. Die Klärung der Kausalität wird erleichtert, wenn der Zustand möglicherweise betroffener Häuser und Grundwassereinzugsgebiete im Vorfeld untersucht wurde (Monitoring). Das Bundesberggesetz sieht zwar eine Beweiserleichterung vor (§ 120 Bergschadensvermutung). Es ist aber strittig, ob diese auch bei der Erdgasaufsuchung und -gewinnung anzuwenden ist.

 

Unsere Frage:

Sind Sie bereit in Anbetracht dieser für die Geschädigten (die Schwächeren) schlechte Rechtsposition, eine Beweislastumkehr zu fordern?

 

Antwort Die Linke:

Auch die Haftungsfrage und die Umkehrung der Beweislast sind in dem Antrag (s. 4. a) „Novelle des Bundesberggesetzes und anderer Vorschriften zur bergbaulichen Vorhabengenehmigung“ so geregelt, dass nicht mehr die Geschädigten die Schadensursache beweisen müssen. (Drs. 17/9034, S. 9)

 

 

 

c) die Schadensrisiken, die durch das Fracking entstehen, nicht nach 30 Jahren verjähren (die in den Untergrund verpressten Gifte können z.B. noch in 100Jahren in das Trinkwasser gelangen)?

 

Antwort der SPD:

Eine Verjährung von Folgeschäden sollte generell ausgeschlossen werden. Leider hat die Landesebene nur die Möglichkeit, über den Trinkwasserschutz Auflagen für Erkundungsphase zu erlassen. Landespolitisch gibt es nicht die Möglichkeit, Fracking vollständig zu verbieten.

 

Antwort der CDU:

Die Zulassung von Bohrungen zur Aufsuchung von Erdgas mittels Fracking ist im Rahmen des geltenden Rechts von einer insolvenzsicheren Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Dabei ist sicherzustellen, dass der Verursacher von möglicherweise auftretenden Schäden für diese einzustehen hat.

 

Unser Kommentar zur Antwort der CDU:

Die Sicherheitsleistung löst nicht das Problem der Verjährung. Ist ein Schadensersatzanspruch verjährt, braucht die Sicherheitsleitung nicht dafür einzutreten.

Uns bleibt die Ausgangsfrage:

Dürfen Schäden durch Fracking nach 30 Jahren verjähren?

Und es ergeben sich aus Ihrer obigen Antwort Zusatzfragen:

  1. Wie hoch kann die denkbare Schadenssumme sein, die aus der Ausbeutung des nordhessischen Aufsuchungsgebietes entstehen könnte?

  2. Wer schätzt diese Summe und welche Risiken werden von dieser Schätzung umfasst?

  3. Die beantragende GmbH kann für diese Summe nicht haften. Versicherungen haben eine Haftungsbegrenzung. Wer haftet für dieses Risiko?

 

Antwort Die Linke:

Dieses Problem ist im gesamten Bergrecht unzureichend gelöst. Da die Folgen aus Fracking, wie z.B. auch aus der Verpressung von Salzlauge aus dem Kalibergbau in Hessen und Thüringen unabsehbar sind, sollten solche Technologien nicht angewendet werden. Ob jetzt einhundert Jahre eine hinreichende Verjährungsfrist sind, kann auch niemand mit Sicherheit sagen. Nach mehreren Jahrzehnten gibt es meist keinen Rechtsnachfolger mehr, der haftbar gemacht werden könnte. Im Zweifel ist davon auszugehen, dass für spät auftretende Schäden, die Öffentliche Hand aufkommen muss, sofern sich der Schaden überhaupt mit Geld beheben lässt. Technikfolgen- und Technikgeneseforschung kommt hier die Bedeutung zu, Risikotechnologien möglichst früh zu identifizieren, um nach Alternativen suchen zu können. Für Fracking sind diese schon lange bekannt.