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Dienstag, 2. Dezember 2014, 00:05

Nordhessen SPD lehnt weiter Fracking ab......

.....und kommentiert den Gesetzentwurf der SPD Minister sehr zurückhaltend und verständnisvoll. Der richtige Aufstand gegen ein Frackingermöglichungsgesetz müsste anders klingen.

http://www.bundesumweltportal.de/hessen/…n%E2%80%9C.html

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Mittwoch, 3. Dezember 2014, 12:03

Antwort Andy Gheorghiu auf PM der Nordhessen SPD zum Frackinggesetz

Sehr geehrte Frau Holstein,
sehr geehrte Damen und Herren des SPD-Bezirksvorstandes Nordhessen,

mit größter Zurückhaltung muss ich die SPD Nordhessen daran erinnern, dass es mehr als geboten ist, sich ernsthaft mit den Details einer Thematik auseinanderzusetzen, bevor man den BürgerInnen solch unseriöse E-mails zukommen lässt. Mit dem Inhalt Ihrer Pressemitteilung soll der Anschein erweckt werden, dass die SPD und die jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderungen in irgend einer Art und Weise dazu geeignet seien, Fracking wirklich zu verbieten. Dabei ist das genaue Gegenteil der Fall.

1. Es gibt kein "unkonventionelles Fracking" sondern nur unseriöse Pressemitteilungen:

Der Begriff des "unkonventionellen Frackings" ist ein Kunstbegriff, der einzig und allein politisch motiviert ist und in Deutschland zunehmend im Sprachgebrauch etabliert werden soll. Er suggeriert den BürgerInnen, dass es einen Unterschied zwischen "gutem" und "schlechtem" Fracking gibt.

Dabei resultieren die Kunstbegriffe "unkonventionelles Fracking" bzw. "konventionelles Fracking" einzig und allein aus dem weltweit einzigartigen, unseriösen Versuch, Tight-Gas (im Sandstein gefangenes Erdgas) neuerdings den konventionellen Lagerstätten zuzuordnen.

Dies, obwohl selbst Total, Exxon, das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), Tight-Gas-Lagerstätten als unkonventionell definieren.

Ich zitiere hier an dieser Stelle die Experten der BGR:
"/Bei //*Erdgas *//aus einer //*nicht-konventionellen Lagerstätte*////*strömt das Gas nicht ohne weiteren technischen Aufwand in die Förderbohrung*//, weil es entweder nicht als freie Gasphase im Gestein vorhanden ist oder das Speichergestein nicht ausreichend durchlässig ist. //*Zu diesen Vorkommen zählen*//Erdgas in dichten Gesteinen (//*Tight Gas*//*, *//*Shale Gas*//), Flözgas (//Coalbed Methan//– CBM), Aquifergas und Gashydrat."/
http://www.bgr.bund.de/DE/Themen/Energie…faq_inhalt.html

2. Die beabsichtigten Regelungen auf Bundesebene schaffen einen "stabilen Rechtsrahmen" für Fracking anstatt es zu verbieten:
2.1 Die politisch beabsichtigte Festlegung, Fracking in Deutschland für Schiefer- oder Kohleflözgas unterhalb von 3.000 Metern zu erlauben, ist wenig wissenschaftlich. Die Antwort der Bundesregierung, dass der Gesetzgeber in vielen Fällen in pauschalierender Weise Grenzen oder Grenzwerte festlegen muss, überzeugt keinesfalls. In dem Zusammenhang weise ich explizit auf die Angaben des damaligen Antragstellers in Nordhessen, die BNK GmbH, hin. Das Unternehmen hatte in den Antragsunterlagen vom "*Zielhorizont in ca. 3000 Metern Tiefe*" gesprochen.

Nun frage ich Sie:
Wieso soll Fracking in Schiefer in Nordhessen in 2999 Metern Tiefe verboten und in 3000 Metern Tiefe erlaubt sein?
Und wer will bei einem "Zielhorizont in ca. 3000 Metern Tiefe" überprüfen wann das Verbot eintritt und wann nicht?

2.2 Damit jedoch nicht genug. Selbst die Einschränkung oberhalb von 3000 Metern (und auch nur in Schiefer und Kohleflözen) nicht fracken zu dürfen, wird komplett aufgeweicht.

-Fracking-Vorhaben in Schiefer- oder Kohleflözgestein sollennämlich zu Forschungszwecken und anschließend zu kommerziellen Zwecken stattfinden können, wenn sie von einer „Expertenkommission“ als "unbedenk­lich" eingestuft wurden. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover-Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben.
-Fracking-Vorhaben in Sandstein (Tight-Gas) bleiben weiterhin erlaubt.
-Das giftige und stark salzhaltige Lagerstättenwasser soll weiterhin in den Untergrund verpresst werden dürfen.
-Unmittelbar angrenzend zu und unterhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura-2000-Gebieten darf gefrackt werden.
-Fracking-Anlagen für Tight-Gas dürfen sogar grundsätzlich in Natura-2000-Gebieten errichtet werden.
-Das "Pseudo-Verbot" von Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten kann nicht ernst genommen werden, da diese sensiblen Gebiete bereits jetzt vor solchen Eingriffen wie dem Fracking geschützt sind.

Will die SPD Nordhessen bei dieser Ausgangslage den Menschen wirklich suggerieren, die geplanten Regelungen seien irgendwie dazu geeignet uns vor Fracking-Vorhaben zu bewahren?

Der SPD-Kreisverband Paderborn weiß es zumindest besser und hat konsequenterweise zusammen mit 90 Initiativen und Verbänden (darunter der Bundesverband des BUND, Food & Water Europe sowie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten) den Appell an die Bundesregierung für ein konsequentes Fracking-Verbot mitgezeichnet. Darin werden auch die ganzen Unzulänglichkeiten der vorgeschlagenen "Fracking-Regelungs-Rahmenbedingungen" aufgedeckt.

Für mehr Hintergrundinformationen siehe:
PM - http://www.gegen-gasbohren.de/2014/12/02…nicht-zulassen/
Appell - http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…esetzgebung.pdf
Anlage mit Erläuterungen - http://www.gegen-gasbohren.de/wp-content…king-Verbot.pdf

Wenn die SPD Nordhessen sich ernsthaft mit diesen Unterlagen befasst hat, können wir anschließend in einen Diskurs über die wahre Natur des Pseudo-Fracking-Verbots eintreten. Bis dahin ist es angeraten, von Pressemitteilungen, deren Inhalt nicht von einer Kenntnis der vorgeschlagenen Regelungen zeugen, Abstand zu nehmen.

mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu

--
Andy Gheorghiu Consulting
Campagner/Consultant/Researcher
für Klima-/Umweltschutz, Energiepolitik
und Weiterentwicklung demokratischer Prozesse
Ascher 14
34497 Korbach

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Freitag, 5. Dezember 2014, 18:39

Schriftwechsel zwischen Dr. Edgar Franke (SPD) und Andy Gheorghiu

Sehr geehrter Herr Georghiu,

ich sprach über ein Eckpunktepapier für ein Gesetzes- und Verordnungspaket zur Erdgasförderung.
Wir diskutieren durchaus weiter über den Entwurf. Es gibt da noch Kritik und Forderungen – gerade der SPD-Bundestagsfraktion - den jetzigen Entwurf in wichtigen Passagen zu ändern.
Kurz zusammengefasst:
Die vorgeschlagene Regelung zur einzusetzenden Expertenkommission sowie deren Zusammensetzung und die Entscheidungsfindung sind noch nicht eindeutig genug. Insbesondere sind Möglichkeiten für eine Ablehnung von Forschungsvorhaben bei positivem Votum der Expertenkommission abzusichern. Auch sind Probebohrungen zu wissenschaftlichen Zwecken (= Forschungsvorhaben) als solche klar zu definieren und einzugrenzen.
Aus unserer Sicht muss auch ein Verbot jeglicher Verpressvorhaben mit wassergefährdenden Stoffen berücksichtigt werden. Die Regelungen für die Einschränkungen der Erdgasgewinnung, Fracking-Vorhaben und der Lagerstättenwasserverpressung unterhalb und in der Nähe von Wassergewinnungsgebieten sind in unseren Augen nicht ausreichend. Hier müssen der Besorgnisgrundsatz und der Vorrang des Schutzes des Wassers gelten.
Wir bleiben bei unserem Nein. Gegen Energie-Abhängigkeit helfen langfristig nur das Energiesparen und der Ausbau der Erneuerbaren Energien. Wir wollen ein Verbot für die kommerzielle Nutzung von Fracking.​

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Edgar Franke
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Sehr geehrter Herr Franke, sehr geehrter Herr Höhmann,

mir ist vollends bewußt, dass Sie über das Eckpunktepapier und die nun vorgesehenen Gesetzesinitiativen zum Thema Fracking sprachen. Ihre Aussagen decken sich aber leider nicht mit den Realitäten der vorgeschlagenen Änderungen, die nicht dazu geeignet das in der Öffentlichkeit propagierte Fracking-Verbot zu etablieren. Wenn überhaupt, dann entsprechen die Vorschläge höchstens rechtlichen Klarstellungen bereits jetzt bestehender "NO-GOs".

Hier nochmal die Auflistung einiger Unzulänglichkeiten der vorgesehenen "Änderungen":

1. Fracking-Vorhaben in Schiefer- oder Kohleflözgestein sollen(ober und unterhalb einer wenig wissenschaftlichen Grenze von 3000 Metern) zu Forschungszwecken und anschließend zu kommerziellen Zwecken stattfinden können, wenn sie von einer „Expertenkommission“ als "unbedenk­lich" eingestuft wurden. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover-Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben.
2. Fracking-Vorhaben in Sandstein (Tight-Gas) bleiben weiterhin erlaubt!
3. Fracking-Vorhaben für Öl (Tight-, Schieferöl, etc.) bleiben weiterhin erlaubt !
4.1 Das giftige und stark salzhaltige Lagerstättenwasser soll weiterhin in den Untergrund verpresst werden dürfen. Schlimmer noch: das Verpressen von toxischen Fluiden wird sogar als "Stand der Technik" legitimiert!
4.2 Darüber hinaus sollen die Unternehmen lediglich verpflichtet werden "/zumutbare Maßnahmen//nach dem Stand der Technik ergreifen, um die Freisetzung von Methan und andere Emissionen ... zu reduzieren/".
Soll etwa in dieser Art und Weise dem "absoluten Vorrang von Trinkwasser und Gesundheit" Rechnung getragen werden?
5. Unmittelbar angrenzend zu und unterhalb von Naturrschutzgebieten, Nationalparken und Natura-2000-Gebieten darf gefrackt werden.Warum gibt es kein "Fracking-Verbot jeglicher Art" in diesen sensiblen und zu schützenden Gebieten?
6. Fracking-Anlagen für Tight-Gas dürfen sogar grundsätzlich in Natura-2000-Gebieten errichtet werden, obwohl gemäß Total, Exxon, DIW und BGR das im Sandstein gebunden Gas (Tight-Gas) zu den unkonventionellen Lagerstätten zählt. Wie vereinbaren Sie Fracking in Natura-2000-Gebieten mit dem Schutzziel dieser sensiblen Gebiete?
7. Das "Pseudo-Verbot" von Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, etc., kann nicht ernst genommen werden, da diese sensiblen Gebiete bereits jetzt vor solchen Eingriffen wie dem Fracking geschützt sind.
8. Ein Verbot von "Fracking jeglicher Art" ist nicht expliziert formuliert für Brunnen der Mineralwasserhersteller sowie Bierbrauer. Warum nicht?
9. Fracking-Vorhaben in weiteren sensiblen Gebiete, wie z.B. Erdbebengebiete, Siedlung, Bodendenkmäler, UNESCO-Welterbestätten, Vorranggebiete für die Landwirtschaft etc. sind nicht explizit verboten. Warum nicht?
10. Reform Bergrecht: Eine dringend benötigte Klarstellung, dass Gemeinden gemäß § 15 i.V.m. § 11 Nr. 10 BBergG zu beteiligen sind und dass die Stellungnahmen von der Bergbehörde zu beachten sind, erfolgt nicht. Warum nicht?
11. Reform Bergrecht: Eine Ermessensentscheidung (Bewirtschaftungsermessen), wie sie den Wasserbehörden gemäß § 12 Abs. 2 WHG zusteht, wird nicht in das BBergG integriert (beispielsweise als neuer § 11 Nr. 11 BBergG). Warum nicht?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie konkret und detailliert auf die von mir oben aufgelisteten Unzulänglichkeiten eingehen würden, damit man in Öffentlichkeitsveranstaltungen den detaillierten Standpunkt der SPD in dieser Sache korrekt wiedergeben kann.

mit freundlichen Grüßen

Andy Gheorghiu


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Mittwoch, 10. Dezember 2014, 05:30

Schriftwechsel zwischen Timon Gremmels und Harald Rücker ......

....zu den Fracking- Gesetzesvorlagen der SPD Minister:

Liebe MitstreiterInnen,
liebe Freundinnen und Freunde,

Andy Gheorghiu hat eine gute Erwiderung auf die letzte SPD-PM geschrieben, in der die SPD Nordhessen (Manfred Schaub, BM Baunatal u. Bezirksvors. SPD-Nordhessen) suggeriert gegen Fracking zu sein.
Gerne könnt ihr mit dieser Mail auch euch bekannte SPD-Mitglieder konfrontieren.

Es wird höchste Zeit, dass die SPD-Basis aufwacht und erkennt, dass ihr Bundes-Parteivorsitzender bei den Themen Fracking und Freihandelsabkommen nicht nur die sozialen Errungenschaften der letzten Dekaden, sondern auch das bewährte Vorsorgeprinzip, z.B. im Umweltschutz, über den Jordan schickt, um sich als künftiger, industriefreundlicher Kanzler zu profilieren.

Die Zeche zahlen am Ende wie immer die BürgerInnen.
Mit sozial hat das nichts mehr zu tun!

Wir appellieren an alle SPD-Mitglieder sich bei den Themen Fracking und Freihandelsabkommen (TTIP, CETA) klar zu positionieren und eine hoffentlich ablehnende Haltung, auch gegenüber dem Bundesvorstand, zum Ausdruck zu bringen.

Für Vorträge, Fachgespräche und mehr detaillierte Informationen über diese Themen, steht unser Experte Andy Gheorghiu gerne zur Verfügung.

Beste Grüße
Harald Rücker
BI lebenswertes Korbach e.V.


Lieber Harald Rücker,

die hessische und die nordhessische SPD ist gegen Erdgasfracking in unserer Region. Das haben wir immer klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Zuletzt vor vier Wochen auf einem Landesparteitag in Hofheim. Die jetzt vorgestellt Gesetzesvorschläge von Barbara Hendricks sind ein erster Schritt, aber noch nicht ausreichend. Das Gesetzgebungsverfahren mit Bundestags- und Bundesratsbeteiligung hat noch gar nicht begonnen. Es bleiben also weitere parlamentarische Möglichkeiten, die entsprechenden Gesetze zu verschärfen. Nichts anders hat Manfred Schaub in seiner Pressemitteilung geschrieben, nichts anderes habe ich im der letzten Woche im Landtag klar und deutlich gesagt:

http://www.hr-online.de/website/specials…ex.jsp?jmpage=1 <http://www.hr-online.de/website/specials…cument_53677863> &rubrik=89889&mediakey=fs%2Fallgemein%2F2014_11%2F141127121019_5_fracking_gremmels_spd_45915&type=v&jm=1&key=standard_document_53677863

Und hier die dazugehörige PM von mir:

http://www.timon-gremmels.de/meldungen/2…sen-werden.html

An der (nord-)hessischen SPD muss also keiner zweifeln.

MfG
Timon Gremmels, MdL
stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag,
Umwelt- und energiepolitischer Sprecher


Lieber Timon Gremmels,
wenn die SPD Nordhessen allen Ernstes den BürgerInnen sagt, dass durch den vorliegenden Entwurf klar sei, dass es kommerzielles Erdgasfracking in Hessen auch in Zukunft nicht geben werde, dann hat sie sich mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht wirklich auseinandergesetzt. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller des Aufsuchungsfeldes für Schiefergas in Nordhessen, vom Zielhorizont in ca. 3000 Metern sprach, ist die Lobpreisung der momentan beabsichtigten unwissenschaftlichen Verbots-Grenze ab 3000 Metern, mehr als unstatthaft.
Und wenn die SPD Nordhessen darüber hinaus den unseriösen Kunstbegriff des "unkonventionellen Frackings" bemüht, obwohl feststeht, dass dieser Terminus nur dazu dient das Fracking in Tight-Gas-Lagerstätten salonfähig zu machen, dann muss dies klar und deutlich kritisiert werden.
Unser Vorstandsmitglied Andy Gheorghiu hat kurz und bündig einige Unzulänglichkeiten der momentanen Gesetzesänderungsvorschläge in Verbindung mit der Pressemitteilung der SPD-Nordhessen herauskristallisiert und um eine Antwort zu den dazu formulierten Fragen gebeten.

Wir möchten eine sachgerechte Debatte führen und hierzu haben wir fachliche Fragen formuliert, auf die wir konkrete Antworten und keine Versprechungen erwarten.

Insofern bitten wir erneut um detaillierte Beantwortung der Fragen zu folgenden konkreten Unzulänglichkeiten der aktuellen Gesetzesvorschläge:

1. Fracking-Vorhaben in Schiefer- oder Kohleflözgestein sollen (ober- und unterhalb einer wenig wissenschaftlichen Grenze von 3000 Metern) zu Forschungszwecken und anschließend zu kommerziellen Zwecken stattfinden können, wenn sie von einer „Expertenkommission“ als "unbedenk­lich" eingestuft wurden. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover-Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben.
Frage: Warum wird dies als Errungenschaft angepriesen?

2. Fracking-Vorhaben in Sandstein (Tight-Gas) bleiben weiterhin erlaubt!
Dies, obwohl es nicht seriös ist zu behaupten, dass seit den 60er-Jahren in Tight-Gas gefrackt werde und noch nie etwas passiert sei. Schließlich gab es nie ein Monitoring. Gemäß den UBA- und NRW-Studien aus 2012 haben die Wissenschaftler nur ca. 25 % der Daten zu den etwas 350 Fracks in Deutschland erhalten. Bei diesem geringen Datenpool kann man nicht einfach behaupten, dass noch nie etwas passiert sei. Gleichzeitig gibt es eine ansehnliche Liste an Schadensfällen in der konventionellen Erdöl-/Erdgasförderung während der letzten 10 Jahre (http://www.bi-ffh-harburg.de/?page_id=257).
Frage: Warum wird dies in der Debatte nicht stärker fokussiert und warum soll bei diesen unklaren Rahmenbedingungen Tight-Gas-Fracking weiterhin erlaubt bleiben?

3. Fracking-Vorhaben für Öl (Tight-, Schieferöl, etc.) bleiben weiterhin erlaubt.
Frage: Warum?

4.1 Das giftige und stark salzhaltige Lagerstättenwasser soll weiterhin in den Untergrund verpresst werden dürfen. Schlimmer noch: das Verpressen von toxischen Fluiden wird sogar als "Stand der Technik" legitimiert!

4.2 Darüber hinaus sollen die Unternehmen lediglich verpflichtet werden "zumutbare Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um die Freisetzung von Methan und andere Emissionen ... zu reduzieren".
Frage: Soll etwa in dieser Art und Weise dem "absoluten Vorrang von Trinkwasser und Gesundheit" Rechnung getragen werden?

5. Unmittelbar angrenzend zu und unterhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura-2000-Gebieten darf gefrackt werden.
Frage: Warum gibt es kein "Fracking-Verbot jeglicher Art" in diesen sensiblen und zu schützenden Gebieten?

6. Fracking-Anlagen für Tight-Gas dürfen sogar grundsätzlich in Natura-2000-Gebieten errichtet werden, obwohl gemäß Total, Exxon, DIW und BGR das im Sandstein gebunde Gas (Tight-Gas) zu den unkonventionellen Lagerstätten zählt.
Frage: Wie vereinbaren Sie Fracking in Natura-2000-Gebieten, mit dem Schutzziel dieser sensiblen Gebiete?

7. Das "Pseudo-Verbot" von Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, etc., kann nicht ernst genommen werden, da diese sensiblen Gebiete bereits jetzt vor solchen Eingriffen wie dem Fracking geschützt sind.
Frage: Wieso wird die Ausschlussgebietsliste nicht konsequent um weitere Schutzgebiete erweitert?

8. Ein Verbot von "Fracking jeglicher Art" ist nicht expliziert formuliert für Brunnen der Mineralwasserhersteller sowie Bierbrauer.
Frage: Warum nicht?

9. Fracking-Vorhaben in weiteren sensiblen Gebiete, wie z.B. Erdbebengebiete, Siedlung, Bodendenkmäler, UNESCO-Welterbestätten, Vorranggebiete für die Landwirtschaft etc. sind nicht explizit verboten.
Frage: Warum nicht (siehe auch Nr. 5 und 7)?

10. Reform Bergrecht: Eine dringend benötigte Klarstellung, dass Gemeinden gemäß § 15 i.V.m. § 11 Nr. 10 BBergG zu beteiligen sind und dass die Stellungnahmen von der Bergbehörde zu beachten sind, erfolgt nicht.
Frage: Warum nicht?

11. Reform Bergrecht: Eine Ermessensentscheidung (Bewirtschaftungsermessen), wie sie den Wasserbehörden gemäß § 12 Abs. 2 WHG zusteht, wird nicht in das BBergG integriert (beispielsweise als neuer § 11 Nr. 11 BBergG).
Frage: Warum nicht?

Hier noch ein Link zu einer anderen SPD-Reaktion:
http://www.weser-kurier.de/region_artike…id,1008289.html

Wir sind sehr gespannt auf die Antworten zu unseren Fragen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Harald Rücker

BI lebenswertes Korbach e.V.