Nach dem ersten erfolglosen "Einzelversuch" hat sich Frau Grimmenstein
inzwischen professionellen Beistand in Person des Bielefelder Juraprofessors
Fisahn "ins Boot geholt" und versucht jetzt in Form einer Sammelklage erneut,
CETA auf dem Weg der Verfassungsbeschwerde zu verhindern. Bis dato haben mehr
als 14.000 Personen eine entsprechende Vollmacht unterschrieben und sich so
dieser "Bürgerklage" angeschlossen. Selbst die Finanzierung der Klage ist
offenbar bereits gesichert.
Über den folgenden Link kann man hier aktiv werden und sich den Text der
Vollmacht herunterladen:
https://www.change.org/p/bundesverfassun…lage-gegen-ceta
Auch wenn die eine oder andere Person in Verbindung mit dem ersten Verfahren und
der dreisten Kostenandrohung des BVG vielleicht eher negative Erfahrungen
gemacht haben sollte, so sehe ich die neue Konzeption als erfolgversprechender
an und werde mich insofern auch persönlich an dieser Sammelklage beteiligen.
Ohne über die Erfolgsaussichten und auch über den richtigen Klagezeitpunkt noch
detaillierter spekulieren zu wollen, bin ich überzeugt davon, dass dieser Weg
via BVG bei dem erklärten Zustimmungswillen unserer Bundesregierung eine der
wenigen Möglichkeiten sein dürfte, um das demokratiefeindliche und folgenschwere
CETA überhaupt noch zu verhindern.
Die wesentlichen Rechtsverstöße von CETA sind unter dem folgenden Link noch
einmal gut dargestellt (Artikel der Neuen Rheinischen Zeitung zum Herunterladen
auch als pdf anbei):
http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=21355
Als Frist für die Teilnahme hat Frau Grimmenstein den 23.03. vorgegeben. Ich
bitte um Kenntnisnahme und Berücksichtigung. Vielen Dank!
..vom Ak Fracking...