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Dienstag, 16. Juni 2015, 14:36

Fracking und Kirche: Stellungnahme des Kommissariats der deutschen Bischöfe – Katholisches Büro in Berlin

13-seitige Stellungnahme vom 03.06.2015 zum Fracking-Gesetzespaket

--TEXTAUSZUG--

"..Das am 1. April
2015 vorgelegte Gesetzgebungspaket zum Fracking soll diese Risiken adressieren und
beherrschbar machen und insbesondere den Schutz der Gesundheit und des Trinkwassers
beim Einsatz von Fracking zuverlässig und umfassend gewährleisten17.
Aus den unten (unter B.) im Detail ausgeführten Erwägungen ergibt sich aber, dass das
Gesetzgebungspaket diesen Anforderungen nicht genügt:
Weder überzeugen die dort
vorgenommene Kategorisierung von Risiken und die hieran anknüpfenden unterschiedlichen
Regulierungen, noch werden die von einem absoluten Fracking-Verbot erfassten
Schutzgebiete dem Vorsorgeprinzip angemessen bestimmt. Während gute Ansätze wie die
Einrichtung eines Frack-Gemisch-Stoffregisters vorhanden sind, überzeugen die
Mechanismen zur Überprüfung dieser Gemische und der hier gesetzte Fokus nicht. Die
geplanten Instrumente der Bevölkerungsbeteiligung bei der Zulassung und Entwicklung von
Fracking-Projekten erscheinen unzureichend. Darüber hinaus ist es nicht nachvollziehbar, dass
ein Einsatz unkonventionellen Frackings zu kommerziellen Zwecken zu einem Zeitpunkt
möglich werden könnte, zu dem die möglichen langfristigen Folgen der Probebohrungen noch
gar nicht berücksichtigt und erst recht nicht wissenschaftlich ausgewertet werden konnten.
Die Regelungsvorschläge zum Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser und ihre
Anbindung an eine Fracking- oder Ablagerungserlaubnis stellen sich als inkonsistent und
lückenhaft dar, wobei insbesondere die auf die Behandlung des Flowbacks bezogene
gesetzgeberische Verweisung auf den ‚Stand der Technik‘ fragwürdig und unzureichend ist.
Die vorgeschlagene Regelung zur Sicherstellung der Bohrlochintegrität ist zeitlich zu kurz
bemessen und auch die Verpflichtung zur Beibringung seismologischer Gutachten sollte nicht
auf die bisher im Gesetzgebungspaket vorgesehenen Fälle begrenzt werden. Schließlich
bedarf auch die Bergschadensvermutung noch einer Erweiterung.
Angesichts dieser Defizite ergibt eine Gesamtabwägung der Vor- und Nachteile, Chancen und
Risiken des Einsatzes der Fracking-Technologie, dass Fracking insbesondere in
unkonventionellen Lagerstätten unter den konkret im Fracking-Gesetzgebungspaket
vorgeschlagenen Voraussetzungen nicht unbedenklich ist. Dies gilt für wissenschaftliche
Fracking-Erprobungsmaßnahmen wie auch für mögliche kommerzielle Fracking-Maßnahmen.
Wir plädieren daher im Sinne des Vorsorgeprinzips dafür, den Einsatz der Fracking-
Technologie in unkonventionellen Lagerstätten zu untersagen
oder zumindest die
vorgeschlagenen Regelungen in der unten (unter B.) dargestellten Form zu modifizieren und
bestehende Regelungslücken zu schließen."
»Tim« hat folgende Datei angehängt: