zum Beispiel:
Die Ausführungen zur Nachhaltigkeit sind sowohl im TTIP Verhandlungsmandat als auch im CETA-
Vertragstext im Stil von Absichtserklärungen gehalten ohne konkrete Handlungsfelder zu nennen.
Klimaverbände und NGOs haben folgende Kernpunkte für nachhaltiges Handeln aufgestellt:
1. Überwindung extremer Armut und Bekämpfung der Ungleichheit.
2. Gerechtigkeit und menschenwürdiges Leben.
3. Funktionierende Ökosysteme und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
4. Bekämpfung des Hungers und Ernährungssouveränität.
5. Verantwortungsvolle Regierungsführung.
6. Frieden und menschliche Sicherheit.
7. Nachhaltiges Wirtschaften.
8. Gerechte Umsetzung und ausreichende Nachhaltigkeitsfinanzierung.
Warum kommen diese Punkte im Verhandlungsmandat und im CETA -Vertragstext nicht vor?
Beide Dokumente enthalten keinerlei Sanktionsmechanismen zum Thema Nachhaltigkeit. Es ist
daher nicht zu ersehen, mit welchen Mitteln die „Durchsetzung des ... Arbeits- und Umweltrechts“
verbessert werden soll, wie es das BMWi hier als Fakt formuliert.
Hier der ganze Text:
file:///C:/Users/Henner/AppData/Local/Temp/BMWI-Broschu%CC%88re-Richtigstellungen%202-seitig.pdf