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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Donnerstag, 17. Dezember 2015, 11:56

Verfassungsklage gegen CETA

Marianne Grimmenstein hat gerade ein Update zur Petition "Bundesverfassungsgericht: Bürgerklage gegen CETA", die Sie unterschrieben haben, veröffentlicht.

CETA verstößt gegen das Völkerrecht!
Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer der CETA-Klage,
zuerst möchte ich mich für die vielen zugesandten Vollmachterklärungen und die zahlreichen herzlichen Zuschriften bedanken. Die genaue Anzahl der Vollmachterklärungen werde ich erst nach den Feiertagen bekanntgeben können, da wir die Bögen zuerst bearbeiten und zählen müssen.

Die Freihandelsabkommen wie TPP, TTIP, TiSA und so auch CETA verstoßen gegen das Völkerrecht. Nach Prof. Alfred de Zayas sind TPP, TTIP, TiSA und so auch CETA grundsätzlich keine Freihandelsverträge sondern "politische Verträge, die unser demokratisches System abschaffen sollen". Prof. de Zayas ist US-amerikanischer Völkerrechtler und seit 2012 UN-Sonderberichterstatter für die Förderung einer demokratischen und gerechten internationalen Ordnung. Die Schiedsgerichtsbarkeit ist völlig gegen bonos mores, gegen die guten Sitten. Die Bezeichnung contra bonos mores ist die völkerrechtliche Bezeichnung für Verträge oder für Kontrakte, die gegen das bonum commune, also gegen das Allgemeinwohl, gegen das Interesse der Gesellschaft verstoßen. Solche Verträge, die contra bonos mores sind, sind gemäß Artikel 53 der Wiener Vertragsrechtskonvention vom 1969 nichtig. Deutschland hat schon das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge ratifiziert. Hier können Sie das sehr aufklärende Interview mit Prof. de Zayas vom 7. Juli 2015 lesen: http://www.zeit-fragen.ch/index.php?id=2184

Campact hat eine zusammenfassende Bewertung der neuen Version von Schiedsgerichtsbarkeit gemacht, wie sie von Gabriel befürwortet wird. Prof. Gus van Harten (kanadischer Juraprofessor), Prof. Broß (Bundesverfassungsrichter a.D.), und Herta Däubler Gmelin treffen ein vernichtendes Urteil: unzulässige, verfassungswidrige Paralleljustiz, undemokratische Bevorzugung von Konzernen gegenüber Bürgern.
https://www.youtube.com/watch?v=0x9QZ8ebwf0

Angesichts des scharfrichterlichen Erfolges eines Ölkonzerns mit Hilfe einer freien privaten Gerichtsbarkeit gegen ein so kleines Land wie Ecuador dürften dieselben Überlegungen auch bezüglich aller am amerikanischen und kanadischen Markt als Verkäufer oder Autohersteller
tätigen Unternehmen durch VW-Manipulation gelten. Damit stünden Klagen in Höhe von vielleicht 70 Milliarden Dollar an. Auf Niedersachsen mit 30 % Kapitalanteil dürften daraus Summen weiteren 21 Milliarden zukommen, gerne natürlich auch höher, wenn Niedersachsen auf Grund seiner Anteilsmarge gesamthaftend in Anspruch genommen wird.

Intransparenz gilt unverändert bei den Freihandelsabkommen! Bei TTIP und CETA werden wichtige Dokumente nur scheibchenweise und auf Druck der Zivilgesellschaft veröffentlicht. Bundesregierung und EU halten auch das CETA-Verhandlungsmandat unter Verschluss. Noch immer hat es keine offizielle Veröffentlichung gegeben, die in allen Sprachen verfügbar ist. Stattdessen wurden die Dokumente wieder einmal von dritter Seite geleakt. Beim Freihandelsabkommen EU-Singapur zog die EU-Kommission sogar vor den Europäischen Gerichtshof, um bei diesem Abkommen und dann auch bei CETA die Mitgliedstaaten zu umgehen. Hier weiterlesen: http://www.mehr-demokratie.de/ceta-leak.html

Heute möchte ich Ihnen noch schöne Feiertage und für uns alle ein besonders erfolgreiches NEUES JAHR wünschen. Nach den Feiertagen melde ich mich wieder.

Mit herzlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein

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Montag, 28. Dezember 2015, 19:46

Länder und Kommunen haften bei CETA-Schiedsgerichtsfällen mit!

Marianne Grimmenstein berichtet:

".......ich melde mich doch nochmals im alten Jahr, denn das Bundeswirtschaftsministerium hat im Dezember bestätigt, dass Länder und Kommunen bei CETA-Schiedsgerichtsfällen mithaften. Das bedeutet, dass die Bürger/innen überall zahlen müssen. Im Falle verlorener Schiedsgerichtsverfahren im Rahmen des geplanten EU-Handelsvertrages mit Kanada (CETA) müssen auch die 16 Bundesländer und die Kommunen mit Strafzahlungen rechnen. Dies räumt das Bundeswirtschaftsministerium in einer Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei ein, berichtet die "Welt".
http://www.welt.de/print/die_welt/wirtsc…haften-mit.html

CETA soll auch nicht mehr weiterverhandelt werden.
http://www.fabio-de-masi.de/de/article/5…verhandelt.html

Angesichts des scharfrichterlichen Erfolges eines Ölkonzerns mit Hilfe einer freien privaten Gerichtsbarkeit gegen ein so kleines Land wie Ecuador dürften dieselben Überlegungen auch bezüglich aller am amerikanischen und kanadischen Markt als Verkäufer oder Autohersteller tätigen Unternehmen durch VW-Manipulation gelten, wenn CETA schon ratifiziert wäre. Damit stünden Klagen in Höhe von vielleicht 70 Milliarden Dollar an. Auf Niedersachsen mit 30 % Kapitalanteil dürften daraus Summen weiteren 21 Milliarden zukommen, gerne natürlich auch höher, wenn Niedersachsen auf Grund seiner Anteilsmarge gesamthaftend in Anspruch genommen wird.

Besonders brisant ist derzeit, dass im CETA sogar eine „vorläufige Anwendung“ vorgesehen ist. Dadurch können bestimmte Teile des Abkommens bereits vor der Ratifizierung völkerrechtlich bindend in Kraft gesetzt werden. Und dazu gehören ausgerechnet diese umstrittenen Konzernklagerechte. Die neue EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström will diese Möglichkeit laut Greenpeace nutzen, um unter Umgehung der Parlamente völkerrechtliche Tatsachen zu schaffen.