Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 24. Februar 2016, 12:51

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat offenbar erhebliche Zweifel an der EU-rechtlichen Zulässigkeit von Schiedsverfahren

> Schiedsverfahren zweifelhaft
>
> Verbraucherschützer veröffentlichen Parlamentsgutachten zu TTIP und CETA
>
> Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat offenbar
> erhebliche Zweifel an der EU-rechtlichen Zulässigkeit von
> Schiedsverfahren für Investoren, wie sie mit geplanten
> »Freihandelsabkommen« eingeführt werden sollen. Es geht vor allem um das
> Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP zwischen EU und USA sowie das
> Umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen CETA mit Kanada. Die
> Verbraucherorganisation Foodwatch hat am Montag ein entsprechendes
> Gutachten der Parlamentswissenschaftler öffentlich gemacht. Darin sei von
> »vielen und teils offenen Rechtsfragen« die Rede.
>
> Demnach könnten die Schiedsverfahren insbesondere die »Autonomie der
> Unionsrechtsordnung« und die Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs
> (EuGH) untergraben, in dessen alleiniger Zuständigkeit die
> »letztverbindliche Auslegung des Unionsrechts« liege, zitiert Foodwatch
> aus dem Gutachten. Sowohl das europäisch-kanadische Handelsabkommen CETA,
> das kurz vor der Verabschiedung steht, als auch der geplante TTIP-Vertrag
> sehen die Einführung einer Sonderjustiz vor, mit deren Hilfe Investoren
> Schadenersatzansprüche gegen Staaten geltend machen können.
>
> »Die geplanten Abkommen würden eine inakzeptable Paralleljustiz für
> Unternehmen einführen. Das ist einer von zahlreichen Gründen, zunächst
> CETA und schließlich TTIP zu stoppen«, erklärte Foodwatch-Volkswirtin
> Lena Blanken laut Presseinformation. »Schiedsgerichte ebenso wie der
> neuerdings diskutierte Investitionsgerichtshof würden Investoren
> gefährliche Sonderrechte einräumen: Sie könnten Staaten auch dann auf
> Milliardensummen verklagen, wenn sie vor den ordentlichen Gerichten keine
> Chance auf Schadenersatz hätten. Durch solche Klagerechte werden Staaten
> erpressbar gemacht.«
>
> Das 36 Seiten umfassende Gutachten (Ausarbeitung PE 6-3000-25/15), das
> allen Bundestagsabgeordneten zur Verfügung steht, stammt vom 24. März
> 2015. Der Wissenschaftliche Dienst vergleicht darin die EU-rechtlich
> vorgegebene Rolle des EuGH mit den Plänen zur Einführung von
> Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS) im fertig ausgehandelten
> CE TA-Vertragsentwurf. Auch das geplante TTIP-Abkommen sieht die
> Einführung einer Sonderjustiz für Investoren vor. Anstelle von privaten
> Schiedsgerichten wollen die Europäische Kommission und
> Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hier einen internationalen
> Investitionsgerichtshof installieren.
>
> Link zum Downladen des Gutachtens:
>
> http://www.foodwatch.org/de/presse/press…und-ceta-bundes
> tagswissenschaftler-zweifeln-an-eu-rechtlicher-zulaessigkeit-von-schiedsve
> rfahren-fuer-investoren-foodwatch-veroeffentlicht-parlamentsgutachten/
>
>