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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Sonntag, 15. Mai 2016, 16:33

Wie ein faires Handels- und Investitionsabkommen aussehen sollte

Liebe Alle,

Ihr wurdet bestimmt auch schon oft nach Alternativen zu den
Freihandelsabkommen gefragt. Oder es wurde Euch vorgehalten, dass man
ja nicht immer nur dagegen sein kann. Was man m.E. in diesem, wie auch
zahlreichen anderen Fällen durchaus kann (Prügelstrafe, Kriege, Mord
und Totschlag - um nur einiges zu nennen)!

Trotzdem hab ich mich jetzt einfach mal daran gemacht eine Alternative
aufzuschreiben. Z.T. orientieren sich die Überschriften an denen aus
dem ursprünglichen CETA Text. Ich weiß, es gibt das alternative
Handelsmandat, damit konnte bisher aber niemand etwas anfangen. Zu
abstrakt, zu unbekannt...
Hat jemand Lust mitzuschreiben? Oder vielleicht einen offenen Brief an
unsere Oberbefürworter Merkel und Gabriel daraus zu machen? Ich finde
wir müssen diesem ewigen "Standards setzen" endlich etwas entgegen
stellen, an dem diese verblendeten Ideologen des Neoliberalismus nicht
mehr vorbeikommem.

Was meint Ihr?

Liebe Grüße und frohe Feiertage!
Helga


Wie ein faires Handels- und Investitionsabkommen aussehen sollte


Ziel jeder Politik muss es sein, ein gutes Leben für alle Menschen zu gewährleisten. Wirtschaftliches Wachstum zum Zweck der Gewinnmaximierung und auf Kosten gemeinschaftlicher Güter wird von allen Vertragsparteien abgelehnt. Auch die Handelspolitik der Vertragsparteien ist diesem Ziel vrpflichtet.


Arbeitnehmerrechte
Festlegung aller Vertragsparteien auf sämtliche ILO Arbeitsnormen
Verbot von Importen aus Staaten, die diese Normen nicht ratifiziert haben oder nicht einhalten.
Einführung eines Mindestlohns in allen beteiligten Staaten, der ein Leben in Würde und gesellschaftliche und kulturelle Teilhabe garantiert

Umweltschutz
Förderung nachhaltiger Produktionsweisen
Förderung regenerativer Energieerzeugung
Schutz der natürlichen Umwelt
Verbot Substanzen in die Umwelt einzutragen, deren Unbedenklichkeit nicht zweifelsfrei nachgewiesen wurde
Strikte Anwendung des Vorsorgeprinzips

Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung
Förderung der biologischen Landwirtschaft
Förderung kleiner und mittelständischer Betriebe in der Landwirtschaft
Verbot subventionierte landwirtschaftliche Produkte zu exportieren, wenn durch den Preisdruck in den Empfängerländern die heimische Landwirtschaft gefährdet wird
Traditionelle Herkunftsbezeichungen sind geschützt
Sämtliche Inhaltsstoffe sind zu deklarieren
Besondere Herstellungsverfahren, wie z.B. gentechnische Manipulation von einzelnen Inhaltsstoffen sind deutlich zu kennzeichnen
Irreführende Angaben sind verboten

Investitionsschutz
Investitionen im jeweils anderen Vertragsteil oder in Drittstaaten gefährden Arbeitsplätze, wenn mit dieser Investition höhere Lohnkosten oder sonstige Standards im Herkunftsland - z.B. beim Umweltschutz - umgangen werden sollen. Solche Investitionen sind zum Schutz der abhängig Beschäftigten und deren Lebenswelt verboten.
Bei Investitionen in Drittstaaten sind die jeweiligen Standards des Herkunftslandes einzuhalten.
Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einer abgestimmten Steuerpolitik, die einen Steuerwettbewerb untereinander verhindert.

Geistiges Eigentum
Kompletter Ausschluss von Patenten auf lebende Organismen in allen beteiligten Staaten sowie das Verbot mit Inhabern solcher Patente in Drittstaaten Handelsbeziehungen zu unterhalten
Schutz aller personenbezogenen Daten vor unberechtigter Weitergabe und Nutzung zu anderen als den für das jeweilige Vertragsverhältnis unabdingbaren Zwecken
Die Erzeugung des eigenen Saatguts ist ein Menschenrecht und darf nicht hintertrieben werden

Biotechnologie
Für die Verunreinigung konventionellen Saatguts bzw. aus konventionellem Saatgut erzeugten Ernten durch gentechnisch verändertes Genom gilt das Verursacherprinzip. Dem geschädigten Landwirt steht Schadenersatz durch die an der Erzeugung und Verbreitung des gentechnisch veränderten Saatguts Beteiligten zu.
Das gleiche gilt für mit gentechnisch veränderten Bestandteilen verunreinigten Honig
Sämtliche Schäden, die durch Auskreuzungen entstehen, haben die an der Erzeugung und Verbreitung des gentechnisch veränderten Saatguts Beteiligten zu ersetzen.

Finanzdienstleistungen
Eine Trennung von Geschäfts- und Investmentbanken ist zwingend vorgeschrieben
Die Größe von Geschäftsbanken darf nicht zu einer Gefahr bei deren Insolvenz führen

Öffentliche Daseinsvorsorge
Die öffentliche Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut. Sie ist durch kommunale Träger und unter demokratischer Kontrolle zu gewährleisten. Die Preisgestaltung hat soziale Aspekte zu berücksichtigen.
Jede Vertragspartei hat das Recht, Dienstleistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge durch ein öffentlich-rechtliches Monopolunternehmen anzubieten, wenn dies der Sicherheit der Versorgung und/oder der sozialverträglichen Preisgestaltung dienlich ist.

Öffentliches Beschaffungswesen
Im Sinne eines nachhaltigen Handels ist der regionalen Beschaffung stets der Vorzug zu geben.
Bei öffentlichen Aufträgen ist der Nachhaltigkeit vor kurzfristigen Preisvorteilen der Vorzug zu geben.

Korruptionsbekämpfung
Es sind transparente und umfassende Lobbyregister durch alle Vertragsparteien anzulegen.
Volksvertreter sind nicht berechtigt Vorteile anzunehmen. Die Handhabung geschieht entsprechend dem Beamtenrecht.
Zwischen der Bekleidung eines politischen Amtes und dem Wechsel in die Wirtschaft ist eine Karenzzeit von mindestens zwei Jahren einzuhalten. Bei einem Wechsel in eine Tätigkeit für die ein Eintrag in das Lobbyregister vorgesehen ist, ist eine Karenzzeit von mindestens fünf Jahren einzuhalten.

Unternehmensstrafrecht
Gesetzesverstöße von Unternehmen sind nicht nur den entsprechenden Mitarbeitern zuzurechnen. Zusätzlich sind Unternehmensverstöße durch eine Kriminalstrafe zu ahnden. Dabei sind durch den Verstoß entstandene Gewinne komplett abzuschöpfen, mindestens aber der entstandene Schaden zu ersetzen. Über zusätzlich zu verhängende Bußgelder entscheidet ein Gericht.

Subventionen
Subventionen dienen dem Ziel gesamtgesellschaftlich sinnvolle Ziele zu fördern. Sie werden nicht eingesetzt, um Geschäftsmodelle zu fördern, die mit Nachteilen für Menschen, Tiere und deren Umwelt verbunden sind oder Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

Regulatorische Kooperation
Die Regierungen beraten sich gegenseitig um möglichst hohe Schutzstandards für Mensch und Umwelt zu gewährleisten
Technische Standards werden angeglichen, sofern das diesem obersten Schutzziel zugute kommt

Transparenz
Das Zustandekommen von Regierungsentscheidungen und Verwaltungsvorschriften ist für alle Bürger sämtlicher Vertragsparteien transparent zu gestalten.

Streitbeilegungsmechanismus
Unternehmen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen müssen sich vor ordentlichen und unabhängigen Gerichten der Vertragspartei verantworten, auf deren Hoheitsgebiet die Verpflichtungsverletzung stattgefunden hat.
Wenn Unternehmen gegen ungerechtfertigte Härten vorgehen wollen, tun sie das vor ordentlichen Gerichten der jeweiligen Vertragspartei. Sie sind berechtigt unabhängige Richter ihres herkunftslandes als Beisitzer dazuzubitten.
Sämtliche Prozesse sind transparent und öffentlich.

Vorübergehende Einreise
Alle Einwohner sämtlicher Vertragspartner genießen im gesamten Vertragsgebiet Freizügigkeit. Sie können den Ort ihres Wohnsitzes und der Arbeitsaufnahme frei wählen.

- Gegenseitige Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
Gleichwertige berufliche Qualifikationen werden zwischen den Vertragsparteien anerkannt. Ggf. notwendige zusätzliche Schulungen sind niedrigschwellig zu ermöglichen.

Schlussbestimmungen
Im Rahmen der o.g. Regelungen sind alle Menschen und Unternehmen gleich zu behandeln.
Dispute zwischen den beteiligten Staaten werden vor einem unabhängigen paritätische besetzten UN Gremiumnach dem konsensprinzip beigelegt.