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Montag, 23. Mai 2016, 10:18

Gasförderung durch Tektomechanik

Gegen Gasbohren – risikoreiche Fördermethoden ausnahmslos unterbinden!

Resolution einstimmig verabschiedet von der BUND-Landesdelegiertenversammlung am 22. Mai 2016 in Gelsenkirchen

Seit Jahren kämpft der BUND gegen die Risikotechnologie Fracking zur Förderung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – mit Erfolg! Die Landesregierung hat in ihrem Entwurf für den neuen Landesentwicklungsplan ein landesweites Fracking-Verbot verankert. Der BUND begrüßt diese Initiative, kritisiert aber, dass nicht alle Hintertürchen für riskante Methoden zur Förderung von Kohlenwasserstoffen geschlossen wurden.

Denn jetzt droht eine neue Gefahr für unsere Umwelt: Die HammGas GmbH & Co. KG plant im Ruhrgebiet die Aufsuchung, Gewinnung und Vermarktung von Kohleflözgas mit der vermeintlich frackingfreien Methode der so genannten Tektomechanik. Dabei sollen die natürlichen Brüche und Risse im Gestein genutzt werden, um das Gas zu fördern. Eine erste Bohrung „Herbern 58“ auf der ehemaligen Schachtanlage „Radbod 7“ in Ascheberg-Herbern wurde von der Bezirksregierung Arnsberg am 6. Januar 2016 genehmigt. Südlich der Stadt Hamm plant HammGas eine zweite Aufsuchungsbohrung („Prinz Schönaich 31“); auch auf weiteren Erlaubnisfeldern soll die Technologie zum Einsatz kommen.

Nach allen vorliegenden Informationen ist die Tektomechanik wie alle Methoden zur Förderung von Kohlenwasserstoffen aus konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten mit Risiken für Mensch und Umwelt verbunden. Auch vor dem Hintergrund der Notwendigkeit der Energiewende lehnt der BUND diese Technologie zur Fortsetzung der Ausbeutung klimaschädlicher fossiler Energieträger ab.

Tektomechanik ist nach BUND-Auffassung „Fracking-light“:

Gasbohren gefährdet das Grundwasser: Selbst ohne das Verpressen von Chemikalien in die Kohleflözgas führenden Formationen werden (trink)wasserführende Gesteinsschichten durchbohrt und damit für negative Beeinträchtigungen zugänglich. Dazu sollen „Bohrspülungsmaterialien“ zum Einsatz kommen, die aber im Grundwasser nichts zu suchen haben. Auch die Zusammensetzung und die schadlose Entsorgung des Lagerstättenwassers und der Spülflüssigkeiten (Flowback) sind fraglich. Die untertägige Ausbreitung der Flüssigkeiten und mögliche Wechselwirkungen mit den PCB-belasteten und mit Sonderabfall vermüllten Bergwerken sind ungeklärt.
Die Bohrlochintegrität ist fraglich: Schon jetzt gast Kohleflözgas an etlichen Stellen des Ruhrgebiets unkontrolliert über Risse und Brüche im Gestein aus. Wegen seiner im Vergleich zu Kohlendioxid um den Faktor 25 größeren Klimaschädlichkeit ist das schon jetzt ein Problem. Mit dem Abteufen neuer Bohrungen erhöht sich dieses Risiko – auch lange nach Bergbauende.
Unabsehbare Folgen: Nach Betreiberangaben kann mit Hilfe der Tektomechanik nur ein Bruchteil des Gasinhalts ohne zusätzliche Stimulation gefördert werden. Was passiert bei Nachlassen des Gasdrucks? Damit könnte die Tektomechanik der Türöffner für späteres Fracking sein!
Mit der Errichtung von Bohrplätzen beginnt die Industrialisierung ländlicher Räume mit allen ihren Folgen: mehr Flächenverbrauch, zunehmende Versiegelung und Landschaftszerstörung („Münsterländer Parklandschaft“!), neue Verkehre, mehr Immissionen (Luft, Lärm, Licht), ungeklärte Naturschutzfragen.
Planungen nach Wildwest-Manier: Die Bezirksregierung Arnsberg hat erst unlängst neue Aufsuchungserlaubnisse zur Förderung von Kohlenwasserstoffen, unter anderem auch im Raum Haltern („HalternGas Nord“) erteilt. Obwohl davon selbst Wasserschutzgebiete umfasst sind, erfolgte weder eine Beteiligung des zuständigen Wasserversorgers noch der Öffentlichkeit. Diese Geheimniskrämerei muss aufhören!
Kein Beitrag zur Energiewende: 90 Prozent der Stromerzeugung Nordrhein-Westfalens stammen noch immer aus fossilen Energieträgern. Anstatt deren Nutzung mit neuen Fördermethoden zu verlängern, muss auch hier endlich die Energiewende hin zum Energiesparen, der Nutzung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz eingeleitet werden!

Der BUND fordert deshalb die Landesregierung auf, den Entwurf des Landesentwicklungsplans um ein generelles Verbot der Förderung von Kohlenwasserstoffen mit Hilfe risikoreicher Fördermethoden wie der Tektomechanik zu ergänzen. Alle weiteren Aufsuchungserlaubnisse und Betriebsplanzulassungen – auch für Probebohrungen – sind wegen der Gefährdung des Wohls der Allgemeinheit zu untersagen. Bestehende Aufsuchungserlaubnisse sind zurückzunehmen.

Darüber hinaus erwartet der BUND von der Landesregierung, dass sie sich weiterhin für ein generelles Fracking-Verbot auf Bundesebene und für eine grundlegende Novellierung des Bergrechts einsetzt.

Quelle: http://www.bund-nrw.de/themen_und_projek…/tektomechanik/