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Freitag, 24. Juni 2016, 18:47

Pressemitteilung: Fracking-Gesetz schadet Mensch und Umwelt

Pressemitteilung
24.06.2016
Fracking-Gesetz schadet Mensch und Umwelt
Bürgerinitiative FrackingFreies Hessen n.e.V. fordert ausnahmsloses Fracking-Verbot

Am heutigen Freitag hat die Mehrheit der Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag das Fracking-Gesetzpaket verabschiedet. Damit ist diese risikoreiche und gefährliche Technik zur Öl- und Gasförderung allerdings nicht – wie vielfach suggeriert – verboten. Viel mehr ist Fracking jetzt in bestimmten Lagerstätten sogar ausdrücklich erlaubt. Wir Fracking-Kritiker bezeichnen das Gesetz als Mogelpackung, weil mit ihm weiterhin alle Risiken des Fracking – von Trink-wasser-Verschmutzungen über Erdbeben und Gefährdung der menschlichen Gesundheit bis hin zum beschleunigten Klimawandel – in den Wind geschlagen werden.
Mit dem neuen Gesetz wird – von einigen Ausnahmen abgesehen – das so genannte „unkonventionelle Fracking“ zunächst verboten. Gemeint ist damit das Aufbrechen von
Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgesteinen mit einer eingepressten Wasser-Sand-Chemikalien-Mischung.
Mit dem Kunstbegriff vom „konventionellen Fracking“, einer Erfindung der Wirtschaftsminister Gabriel und Lies (beide SPD), haben es die Fracking-Befürworter aber geschafft, insbesondere das Fracking im dichten Sandstein – Tight Gas und Tight Öl – nun ausdrücklich als genehmigungsfähig zu deklarieren. Dabei übergehen sie geflissentlich, dass nicht nur die Bundesbehörde für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR), sondern selbst die Gas-Industrie die Tight-Lagerstätten als unkonventionell bezeichnen.

Die Risiken und Gefahren der Fracking-Technik bestehen aber unabhängig von der Gesteinsart, aus der Öl und/oder Gas gefördert werden sollen. Eine Unterscheidung in „gutes“
konventionelles und „gefährlicheres“ unkonventionelles Fracking ist daher nichts als politisch motivierte Augenwischerei. „Es liegt auf der Hand, dass diese Wortklauberei lediglich einen wirtschaftlichen und keinerlei wissenschaftlichen Hintergrund hat: Sie ist maßgeschneidert für Niedersachsen, wo bekanntlich das meiste Erdgas gefördert wird – und zwar aus dichtem Sandstein“, erklärt Dr. Dietmar Goetz, Geologe in der BI Fracking Freies Hamburg, und ergänzt: „Mit der Fracking-Technik können sowohl Erdgas als auch Erdöl aus verschiedenen Formationen – z. B. Schiefer, Sandstein oder auch Kohleflözgesteinen – gewonnen werden. Die damit verbundenen Risiken und Gefahren sind allerdings immer die Selben, weil die Technik des Aufbrechens immer die Selbe ist.“

Das Fracking zur Förderung von Tight-Gas bzw. -Öl, jetzt verbrämt als „gutes Fracking“, hat in Norddeutschland in den letzten Jahrzehnten an die 370 Mal stattgefunden. In Niedersachsen hat die Erdgasförderung nachweislich bereits mehrfach zu Kontaminationen von Grundwasser und Böden und zu Erdbeben geführt. Darüber hinaus gibt ein neuerdings gehäuftes Auftreten von typischen Krebserkrankungen auch in deutschen Erdgas-Fördergebieten Anlass zu allerhöchster Besorgnis – eine Entwicklung, die bereits in den Frac-Gebieten der USA auffällig geworden ist.
Tim Steindamm von der BI Fracking freies Hessen bilanziert: Ein Voranbringen der Erneuerbaren wäre der richtige Hebel Versorgungssicherheit zu schaffen, aber es ist offensichtlich, dass seitens des von Hrn. Gabriel geführten BMWI derzeit andere Interessen verfolgt werden.

Das Fracking-Rechtsänderungspaket war im April 2015 von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks (SPD) vorgelegt worden. Nach kurzer, heftiger Debatte scheiterte die ge-
plante Verabschiedung des Gesetzes und der Entwurf landete im Juli 2015 bei den Fraktionsspitzen der Regierungsfraktionen, Volker Kauder (CDU) und Thomas Oppermann (SPD).
Dort verweilte er, scheinbar unbearbeitet, bis letzte Woche.
Am Mittwoch letzter Woche trumpfte die Öl- und Gasindustrie bei der Jahresversammlung ihres Verbandes BVEG (Bundesverband Erdgas, Erdöl und Geothermie e. V.) auf und kündigte an, Fracking-Vorhaben, die sich in der Pipeline stauten, zur Not „mit der Brechstange“ durchsetzen zu wollen. Eiligst wurde die Abstimmung über das Fracking-Rechtsänderungspaket am letzten Dienstag als Zusatzpunkt auf die Tagesordnung des Bundestagsplenums gesetzt. Und erst gestern, einen Tag vor der Abstimmung, lag das revidierte Änderungspaket den Abgeordneten vor, die heute abgestimmt und damit grünes Licht für Fracking gegeben haben.
Fracking zur Gewinnung von Erdöl und Erdgas wird Umfragen zufolge von rund vier Fünfteln der bundesdeutschen Bevölkerung abgelehnt. Der Vorstoß, das Gesetzpaket jetzt im
Hauruck-Verfahren noch schnell vor der Sommerpause vom Stapel zu lassen, hatte einen Sturm der Entrüstung bei den Fracking-Kritikern ausgelöst.

Umweltverbände und Bürgerinitiativen fordern seit Jahren ein uneingeschränktes Fracking-Verbot für fossile Brennstoffe und haben bereits Widerstand gegen kommende Frac-Vorhaben angekündigt.