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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Freitag, 23. September 2016, 10:51

CETA ist geeignet Gesetzgebung zugunsten der Daseinsvorsorge zu behindern oder zu vereiteln

Viele Kommunen fürchten, dass TTIP und CETA die öffentliche
Daseinsvorsorge erheblich verändern werden. Hierbei geht es um
Krankenhäuser, Wasserversorgung oder den Bildungsbereich. Was können
Bund, Länder und Kommunen künftig frei entscheiden? Wo drohen Klagen
kanadischer Investoren?
Dass CETA die Gestaltungsspielräume von Ländern und Gemeinden
einschränken würde, hat bereits Anfang des Jahres ein Gutachten im
Auftrag des baden-württembergischen Staatsministeriums festgestellt.
Wir haben uns juristische Expertise eingeholt, um CETA speziell noch
einmal im Hinblick auf die kommunale Daseinsvorsorge und insbesondere
den Bereich der Wasserwirtschaft zu prüfen. Prof. Silke Laskowski kommt
in ihrem Gutachten
<[5]https://www.gruene-bundestag.de/fileadmin/media/gruenebundestag_de/
themen_az/EU-USA_Freihandelsabkommen/Laskowski_Gutachten_20_09_2016.pdf
> zu einem eindeutigen Ergebnis: CETA ist „geeignet, nationale
Gesetzgebung und sonstige staatliche Maßnahmen zugunsten der
Daseinsvorsorge […] zu behindern oder gar zu vereiteln.“
Klageprivilegien für Konzerne statt Schutz der Daseinsvorsorge
Das größte Risiko geht dabei vom umstrittenen Investitionsschutz in
CETA aus. Mit CETA bekämen kanadische Investoren die Möglichkeit
Deutschland vor einem exklusiven Schiedstribunal zu verklagen, wenn
staatliche Maßnahmen ihre erwarteten Gewinne schmälern. Die Einführung
neuer Grenzwerte für Verschmutzungsabgaben in der Abwasserwirtschaft,
die Begrenzung von Gebühren für Wasserdienstleistungen und ähnliche
Maßnahmen, die darauf abzielen, soziale, gesundheits- oder
umweltschützende Standards zu erhöhen, könnten zu Investorenklagen
führen.
Ob eine Maßnahme nach deutschem Recht zulässig – möglicherweise sogar
aufgrund europäischer oder internationaler Verpflichtungen notwendig
ist – ist dabei unerheblich, so das Gutachten.
In CETA sind ebenso wie in TTIP Ausnahmen für öffentlichen
Dienstleistungen unzureichend definiert und garantieren keinen
ausreichenden Schutz.
Länder und Kommunen müssen zahlen
Würde Deutschland verurteilt, müsste der Bund unter Umständen Millionen
an Schadensersatzzahlungen leisten. Diese könnte er sich von den
Ländern wiederholen. Und je nach Landesverfassung könnte das Land
wiederum das Geld von den Kommunen zurückfordern. Eine bedrohliche
Aussicht für die kommunalen Haushalte. Für die kommunale Demokratie,
die im Wesentlichen vom ehrenamtlichen Engagement getragen ist, ist das
Risiko eine millionenschwere Klage von Investoren auszulösen,
unzumutbar.
In der kommunalen Daseinsvorsorge brauchen wir 100 Prozent staatliche
und kommunale Autonomie und keine Risiken durch möglicherweise drohende
millionenschwere Klagen. Dass das auch Bürgerinnen und Bürger wollen,
hat die Europäische Initiative „Right-to-Water“ vor drei Jahren
deutlich gemacht.
Daseinsvorsorge nicht geschützt – auch deshalb keine Zustimmung zu CETA
Wir wollen kommunale Daseinsvorsorge, öffentliche und soziale
Dienstleistungen und Infrastruktur durch klare und umfassende Ausnahmen
schützen. Das wird in CETA versäumt. Tritt das Abkommen so in Kraft,
wäre die Folge ein Liberalisierungs- und Privatisierungsdruck, etwa in
so sensiblen Bereichen wie der Trinkwasserversorgung. Insbesondere die
Investor-Staat-Schiedstribunale sind eine Gefahr für die
Handlungsfreiheit von Bund, Ländern und Kommunen. So fordert auch der
Deutsche Gewerkschaftsbund, die öffentlichen Dienstleistungen komplett
aus dem Investitionsschutz auszunehmen.
Nebelkerzen von der SPD
Selbst Bundeswirtschaftsminister Gabriel, ausgewiesener
CETA-Befürworter, deutet Einsicht an und bemüht sich um „begleitende
Erklärungen“ und „Klarstellungen“. Der einzige Haken ist nur:
Begleitende Erklärungen können einen Vertrag nicht mehr ändern und
bestenfalls bei der Interpretation helfen. Bei Klageprivilegien und
Gefahren etwa für die kommunale Daseinsvorsorge helfen aber keine
„Interpretationshilfen“ oder „Klarstellungen“. Wenn Gabriel wirklich
etwas erreichen wollte, müsste er den CETA-Vertrag selbst ändern.
Kanada und die EU-Kommission haben Nachverhandlungen aber klar
abgelehnt. Gabriels Behauptungen sind somit unseriös, der
Wirtschaftsminister führt seine eigene Partei und die Menschen in die
Irre. Deshalb fordern wir die Bundesregierung auf, CETA im Ministerrat
Mitte Oktober abzulehnen
<[6]https://www.gruene-bundestag.de/themen/freihandel/ceta-ablehnen-13-
05-2016.html> .
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