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Dienstag, 5. Februar 2013, 10:38

Beschluss Bundesrat vom 1.02.2013 - Fracking: Chemikalieneinsatz und Bergschadensrecht

Der Bundesrat sieht die Notwendigkeit, bei der Erdgasgewinnung mittels Fracking eine obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung vorzusehen. In einer am 1. Februar 2013 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung auf, kurzfristig die entsprechenden Rechtsänderungen vorzulegen.Die Länder lehnen insbesondere den Einsatz umwelttoxischer Chemikalien beim Fracking ab, solange die Risiken nicht geklärt sind. Sie warnen zudem vor Gefahren für Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete. Genehmigungen zum Einsatz dürften erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachhaltige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht möglich ist.Die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelt-toxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist derzeit nicht verantwortbar.Weiter fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, den Geltungsbereich des Bergschadensrechts auf die Gewinnung von Bodenschätzen durch Tiefbohrungen zu erweitern. Für durch Bergbau verursachte Gebäudeschäden gelten (nach §120 BBerG Bergschadensvermutung) klare Regelungen. Diese gelten derzeit jedoch nicht für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas).Quelle: bundesrat

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Mittwoch, 6. Februar 2013, 17:57

Antragsstellende Laender (Ministerien):
Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz
Ursprungsantrag wurde von der NRW-Ministerin Kraft gestellt.

Alle Ausschuesse haben den Antrag dem Bundesrat empfohlen.

Eine Auflistung welche Laender (Parteien) den Antrag unterstuetzten konnte ich nicht finden.