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Mittwoch, 13. Februar 2013, 14:15

PM: Frau Puttrich folgt Herrn Altmeier mit kritischen Äußerungen zum Fracking

13.02.2013 - Pressemitteilung

Hessens Umweltministerin Lucia Puttrich hat sich gegen Fracking in Hessen ausgesprochen, solange die Gefährdung des Grundwassers durch umwelttoxische Chemikalien nicht ausgeschlossen werden kann. „Wir machen eine nachhaltige und umweltverträgliche Energiewende. Gasförderung mit umwelttoxischen Chemikalien gehört meiner Ansicht nach nicht dazu“, sagte Puttrich angesichts der neuen Diskussion um die Fracking-Technologie in Deutschland. Hessen hatte in der Umweltministerkonferenz (UMK) im letzten Jahr bereits die verbindliche Umweltverträglichkeitsprüfung in Verbindung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung gefordert. „Die aktuelle Bundesratsentscheidung setzt diesen Beschluss der UMK um und stellt ergänzend klar, erst wenn eine nötige Datengrundlage besteht und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderungen im Trink- und Grundwasser ausgeschlossen werden können, wäre Fracking eine akzeptable Technik“, so Puttrich. Derzeit sei nicht einmal klar, was mit den Abwässern aus den Bohrungen passieren kann. „Wir können eine neue Technik nicht einfach ausprobieren und hoffen dass nichts passieren wird. Wir brauchen detaillierte Informationen, die wissenschaftlich fundiert sind, um den Nutzen aus so einer schwierigen Technologie zu ziehen“, sagte Puttrich.


In Hessen hat das Unternehmen BNK einen Erlaubnisantrag für das Feld „Adler-South“ in Nordhessen gestellt. Das zuständige Bergdezernat des RP Darmstadt hat die Prüfung des Erlaubnisantrages noch nicht abgeschlossen. Wesentlich für seine Prüfung sind zwei Gutachten, die gegenwärtig erstellt werden. Zum einen geht es um eine vergleichende Bewertung der vorliegenden Gutachten zum „Fracking“ in Deutschland, unter besonderer Berücksichtigung der in Nordhessen vorliegenden geologischen/hydrogeologischen Verhältnisse. Und zum zweiten um ein Gutachten zur Rechtsfrage, ob im vorliegenden Fall „überwiegende öffentliche Interessen die Aufsuchung im gesamten zuzuteilenden Feld ausschließen“. Die nordhessischen Kommunen hatten sich zuletzt einhellig gegen die Erlaubnis ausgesprochen. Bei beiden Gutachten liegen noch keine Ergebnisse vor.
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Wenn diese Erklärungen ernst gemeint und nicht nur Beruhigungspillen im Wahlkampf sind, hat Frau Puttrich noch Gelegenheit, vor der Wahl den Antrag von BNK ablehnen zu lassen!