Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Montag, 9. Januar 2017, 17:23

Frau Werner SPD versprach uns vor ihrer Wahl ins Europaparlament, dass sie Fracking und die Freihandelsabkommen ablehne

Nun müssen wir befürchten, dass dies leere Wahlversprechen waren. Es hat den Anschein, dass Frau Werner CETA jetzt im Europaparlament mit "durchwinken" wird. Mit CETA kann hier später Fracking erzwungen werden. Was CETA weiterhin für Folgen haben wird, finden Sie auf folgenden Seiten:
http://www.frackingfreieshessen.de/index…oard&boardID=18

Über unsere Auseinandersetzung mit Frau Werner und mit CETA wird jetzt hier berichtet:

Ein Mitglied unserer Bürgerinitiative schrieb im Rahmen einer Greenpeace-Aktion an Frau Werner, die für die SPD im Europäischen Parlament sitzt, einen Brief zum CETA Abkommen.

Frau Werner antwortete auf diesen Brief unseres Mitglieds, lobte das Abkommen CETA und die Haltung der SPD dazu.

Unsere Bürgerinitiative nahm zu dem Antwortbrief von Frau Werner sehr kritisch Stellung und kündigte an, diesen Briefwechsel auf dieser Homepage zu veröffentlichen.

Das Büro von Frau Werner meldete sich und verbot uns, ihren Brief öffentlich zu machen.

So wird im Folgenden von den Äußerungen Frau Werners sinngemäß berichtet und nur unsere Antwort darauf werden wörtlich wieder gegeben:

Frau Werner lobte in Ihrem Brief die Chancen für das Wachstum durch CETA.

Unsere Antwort:
Ihnen und uns ist bekannt, dass von den Freihandelsabkommen keine nennenswerten Wachstumseffekte zu erwarten sind (nur 0,05 % Wachstum pro Jahr weist eine Studie aus, die von der Kommission in Auftrag gegeben wurde).

Frau Werner lobte die Verbesserung von CETA gegenüber anderen Verträgen und erweckte den Anschein, als würde CETA nicht die roten Linien der SPD überschreiten (Erläuterung: Ein SPD Konvent hat in 2014 Anforderungen , also rote Linien, beschlossen, die zwingend erfüllt sein müssen, wenn die SPD CETA zustimmen soll).

Unsere Antwort:
Sie schreiben, dass der CETA-Vertrag die sozialdemokratischen „roten Linien“ nicht überschreitet Die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer JuristInnen beschreibt gut begründet, wie sehr CETA die roten Linien der SPD überschreitet. Dazu verweisen wir auf die komprimierten Feststellungen der ASJ NRW im Anhang am Ende unseres Schreibens. Darüber hinaus finden Sie eine gründliche/ausführlichere Auseinandersetzung zu diesem Thema unter folgendem Link: https://assets02.nrwspd.net/docs/doc_66627_20166172140.pdf

[size=12]Frau Werner räumte ein, dass auch sie die Sonderklagerechte für Konzerne kritisch sieht, dass Investitionsschutvorschriften in CETA nicht erforderlich sind. Sie lobte jedoch die partiellen Verbesserungen, die nachträglich noch vereinbart wurden.
[/size]

Unsere Antwort:
Auch wenn die gröbsten Auswüchse der privaten Sondergerichtsbarkeit abgemildert wurden, bleibt doch das Privileg für die Konzerne, dass sie durch CETA unter Umständen eine Absicherung ihrer Gewinnerwartungen zugesichert bekommen (z.B. wenn Fracking hier verboten wird).
Solch eine Absicherung ihrer „Einkommenserwartungen“ würden den Arbeitnehmern und Mittelständlern selbstverständlich nie gewährt. Wenn Sozialdemokraten an diesem Punkt ihre roten Linien überschreiten und den Konzernen Rechte verschaffen, die sie für Arbeitnehmer noch nicht einmal anstreben, verliert die SPD weiter an Glaubwürdigkeit als „Partei für den sozialen Ausgleich“. Die Schadensersatzforderungen der Konzerne gehen zu Lasten der Allgemeinheit und werden von den Steuerzahlern bezahlt. So werden die Reichen reicher und die Armen ärmer. Wen die Benachteiligten dieser neoliberalen Politik dann wählen, konnten wir gerade in Amerika (aber auch in Europa) erleben.


[size=12]Frau Werner betonte wie stolz sie auf ihre Partei sei, die das Abkommen „sorgfältig“ abwägt.
[/size]

Wir erwiderten:
Was Sie stolz als sorgfältiges Abwägen in Ihrer Partei loben, erscheint uns als entschiedenes Unterdrücken derjenigen Kräfte in der SPD, die konsequenter für sozialen Ausgleich, für Gemeinwohl, für Bewahrung der Parlamentsrechte und gegen die neoliberale Ausrichtung der SPD eintreten.
Vor der Europawahl versicherten Sie unserer Bürgerinitiative, dass Sie sich gegen Fracking und die geplanten Freihandelsabkommen einsetzen. Wir erwarten von Ihnen, dass diese Aussage nun auch nach Ihrer Wahl in das Europaparlament noch gilt.
Wir warten zunächst auf eine entsprechende Zusage von Ihnen auch im CETA-Check: https://cetacheck.stop-ttip.org/en/



Anhang:

DEN ROTEN LINIEN AUF DER SPUR

DIE ANFORDERUNGEN DES SPD-PARTEIKONVENTS VON 2014
AN FREIHANDELSABKOMMEN UND IHRE ERFÜLLUNG IN CETA
Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen NRW (ASJ NRW)
„Die roten Linien des Parteikonvents sind überschritten!
CETA installiert eine Nebenverfassung
Entgegen den Forderungen des Konventsbeschlusses enthält CETA weiterhin Investor-Staat-Schiedsverfahren und unklare Rechtsbegriffe wie „gerechte und billige Behandlung“ und „indirekte Enteignung“. Trotz Verbesserungen im Verfahrensrecht bleibt der grundsätzliche Einwand also bestehen: Die Schiedsgerichtssprüche können demokratisch legitimierte Normen faktisch außer Kraft setzen. Zwar haben Schiedsgerichte (nun „Tribunale“ genannt) formal nicht die Kompetenz, die Wirksamkeit von Gesetzen und Verwaltungsakten aufzuheben. Jedoch können sie Staaten zu hohen Schadensersatzleistungen verpflichten. Diese hohen Schadensersatzforderungen werden dazu führen, dass Parlamente und Verwaltungen im Falle einer Verurteilung die Rechtsakte zurückziehen werden, um weiteren Schadensersatzansprüchen zu entgehen. So hätten die Schiedsgerichte faktisch dieselbe Wirkung wie eine Entscheidung eines Verfassungsgerichtes.

Das Vorsorgeprinzip wird aufgegeben
Nach wie vor können Sozialstandards als indirekte Enteignung qualifiziert werden und erhebliche Schadensersatzansprüche auslösen. Überdies wird durch CETA das Vorsorgeprinzip aufgegeben. Das Vorsorgeprinzip gestattet ein Verbot von Produkten, wenn Hinweise für ihre schädliche Wirkung vorliegen. Bei CETA hingegen reichen diese Hinweise nicht aus, es gilt das Nachsorgeprinzip. Produkte bleiben so lange auf dem Markt, bis ein eindeutiger wissenschaftlicher Nachweis für ihre Schädlichkeit vorliegt. Erst dann darf ein Importverbot durch die EU zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Umwelt verhängt werden. Problematisch am Nachsorgeprinzip ist die Tatsache, dass wissenschaftliche Eindeutigkeit oftmals erst durch aufwendige Langzeitstudien erreicht wird. So lange tragen Verbraucherinnen und Verbraucher die Risiken.

Investorenrechte sind mehr wert als Arbeitnehmerrechte
Der Parteikonventsbeschluss fordert, dass die Einhaltung von Arbeits- und Sozialstandards in Konfliktfällen genauso wirkungsvoll sichergestellt sein muss wie die Einhaltung anderer Regeln des Abkommens. Das ist aber bei CETA keineswegs der Fall, denn Eigentumsverletzungen können von privaten Unternehmen bzw. Investoren vor dem Tribunal eingeklagt werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern oder Gewerkschaften hingegen wird bei Verletzungen ihrer Rechte diese Möglichkeit nicht eingeräumt. Selbst der zwischenstaatliche Streitschlichtungsmechanismus wird im Arbeitnehmerkapitel bei CETA für nicht anwendbar erklärt. Während Investoren harte Klagerechte zugesprochen bekommen, wird bei Meinungsverschiedenheiten der Staaten über Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern „eine einvernehmliche Lösung angestrebt“. Daran wird der unterschiedliche Stellenwert von Investoren- und Arbeitnehmerrechten deutlich.

Die Daseinsvorsorge ist nicht abgesichert
Durch die verpflichtende Marktöffnung in CETA müssen öffentliche Dienstleistungen ausgeschrieben werden. Es gibt also im Grundsatz eine allgemeine Liberalisierungspflicht. Alle Dienstleistungen, die nicht unter diese Ausschreibungspflicht fallen, sind in einer so genannten Negativliste festgehalten. Von der Liberalisierungspflicht sind zukünftige Dienstleistungen betroffen, aber auch bereits bestehende Dienstleistungen sind nicht abgesichert, soweit sie nicht auf der Negativliste erscheinen.

Der Schutz der Daseinsvorsorge ist unzureichend. Er wird durch vielgestaltige und komplexe Vorschriften sowohl im Vertragstext als auch im Anhang versucht. Im Grunde besteht das Abkommen zu weiten Teilen aus Ausnahmen, die unpräzise formuliert sind und Lücken aufweisen. Dies gilt beispielsweise für die Energieversorgung im Rahmen kommunaler Stadtwerke. Sie kann nach dem bestehenden Vertragstext als unzulässig eingestuft werden. Damit wird die staatliche Verantwortung, grundlegende öffentliche Dienstleistungen bereitzustellen, in Frage gestellt.
Der Vertrag trägt den anstehenden Umwälzungen durch die Digitalisierung keine Rechnung. So gewinnen Intelligente Netze (Smart Grids) in der netzgebundenen Daseinsvorsorge immer mehr an Bedeutung. Ähnlich wie in anderen Bereichen (Hotels, Flugreisen etc.) drängen sich neue Anbieter zwischen Kunden und Produzenten. Der Vertrag enthält dazu keine Schutzvorkehrungen und -mechanismen. Im Vergaberecht wird es Rückwirkungen auf die interkommunale Zusammenarbeit und auf die soziale und ökologische Vergabe geben.

Durch CETA wird die kommunale Daseinsvorsorge und Demokratie weiter in die Defensive gedrängt. Regeln und Vorkehrungen, die über den Defensivcharakter hinaus ausdrücklich auf eine Stärkung und einen Ausbau der öffentlichen Daseinsvorsorge in kommunaler Selbstverwaltung ausgerichtet sind, fehlen. Belange der kommunalen Demokratie finden in CETA keine weiterführende Berücksichtigung.

Neoliberale Nebenverfassung ohne realistische Ausstiegsmöglichkeit
Entgegen der Forderung des Parteikonvents gibt es keine Regelung, die eine Korrektur von unerwünschten Fehlentwicklungen und Kündigung ermöglicht. Hierzu wären Teilkündigungsklauseln von einzelnen Regelungsbereichen und eine schnell wirksame Kündigungsklausel erforderlich.
Die in CETA verankerte Kündigungsklausel genügt diesen Anforderungen nicht. Bei einer Kündigung von CETA würde das Investitionsschutzkapitel weitere zwanzig Jahre nachwirken. Damit bleibt für Investoren das Recht bestehen, Schadensersatzansprüche einzuklagen. Die faktisch und rechtlich erschwerte Kündigung bedeutet eine konstitutionelle Festschreibung marktradikaler Politik mit dem Ziel der „marktkonformen Demokratie“. Eine andere Politik im Sinne eines ökologisch-sozialen Umbaus der Gesellschaft wird so massiv erschwert. Demokratie setzt die Veränderbarkeit von Normen voraus, damit neue Mehrheiten auch die Politik umsetzen können, für die sie gewählt wurden. CETA folgt dem neoliberalen Paradigma, nach dem die Entfesselung der Marktkräfte für Prosperität sorgt. So wird ein Politikwechsel zu sozialer Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft erschwert.“

Nachtrag 2017: Frau Martina Werner hat - entgegen ihrer Wahlaussage vor der Europawahl - dem CETA Abkommen im EU- Parlament zugestimmt.