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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Dienstag, 10. Januar 2017, 07:59

Klarheit rund um den CETA Vertrag

Betreff: [Ttip-unfairhandel-bar] CETA unter der Lupe: Bewertung und Blick
nach vorn
Datum: Mon, 9 Jan 2017 13:55:47 +0100
Von: Alessa Hartmann <alessa.hartmann@power-shift.de>
An: ttip-unfairhandel-bar@listen.jpberlin.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mit diesem Beitrag wollen wir Klarheit in den Dschungel von begleitenden
Dokumenten rund um den CETA-Vertrag bringen, diese erklären und ihre
Wirksamkeit beurteilen und außerdem einen Ausblick über die nächsten
Schritte im CETA-Ratifizierungsprozess und Möglichkeiten der
zivilgesellschaftlichen Einflussnahme geben.

*_Wir analysieren konkret Folgendes:_*

*1.Ergebnis Bundesverfassungsgericht
2.Vom EU-Rat verabschiedete CETA-Dokumente
·CETA-Vertrag und seine vorläufige Anwendung
·Gemeinsame Auslegungserklärung
·Erklärungen für das Ratsprotokoll*
*3.**Was passiert jetzt als nächstes, was ist der Zeitplan?*

Seit September 2014 liegt der seit 2009 verhandelte CETA-Vertragstext (CETA
– Comprehensive Economic and Trade Agreement zwischen der EU und Kanada)
<http://eur-lex.europa.eu/legal-content/D…6PC0444&from=EN>
vor. Nach großen öffentlichen Protesten und Druck auf die europäischen
Regierungen wurden im Frühjahr 2016 Änderungen im Investitionsschutzkapitel
vereinbart. Doch auch diese sind nicht weitreichend genug, sie ändern
nichts an der grundlegenden Kritik an Konzernklagerechten
<https://corporateeurope.org/sites/defaul…mbie_isds_0.pdf>.
Eine ausführliche Analyse des CETA-Vertragstextes „Making Sense of CETA“
<https://power-shift.de/making-sense-of-ceta/> haben zivilgesellschaftliche
Organisationen aus Europa und Kanada gemeinsam erarbeitet.

Am 18. Oktober platzte das EU-Ministerratstreffen, bei dem CETA zur
Ratifizierung und vorläufigen Anwendung frei gegeben werden sollte, mit
einem Paukenschlag: Belgien verkündete CETA nicht zustimmen zu können! Was
war passiert? Die belgischen Regionalparlamente Wallonien und Brüssel
hatten in den vergangenen Jahren einen breiten Konsultationsprozess zu CETA
durchgeführt. So hatte Wallonien bereits im Mai eine Resolution mit
Bedingungen verabschiedet, die für eine Zustimmung erfüllt werden mussten.
Und im Gegensatz zu den deutschen Sozialdemokraten nahmen die wallonischen
ihre roten Linien durchaus ernst und verweigerten vollkommen legitim ihre
Zustimmung! Am 27. Oktober dann die Wendung: Belgiens Regionalparlamente
hatten sich geeinigt unter welchen Bedingungen sie CETA zustimmen würden.
Belgien durfte CETA im EU-Ministerrat also zeichnen. Damit geht der Vertrag
erst ans EU-Parlament und dann an die nationalen Parlamente zur Ratifizierung.

Der EU-Rat hat zusätzlich zum CETA-Vertrag zwei Dokumente angenommen. Zum
Einen das sogenannte „Gemeinsame Auslegungsinstrument“ und zum Anderen die
sogenannten „Erklärungen zum Ratsprotokoll“. Beide sollen hier vorgestellt
und analysiert werden.

*/1. Ergebnis Bundesverfassungsgericht/*

Am 12. Oktober verkündete das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung
bezüglich CETA
<https://www.bundesverfassungsgericht.de/…1E6D5F.2_cid370>
(auch wenn das Hauptverfahren noch aussteht). Eine Linke und zwei
zivilgesellschaftliche Verfassungsklagen waren dort gemeinsam verhandelt
worden. Auf den ersten Blick ist das Urteil frustrierend: CETA sei
verfassungskonform, einer Zustimmung durch Deutschland stehe somit nichts
im Weg. Allerdings hat das Verfassungsgericht einige Auflagen formuliert,
die eine Ratifizierung erschweren könnten:

•Es ist nun definitiv sicher, dass Deutschland (und eigentlich auch jedes
andere EU-Mitgliedsland) die vorläufige Anwendung beenden kann, indem es
CETA bei der nationalen Ratifizierung nicht zustimmt. Damit wäre der ganze
Vertrag obsolet.

•Zudem muss sicher gestellt werden, dass die Teile des Vertrags, die in
gemischter Zuständigkeit liegen, nicht vorher in Kraft treten. Hier muss
eventuell nochmal geprüft werden, für welche Vertragsteile außer für
Konzernklagerechte das außerdem gilt.

•Zu guter Letzt wurde verfügt, dass in den Ausschüssen zu regulatorischer
Kooperation VertreterInnen der Mitgliedsstaaten sitzen und Vorschläge der
Ausschüsse einstimmig im Ministerrat gebilligt werden müssen. Welche
Auswirkungen das tatsächlich haben werden, und ob und wie sie den Einfluss
der geplanten Regulatorischen Kooperation begrenzen können, ist allerdings
unklar.

*2**/. Dokumente des Rates/*

*/Gemeinsames Auslegungsinstrument: Verbindlichkeit - Wichtigste Punkte -
Bewertung/*

Noch kurz vor dem SPD-Konvent erklärte die parteieigene
Grundwertekommission die „roten Linien“ der SPD
<https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/B…chluss_ttip.pdf>
überschritten. Trotzdem beschloss der Konvent am 19. September – zwei Tage
nachdem über 300.000 Menschen in mehreren deutschen Städten gegen CETA und
TTIP demonstriert hatten – CETA im EU-Ministerrat zuzustimmen. Die
Defizite, die man noch sähe, könnten mit einer begleitenden Zusatzerklärung
ausgeräumt werden. Das hatte Minister Gabriel persönlich in Kanada mit
Premier Justin Trudeau ausgehandelt.

Dieses sogenannte „Gemeinsame Auslegungsinstrument“
<http://data.consilium.europa.eu/doc/docu…016-INIT/de/pdf>
sollte in den für die Sozialdemokraten strittigen Bereichen Investitionen,
Arbeitsstandards, öffentlichen Dienstleistungen, dem Vorsorgeprinzip und
öffentlicher Beschaffung Klarheit schaffen.

Das klingt nach einer ziemlich schwierigen Übung: Wie soll man innerhalb
von wenigen Tagen Klarheit und Rechtssicherheit finden für Punkte, bei
denen die Verhandler Jahre gebraucht hatten, um sich zu einigen? Es war
dann auch kaum eine Überraschung, dass die am 5. Oktober veröffentlichte
Zusatzerklärung auf ganzer Ebene durchfiel. Auch nach mehreren
Verbesserungsversuchen bleibt sie wolkig und ein ähnelt einem Wunschkatalog
aus dem Versandhaus.

/Grundproblem Verbindlichkeit:/

•Das Papier ändert nichts an den rechtlichen Verpflichtungen, die die
Vertragsparteien mit CETA eingehen

•Um CETA zu verändern, hätte man den CETA-Vertragstext ändern müssen, nicht
den Text des Auslegungsinstruments, der rechtlich unverbindlicher ist

/
Was steht drin? Wichtigste Punkte:/

•Weiterhin werden beim Investitionsschutz ausländische Unternehmen bevorzugt

•gefährliche Klauseln wie „faire und gerechte Behandlung“ werden bekräftigt.

•Gleichzeitig gibt es nach wie vor keine obligatorischen
Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Arbeits- oder Umweltstandards
durch Unternehmen.

•Auch der Schutz öffentlicher Dienstleistungen und der Daseinsvorsorge
bleibt unpräzise. So sei es beispielsweise nicht verpflichtend Wasser
kommerziell zu nutzen – es wird aber auch nicht ausgeschlossen, dass CETA
es fördert und erleichtert dies doch zu tun, so wie CETA Artikel 1.9
festgelegt.

•„right to regulate“ wird hier zwar bestätigt, allerdings in
Übereinstimmung mit den in CETA vereinbarten Verpflichtungen

•Beim Vorsorgeprinzip werden die Verpflichtungen im Rahmen internationaler
Übereinkommen bekräftigt. Allerdings sind diese (zum Beispiel die
WTO-Verträge) voller Schlupflöcher und bieten keinen ausreichenden Schutz.


/Bewertung:/

•Dass überhaupt ein solches Dokument gebraucht wird zeigt, wie ungenügend
der CETA-Vertragstext ist

•Leider ein erfolgreicher Schachzug der CETA-Befürworter, denn viele
Kritiker nehmen nun fälschlicherweise an mit dem Auslegungsinstrument seien
die Probleme im CETA-Text gelöst worden

•Auch der DGB hat festgestellt
<http://taz.de/static/pdf/2016-12-06-DGB-…rklaerungen.pdf>,
dass das Auslegungsinstrument nicht ausreicht, um die grundlegenden
Probleme CETAs zu lösen und zustimmungsfähig zu machen.


*/Erklärungen für das Ratsprotokoll: Verbindlichkeit - Wichtigste Punkte -
Bewertung/*

Zusätzlich zum CETA-Vertragstext und der Gemeinsamen Auslegungsklärung
wurden außerdem so genannte „Erklärungen für das Ratsprotokoll“
<http://data.consilium.europa.eu/doc/docu…16-REV-1/de/pdf>verabschiedet.
Darin legen die Mitgliedsstaaten, der Rat und die Kommission bei
verschiedenen Punkten ihre Auffassung und Vorbehalte dar. Dort finden sich
auch die Anforderungen Belgiens an CETA wieder.

/
Verbindlichkeit:/

Es besteht noch keine Klarheit darüber, wie rechtlich verbindlich diese
Erklärungen sind, also ob sie einen Mitgliedsstaat tatsächlich daran
hindern könnten CETA zu ratifizieren. Protokolle sind juristisch betrachtet
Teil eines Abkommens, aber Erklärungen werden eher als politische
Hintergrunderklärungen gewertet, die nicht rechtlich bindend sind.

/
Was steht drin? Wichtigste Punkte:/

* Nr. 7: Das Vorsorgeprinzip: Die EU-Kommission bezieht sich auf das
Vorsorgeprinzip in europäischen Verträgen. Dies stellt aber eine
einseitige Erklärung dar und daher wenig wirkungsmächtig.
* Nr. 18: die Ratifizierung in den Mitgliedsstaaten wird
voraussichtlich nicht beginnen können, bevor das Hauptverfahren vor
dem deutschen Bundesverfassungsgericht abgeschlossen ist.
* Nr. 20ff.: Die Vorläufige Anwendung kann durch einen Mitgliedsstaat
beendet werden. CETA ist dann gescheitert. Aber: Offenbar muss der
EU-Rat nach der Mitteilung durch den Mitgliedsstaat darüber
entscheiden, und zwar auf Basis eines Kommissionsvorschlags. Es ist
aber unklar, wie darüber abgestimmt werden muss (Einstimmigkeit oder
einfache Mehrheit). Siehe unten die Einschätzung des Juristischen
Dienstes des EP.
* Nr. 24: Österreich hält fest, dass eine inter-institutionelle
Vereinbarung angestrebt wird, die eine Einbindung der
Mitgliedstaaten in den so genannten „Joint Committees“ festlegt.
* Nr. 31: „Wesentliche Geschäftstätigkeiten“ werden hier definiert.
Trotzdem werden kanadische Tochterunternehmen von US-Konzernen diese
Auflagen erfüllen. Die US-amerikanische
Verbraucherschutzorganisation Public Citizen hat berechnet, dass
41.811 US-Unternehmen
<https://www.citizen.org/documents/EU-ISDS-liability.pdf> über das
CETA europäische Staaten mithilfe der Konzernklagerechte verklagen
könnten.
* Nr. 32: Rat und Kommission zu Marktungleichgewichten im
Agrarbereich. Hier sollen ggf. Schutzmaßnahmen greifen, die aber
sowieso schon im EU und WTO-Recht und ist deshalb nicht Neues und
kein Zugeständnis der EU-Kommission. Die Kommission lässt hier
bewusst die WTO-Agrar-Schutzmaßnahmen unerwähnt. Diese sollen laut
CETA-Vertrag nur für Kanada gelten, aber nicht für die EU! Das hat
die Wallonie verstanden und deshalb unter 37 in das EU-Ratsprotokoll
aufnehmen lassen, dass Belgien bei Importfluten eigene
Schutzmaßnahmen treffen kann.
* Nr. 36: Konzernklagerechte und Investitionsgerichtshof:
o bevor nationale Parlamente ratifizieren, müssen die Auflagen des
CETA an ICS erfüllt worden sein.
o Des Weiteren vor allem Klärungen bzgl. der Rolle der Richter und
ethische Auflagen für diese. Neu ist, dass die Mitgliedsstaaten
die Richter bestimmen sollen. Viel bleibt allerdings nach wie
vor vage.

* Nr. 37: Der belgische Kompromiss ‒ die wichtigsten Punkte:
o Belgien wird den EUGH um ein Gutachten ersuchen, ob ICS
vereinbar ist mit den europäischen Verträgen. Dies ist als
Erfolg zu werten.
o Wenn Belgien (bzw. eines der Regionalparlamente) im nationalen
Ratifizierungsprozess CETA ablehnt, wird dies der EU innerhalb
eines Jahres mitgeteilt und die vorläufige Anwendung wird
gestoppt. Der zweite Halbsatz ist wichtig, denn die
Mitgliedsstaaten sind nicht verpflichtet dies an die EU zu
melden, und dann würde die Vorläufige Anwendung weiter laufen.

* Und sonst: Des Weiteren gibt es sowohl in den belgischen
Erklärungen, als auch in denen der anderen Mitgliedsstaaten und der
Kommission Verweise auf den Schutz von geografischen
Herkunftsangaben (Nr. 6), der ArbeitnehmerInnen (Nr. 17), Wasser als
öffentliches Gut (z. B. Nr. 8, 23), Öffentlicher Auftragsvergabe
(Nr. 27) und Öffentlichen Dienstleistungen (Nr. 29), sowie dem
Schutz vor GMOs (z.B. 23, 25, 30) und Hormonfleisch (Nr. 26). Diese
Erklärungen sind aber voller Schlupflöcher und können durch den
CETA-Vertragstext, der teilweise anderes besagt, ausgehebelt werden.

/Bewertung:/

Die genannten Punkte sind zum größten Teil wirkungslos und bloße Rhetorik.
Allerdings können die Mitgliedsstaaten (und auch die Zivilgesellschaft)
diese nutzen, um die Kommission daran zu erinnern, welche Auflagen für eine
Ratifizierung erfüllt werden müssen, und dass die „Vorläufige Anwendung“
jederzeit von einem Mitgliedsstaat beendet werden kann.

Der Handelsausschuss des EP, der INTA hat außerdem beim Juristischen Dienst
des EPs eine offizielle Meinung zum Status der Gemeinsamen
Auslegungserklärung, den Erklärungen zum Ratsprotokoll und der möglichen
Beendigung der Vorläufigen Anwendung durch einen Mitgliedsstaat eingeholt.
Anhörungen dazu fanden am 24.11. und 05.12. statt und warf mehr neue Fragen
als Antworten auf. Der Vertreter des Juristischen Dienstes machte deutlich,
dass es noch kein abschließendes Urteil zu den Fragen gäbe. Hier die
wichtigsten Punkte der Diskussion:

* Ob die mit dem CETA-Vertrag verabschiedeten Dokumente rechtlich
verbindlich sind, hängt von der Intention der Autoren ab. Ein
Mitgliedsstaat übernimmt eine Verpflichtung für sich selbst, die
aber nicht für die EU oder einen anderen Mitgliedsstaat gilt
* Gemeinsames Auslegungsinstrument: Auch hier hängt eine Bindung von
der Intention der Vertragsparteien ab. Es hat die Kompetenz das
CETA-Abkommen auszulegen
* Erklärungen zum Ratsprotokoll: Hier muss von Fall zu Fall bewertet
werden, je nach genauer Definition der einzelnen Punkte durch die
Mitgliedstaaten
* Beendigung der Vorläufigen Anwendung:
o Ein Mitgliedsstaat muss die EU darüber informieren, dass sie
CETA nicht ratifiziert, dann muss die EU die Vorläufige
Anwendung beenden
o Artikel 218(5) TFEU: Keine genau definierte Prozedur wie
Vorläufige Anwendung beendet wird. Offenbar muss der EU-Rat nach
der Mitteilung durch den Mitgliedsstaat darüber entscheiden, und
zwar auf Basis eines Kommissionsvorschlags. Es ist aber unklar,
wie darüber abgestimmt werden muss (Einstimmigkeit oder einfache
Mehrheit).


*/3. Was passiert als nächstes, wie ist der Zeitplan?/*

Nun ist das EU-Parlament am Zug. Hatten Bernd Lange (Vorsitzender des
Handelsausschusses INTA) und Martin Schulz (Präsident des EP) beim
SPD-Konvent noch versprochen einen breiten demokratischen Prozess im EP
unter Beteiligung der Zivilgesellschaft durchzuführen, ist davon nun
plötzlich keine Rede mehr. Nur nach großem Druck von Zivilgesellschaft und
vielen EU-Parlamentariern , wurde der zuerst streng gesetzte Zeitplan
(Abstimmung schon im Dezember, keine Zeit für eine Beschäftigung der
Ausschüsse mit dem Thema etc.) etwas gelockert.

Folgender Zeitplan ist bisher angedacht, bzw. umgesetzt:

* Am 23. November wurde eine Resolution im EP abgelehnt beim EUGH ein
Gutachten bezüglich der Vereinbarkeit des Investitionsgerichtshofs
mit den europäischen Verträgen einzuholen (ähnlich dem belgischen
Beschluss).
* Am 29. November fand ein Mittagessen mit INTA-VertreterInnen und
VertreterInnen der Mitgliedsstaaten statt, bei dem man zu CETA
beraten wird. Es stellt sich allerdings die Frage inwiefern ein
solcher fachlicher Austausch zwischen Hauptgericht und Nachtisch
möglich ist. An diesem Treffen haben lediglich neun Vertreter der
Mitgliedsstaaten teilgenommen. Für Deutschland war MdB Klaus Barthel
(SPD) vor Ort.
* Am 23./24. Januar wird CETA im INTA beraten und eine Empfehlung an
das EU-Parlament erarbeitet.
* Bis dahin müssen/können andere Ausschüsse ihre Empfehlung zur
Abstimmung an den INTA geben. Bisher beabsichtigen ENVI (Umwelt),
EMPL (Arbeit und Soziales) und AFET (Auswärtige Angelegenheiten)
dies zu tun
o AFET hat die Empfehlung gegeben CETA zu zustimmen
o EMPL hat die Empfehlung gegeben CETA abzulehnen
o ENVI-Abstimmung ist am 12.01.17
* Am 1. oder 2. Februar soll CETA dann im Europäischen Parlament
ratifiziert werden.
* Derzeit ist geplant, dass die *Vorläufige Anwendung,* die vom Rat
beschlossen wurde, nach der Ratifizierung im EP im März in Kraft tritt.

Nach der Ratifizierung im Europäischen Parlament, muss CETA durch die
Mitgliedsstaaten ratifiziert werden. Dieser Prozess kann sich aber über
Jahre hinziehen, vor allem, wenn das Urteil des Bundesverfassungsgerichts
abgewartet wird. Trotzdem wird CETA dann vorläufig in Kraft sein, bis auf
die Teile, die in die „gemischte“ Kompetenz fallen, wie beispielsweise ICS.

Für Zivilgesellschaft in 2017 heißt das vor allem zu Jahresbeginn den
EU-Abgeordneten nochmal genau auf die Finger zu schauen und daran zu
erinnern, warum CETA nicht zustimmungsfähig ist!

Außerdem werden uns die Planungen um einen multilateralen
Investitionsgerichtshof auf Trab halten. Und es gibt viele weitere
Freihandelsabkommen, die die EU derzeit verhandelt und die ähnliche
Probleme aufweisen wie CETA. Gerade im Bundestagswahljahr 2017 müssen wir
zeigen, dass wir ein „Weiter so“ zu der Freihandelspolitik der EU nicht
akzeptieren werden, und uns dafür einsetzen Handelsabkommen fair und
nachhaltig zu gestalten, so dass sie den Menschen nutzen, und nicht nur den
großen Konzernen!

Wir freuen uns darauf diese Herausforderungen mit Ihnen und Euch in 2017
anzugehen!

Ein frohes Neues Jahr!

Peter Fuchs und Alessa Hartmann
»Henner« hat folgende Datei angehängt: