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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Montag, 17. April 2017, 17:35

CETA - eine kurze Erklärung der Inhalte und Konsequenzen mit Beispielen aus dem Gesundheitssystem

Warum CETA etc. sehr gefährlich sein kann – eine kurze Erklärung der Inhalte und Konsequenzen mit Beispielen aus dem Gesundheitssystem
Ich arbeite als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis mit Kassensitz, in einem Haus, welches der Vermieter verkaufen will. Deshalb war ich kürzlich in einer Baufinanzierungsberatung, um mich nach günstigen Kreditmöglichkeiten eigene Praxisräume zu erkundigen. In der Beratung durch einen Wirtschaftsfachmann stellte ich die Frage, inwieweit sich CETA1 (ein sogenanntes Freihandelsabkommen mit Kanada, welches im Geheimen von Weltwirtschaftsgiganten verhandelt wurde und jetzt von den Politikern schnell verabschiedet werden soll), TTIP2 (Ähnliches, doch noch unfertig, mit den USA) und TiSA3 (bei dem es um Dienstleistungsabkommen mit 50 Ländern geht4) auf meine wirtschaftliche Zukunft auswirken könnte und inwieweit es in Hinblick darauf günstiger wäre einen Festzins oder einen flexiblen Zinssatz bei der Ratenzahlung zu wählen. Die Antwort war niederschmetternd:
Unser Sozialstaat könne dadurch schon bald völlig Bankrott gehen! Wir würden zwar sowieso schon in diese Richtung tendieren, doch durch diese Abkommen, würde diese eher fernere Zukunftsaussicht sehr schnell Realität werden.
Wie das? Da erstaunlicherweise trotz der Tragweite dieser Abkommen relativ wenig Menschen darüber informiert sind 5 (Fragen Sie doch einmal in Ihrem Bekanntenkreis herum oder schauen Sie sich die spärlichen Artikel in Ihren Fachzeitschriften dazu an!), hierzu eine kurze Erläuterung:
In diesen Abkommen geht es nicht nur um die bisher üblichen eingeschränkten Handelserleich-terungen nach dem Motto: Machst Du mir in diesem Bereich ein kleines Zugeständnis, mach ich Dir da ebenfalls eins… Es geht diesmal um viel mehr! Sämtliche Lebensbereiche von uns sind davon betroffen und Handelshemmnisse sollen radikal beseitigt werden. Die größten Handelshemmnisse sind jedoch unsere sozialen Gesetze. Gesetze zu Arbeitnehmerrechten, Umwelt- und Verbraucherschutz etc. … Demokratische Rechte die in der Vergangenheit langwierig errungen wurden, sollen nun wieder beseitigt werden, damit sie dem maximalen Profit nicht im Wege stehen. Doch vorerst sind sie noch da. Aber nun kommt der Trick:
In den Vereinbarungen dieser Form von Handelsabkommen sollen Unternehmer eines Staates, dessen Gesetze bestimmte Sachen erlauben (wie z.B. Fracking oder Erdölbohrungen in Naturschutz-gebieten) das Recht haben, den anderen Staat auf Schadensersatz zu verklagen, weil das heimische Recht dort nicht angewandt werden kann und somit rein theoretisch auf viel Profit verzichtet werden muss. Dieser angenommene Verdienstausfall kann nun vor einem sog. Schiedsgericht oder sog. internationalem Gerichtshof eingeklagt werden. (Wobei die Namen allerdings irreführend sind, dort sitzen demokratisch legitimierten Richter, sondern nur Juristen, die aus der Wirtschaft kommen, nach ein paar Jahren bei Gericht voraussichtlich wieder dahin zurückgehen und nur auf internationales Handelsrecht spezialisiert sind. Unsere eigenen Gesetze sind bei der Verhandlung völlig gleichgültig, weil die internationalen Vereinbarungen darüber stehen und völkerrechtlich bindend sind.)
Da die Handelsabkommen bewusst schwammig gehalten werden 6, sind sie wie ein löchriger Käse, der viele Schlupflöcher für Klagemöglichkeiten gibt. Und solche Klagen aufgrund von Handelsabkommen haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Es hat sich inzwischen ein lukrativer Markt 7entwickelt, auf den sich international agierende Anwaltskanzleien spezialisiert haben und wo deren Klienten häufig klagen, ohne wirklich investieren zu wollen. Internationale Konzerne reichen heutzutage oft Sammelklagen ein, z.B. zehn Stück auf einmal und wenn dann nur eine einzige Klage durchkommt, hat sich das Klagen schon gelohnt.
Zentrale Elemente der der uns bevorstehenden Klagetricks sind…
die bereits erwähnten „Nichtdiskriminisierungsregelungen“:
wie die Vereinbarung einer „fairen und gerechten Behandlung“ („fair and equitable treatment“ ). Dieser Begriff hört sich zunächst gut an, wird von Schiedsgerichten jedoch erfahrungsgemäß als staatliche Verpflichtung interpretiert, nicht gegen die „legitimen Erwartungen“ eines ausländischen Investors hinsichtlich stabiler wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu verstoßen, so dass Regierungen, z. B. aufgrund gesetzliche Änderungen zum Nachteil privater Profite, zur Kasse gebeten werden können. Auch eine Kommune kann dadurch z. B. verklagt werden, weil sie einen Auftrag aus sozialen Gründen an eine Firma im Umfeld vergibt oder es nicht zulassen möchte, dass in der Schule genmanipulierte Äpfel verkauft werden, anstatt dem billigsten Anbieter einfach den Zuschlag zu geben.)
die „indirekte Enteignung“:
Damit sind staatliche Regulierungen gemeint, die die Fähigkeiten von Investoren einschränken, Gewinne zu erzielen, wie z. B. das Verbot von Fracking in Naturschutz-gebieten.
die „Negativliste“:
Mit CETA verpflichten wir uns zum ersten Mal auf einen „Negativlistenansatz“. Bisher gab es das sog. „Positivlistenmodell“ in Handelsabkommen der EU, d. h. es wird nur die Liberalisierung von Dienstleistungen zugelassen, denen die Regierung ausdrücklich zugestimmt hat, so dass alles andere unberührt bleibt. Beim Negativlistenansatz dagegen müssen alle Bereiche oder Regulierungen, die von den spezifischen Vertragsregeln ausgenommen werden sollen, extra aufgelistet werden. Alles andere fällt automatisch unter die Vertragsregeln („list it or lose it“-Prinzip). Das ist sehr gefährlich, weil dies dann auch für alle zukünftigen Entwicklungen gilt. Es ist unmöglich, alle neu entstehenden Bereiche, Sektoren oder Maßnahmen vorauszusehen, die unsere Regierung in Zukunft vielleicht von den Handelsabkommen ausgeschlossen haben möchte. (Im Gesundheits-bereich wären das z. B. ethisch unerwünschte Dienstleistungen oder unsoziale Kon-kurrenten, die hier auf den Markt drängen oder gefährliche Stoffe, die dann hier verkauft werden dürfen oder Subventionen, die dann nicht vor Ort gegeben werden können, sondern international angeboten werden müssen… ). Hinzu kommt die gegenwärtige Intransparenz, da es nicht möglich ist, einen endgültigen Überblick über alle möglichen Dienstleistungen und bisherige Regulierungen zu bekommen, die dann, vielleicht ohne vorher daran gedacht zu haben, indirekt vollständig liberalisiert werden.

Und was noch unfassbar ist: Es gibt keine Vereinbarungen, die die Klagesummen nach oben hin begrenzen und die Forderungen bewegen sich heutzutage immer häufiger in Milliardenhöhe. Doch auch kleinere Beträge können in der Summe vieler Klagen gigantisch werden und drastische Folgen für unsere Gesellschaft haben.
Denn, so mein Finanzberater, bevor unser Staat kein Geld mehr zur Verfügung hat, wird überall „gestrichen“ werden müssen: Renten, Sozialleistungen, die Unterstützung von Kultur, Bildung und Naturschutz und vieles mehr würde dann nicht mehr bezahlt werden können! Die ganze öffentliche Infrastruktur würde kollabieren und mit ihr unser Krankenkassensystem, welches dann nicht mehr finanzierbar ist, so dass jeder selber sehen muss, wie er für seine Gesundheitskosten aufkommen kann. Wer kann sich dann noch Therapien leisten?
Denn durch die Abkommen sollen auch steuer- und arbeitsrechtliche Bestimmungen aus dem Weg geräumt werden, die die Gewinne der Unternehmen schmälern, wie gesetzliche Vorschriften zum Thema Mindestlohn, Bezahlung von Überstunden und bezahltem Urlaub.
Ein gutes Beispiel für den Abbau von Arbeitnehmerrechten und Verdienstmöglichkeiten durch solche Handelsabkommen ist NAFTA8, welches bereits in den 90er Jahren zwischen den USA, Kanada und Mexiko abgeschlossen wurde und sehr negative Folgen9 für die Bevölkerung hatte. Es gab auch schon Klagen gegen Länder mit ähnlichen Abkommen wegen Mindestlohngesetzen und anderen Arbeitnehmerrechten. In den USA gibt es z. B. auch kein Recht auf gleiches Gehalt bei gleicher Arbeit für Mann und Frau. Sogar das könnte hier zu Klagen führen, wenn ausländische Firmen Frauen (oder Männern) weniger Gehalt zahlen wollen.

Doch es gibt noch weitere Gefahren:

Die in CETA und TTIP vorgesehene und zunächst harmlos klingende „regulatorische Kooperation“10 ermöglicht es der Industrie schon im Vorfeld bei Gesetzesüberlegungen involviert zu werden und stärker als bisher, auch gesundheitspolitische Regulierungsvorhaben nach ihren Bedürfnissen aus-zurichten. Wichtige zivilgesellschaftliche Gruppen wie Selbsthilfeverbände, Umweltschutzgruppen, berufspolitische Vertreter oder Behindertenrechtsaktivisten werden dann noch viel weniger Einflussmöglichkeiten haben.

Neben den bereits erwähnten Formen des Bürgerrechteabbaus und den sehr bedrohlichen Klagemöglichkeiten (und der Angst davor, die jetzt schon in „Brüssel“ dazu führt, dass bestimmte Gesetze nicht mehr verabschiedet werden11) gibt es noch weitere Probleme durch CETA etc.:
In der Finanzindustrie werden laufend neue spezialisierte Investmentgesellschaften entwickelt, die vor allem auf den Sektor der öffentlichen Versorgungsleistungen (Gas, Wasser und Elektrizität), das Gesundheitswesen (Kliniken und Krankenversicherungen), den Bildungsbereich (Hochschulfinan-zierung), unsere Infrastruktur (Transport und Energienetze) sowie das Bauwesen (Schulen, Kranken-häuser, Pflegeeinrichtungen) abzielen.
CETA und TTIP betreffen fast alle öffentlichen Aufgaben. Aufgrund der großen Bedeutung öffentlicher Dienstleistungen für das allgemeine Wohlergehen einer Gesellschaft, sollten eigentlich die sensiblen Leistungen der Daseinsvorsorge (wie die der Wasser- und Energieversorgung, Gesundheits- und Sozialdienstleistungen, Sozialversicherung und Bildung) bei Handelsabkommen ausgeklammert werden. Aber das ist nicht der Fall.
Aktuell gibt es in Europa bestimmte Regelungen, die die Teilnahme ausländischer Unternehmen an öffentlichen Vergabeverfahren einschränken. Aber durch die Freihandelsabkommen sollen fast alle öffentlichen Aufträge für Waren und Dienstleistungen unter transatlantische Ausschreibungsver-fahren fallen.12 (Und das auf allen Regierungsebenen, also sowohl im Bund, als auch auf Länder- und Kommunalebene.) Auf diese Weise würden die öffentlichen Dienstleistungen auch im lukrativen Gesundheitssektor schrittweise gewerblichen Anbietern überlassen werden und öffentliche Arbeitsplätze abgebaut werden. Solche Privatisierungen haben in der Vergangenheit oft zur Folge gehabt, dass die MitarbeiterInnen dazu gezwungen werden, die gleiche Tätigkeit für weniger Geld und unter schlechteren Bedingungen zu leisten.13

TTIP könnte auch zu einer Abschaffung wirtschaftlicher Bedarfstests führen, die in unserem Gesundheitswesen weit verbreitet sind. Sie koppeln die Genehmigung von Niederlassungen an Kriterien wie die Marktsättigung, um zu verhindern, dass es zu einem schädlichen Verdrängungs-wettbewerb kommt.
Der große amerikanische Unternehmensverband „Alliance for Healthcare Competitiveness (AHC)“, (welcher die Interessen von Dienstleistungsanbietern, Klinikbetreibern, Versicherungen, IT-Anbietern, Logistikdienstleistern, Medikamenten- und Medizintechnikherstellern vertritt), hält diese Prüfungen für überflüssig, da „der Wettbewerb zugunsten eines ineffizienten staatlichen Gesund-heitssystems eingeschränkt wird“. Er hält öffentlich geförderte Unternehmen im Gesundheitsbe-reich (wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen oder Krankenversicherungen) für eine ungerechte „Bevorzugung per Gesetz“, die zu „Marktverzerrungen“ führt, welche durch TTIP aufgelöst werden sollen.14 (Wobei sich die Frage stellt, was dann aus Kassensitzen wird…)
Doch öffentliche oder öffentlich geförderte Unternehmen wie z. B. Krankenhäuser sind unverzicht-bar, um für die Bevölkerung einen relativ gleichwertigen Zugang zur Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, da sich private Krankenhäuser bevorzugt auf wohlhabende Klienten oder welche mit geringem Gesundheitsrisiko beschränken.

Auch der Schutz unserer Gesundheit vor gesundheitsschädlichen Stoffen, Materialien oder Produkten wird schwieriger, da z. B. Chemiekonzerne gegen das Verbot von Umweltgiften klagen können, weil dadurch die Vermarktung ihrer Produkte beeinträchtigt wird.
Hinzu kommt, dass es in Deutschland das sogenannte Vorsorgeprinzip gibt, was bedeutet, dass etwas erst auf den Markt kommen kann, wenn nach bestimmten Kriterien eine gewisse Unschädlichkeit nachgewiesen wurde. In den USA dagegen gilt das Nachsorgeprinzip, d. h. Produkte können ohne solche Belege auf den Markt gebracht werden und zwar solange, bis die Schädlichkeit eindeutig nachgewiesen wird (was u. a. zur Folge hat, dass der Einsatz von Asbest im Wohnungsbau in den USA erlaubt ist).
Die unabhängige Bewertung von Arzneimitteln wird ebenfalls erschwert. Schon heute gibt es einige Arzneimittel auf dem Markt, deren Nutzen fraglich ist. Aber die Ergebnisse der klinischen Studien der Pharmakonzerne müssen in der EU zumindest öffentlich zugängig sein – also auch die Ergebnisse, die gegen ein Arzneimittel sprechen. Doch in den USA können Studienergebnisse als Geschäftsge-heimnisse behandelt werden.
Durch eine transatlantische Angleichung im Patentrecht, werden neue Medikamente noch teurer. Denn je länger die Laufzeit für Wirkstoffpräparate ist, umso später kommen Nachahmerpräparate auf den Markt, die für öffentliche Gesundheitssysteme (noch) bezahlbar sind. Pharmakonzerne können durch CETA und TTIP auch gegen Preisgrenzen für Medikamente klagen, weil Ihnen dadurch Gewinne entgehen.
Da Gesundheitsdienstleistungen mit CETA und TTIP auch als Handelsware gelten, wird unser relativ solidarisches Krankenversicherungssystem allmählich ausgehöhlt. Eine soziale Politik wird immer weniger möglich sein, was auch für die Steuerung neuer Technologien gilt. Medizinische Anwendungen, die es noch nicht gibt, unterliegen mit dem Abkommen von vornherein der Verpflichtung zum Marktzugang. Eine gesellschaftliche oder ethische Diskussion ihrer potentiellen Auswirkungen wird im Grunde durch den Markt ersetzt.15
Und wenn der Staat kein Geld mehr hat, muss auch der öffentliche Besitz verkauft werden:

Unter vielem anderem auch ein großer Teil des Waldes, der dann unter Umständen nicht mehr zur Naherholung zur Verfügung steht.
Doch wenn z. B. eine Kommune ihre veräußerten Wasserwerke16 zurückkaufen will, weil sich die Wasserqualität verschlechtert hat und die Wasserpreise enorm gestiegen sind, hat sie nach der Einführung von CETA etc. Pech gehabt.17 Denn da gibt es sogenannte Stillhalte-Klauseln („Standstill“-Klauseln) und Sperrklinkenklauseln („Ratchet“-Klauseln), die bereits erfolgte Deregulierungen und Privatisierungen verbindlich festschreiben. Sie werden dadurch zu einer permanenten Verpflichtung, so dass überholte Vereinbarungen nicht neu verhandelt und demokratische Entscheidungs-bedürfnisse nicht mehr erfüllt werden können.
Fazit: Die voraussichtlichen Nachteile von CETA und TTIP sind sehr groß!
Diese Abkommen werden sowieso schon ungünstige Tendenzen in unserer Gesellschaft bzgl. Rechte-abbau, schwer durchschaubarem Bürokratiedschungel, Umwelt- und Lebensgrundlagenzerstörung, Verschuldung, Verarmung etc. massiv beschleunigen.

Für „normale Bürger“ wird es schwieriger die eigene Gesundheit zu erhalten (z. B. durch schlechtere Arbeitsbedingungen, negative Umwelteinflüsse, mangelnde Erholungsmöglichkeiten) und sich im Krankheitsfall die notwendige Hilfe leisten zu können. Die Verdienstmöglichkeiten für Einheimische im Gesundheitsbereich sinken und die Rückzahlung von Krediten könnte schwieriger werden…
Doch wofür das alles? Ein häufiges Argument der politischen Befürworter ist, dass wir eine stark vereinte Wirtschaftsmacht mit den USA und Kanada bilden müssen, um uns gegen den Rest der Welt wappnen zu können. Doch das wäre auch möglich, indem konkrete Vereinbarungen für spezifische Produkte oder Bereiche zum Wohle aller Beteiligten (also auch uns) geschlossen werden. Warum sollen unsere bürgerlichen Mitbestimmungsrechte abgebaut werden? Warum sollen Investoren, mit einseitigem Klagerecht auf fiktive Gewinnausfälle, in unbegrenzter Höhe Steuergelder einkassieren können und das sogar noch viele Jahre nachdem wir es geschafft haben, aus dem Vertrag wieder auszutreten? (…was übrigens nicht einfach ist und die Zustimmung anderer EU-Länder braucht.18)
Trotz alledem wollen die europäischen Handelsminister Ende Oktober ein „vorläufiges“ CETA verabschieden, welches die Privatisierungen und Liberalisierungen in öffentlichen Bereichen weiter vorantreiben wird, jedoch die Klagemöglichkeiten der Investoren vorerst ausklammern soll. Sowie CETA jedoch durch die europäischen Parlamente genehmigt wird, soll auch das Klagerecht enthalten sein – mit allen Konsequenzen.
Was können Sie tun?
Tragen Sie dazu bei, dass das allgemeine Bewusstsein für die Gefährlichkeit dieser Abkommen geschärft wird und das die Politiker dazu bewegt werden, die endgültige Verabschiedung dieser Abkommen zu verhindern oder zumindest abzumildern.
Das gleiche gilt m. E. für die gefährliche Tendenz mehr und mehr öffentliches Eigentum zu privatisieren, sich weiter zu verschulden und soziale Regelungen zu liberalisieren.
Wer weiterführende Informationen haben möchte (auf denen auch die Aussagen für diesen Artikel basieren):

In den Fußnoten wurden bereits mehrere gute Artikel, Broschüren und (Kurz-) Filme angegeben. Ergänzend ist das Buch „Der Unfreihandel“ von Petra Pinzler sehr empfehlenswert
und zum Thema Gesundheitssystem kann eine interessante Broschüre von (www.gen-ethisches-netzwerk.de/bittere-medizin kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden19.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat außerdem die Vereinbarungen von CETA im Internet veröffentlicht20 und außerdem eine knappe Einschätzung zu einigen Bereichen des aktuellen Verhandlungsstandes zu TTIP. Tiefergehende, im Mai an die Öffentlichkeit durchgesickerte Informationen zu TTIP, können bei Greenpeace Niederlande21 nachgelesen werden.

Dipl. Psych. Annette Friedrichss.org


Quellennachweise im Anhang:
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