Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 10. Mai 2017, 16:27

Nicht-Zulassung der europäischen Bürgerinitiative STOP TTIP war rechtswidrig

Grundsatzurteil des EuGH zur Europäischen Bürgerinitiative

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute die Europäische Bürgerinitiative (EBI) Stop TTIP für zulässig erklärt. Damit widerspricht der EuGH der Position der Europäischen Kommission, die sich 2014 geweigert hatte, Stop TTIP offiziell anzuerkennen und bestätigt die Position des Stop TTIP-Bürgerausschusses, der gegen die Kommissionsentscheidung geklagt hatte. „Das Urteil stärkt die EBI als Instrument der partizipativen Demokratie und ist eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission“, sagt Michael Efler, Mitglied im Stop TTIP-Bürgerausschuss und Vorstandsmitglied von Mehr Demokratie.

https://www.mehr-demokratie.de/6033.html…6dd22785f3076f6

2

Samstag, 13. Mai 2017, 08:08

Der Berliner Wassertisch informiert zu dem EuGH Urteil


3

Dienstag, 16. Mai 2017, 14:17

EuGH-Urteil: Kommission scheitert erneut bei Demokratieabbau

EuGH-Urteil: Kommission scheitert erneut bei Demokratieabbau*

Nationale Parlamente müssen bei Konzernklagerechten mitentscheiden
können / Attac: Handels- und Investitionspolitik grundlegend demokratisieren

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute festgestellt, dass das
Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur nur von der EU und den
Mitgliedstaaten gemeinsam beschlossen werden kann. Das Gutachten gilt
als richtungsweisend für die gesamte EU-Handelspolitik. Nationale
Parlamente müssen künftig bei Abkommen beteiligt werden, wenn diese
Konzernklagerechte enthalten: (1) „Eine (…) Regelung, die Streitigkeiten
der gerichtlichen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten entzieht, kann
nämlich nicht ohne deren Einverständnis eingeführt werden.“ Die
EU-Kommission und das EU-Parlament wollten hingegen, dass die
EU-Institutionen Abkommen wie TTIP oder das EU-Japan-Abkommen allein
beschließen können.

_Zweite Niederlage der EU-Kommission innerhalb einer Woche_

Dazu erklärt Valentin Schwarz von Attac Österreich „Das Gutachten des
EuGH ist eine klare Niederlage für die EU-Kommission. Ihr Versuch, ihre
konzerngetriebene EU-Handelspolitik mit so wenig demokratischer
Beteiligung wie möglich umzusetzen, ist zum zweiten Mal innerhalb einer
Woche gescheitert". (2) Das Gutachten bestärkt Attac in der Forderung,
dass in der Handelspolitik nicht weniger, sondern mehr demokratische
Mitsprache nötig ist. Mit dem Urteil ist auch die Gefahr gebannt, dass
die Konzernklagerechte in CETA doch noch ohne nationale Parlamente in
Kraft gesetzt werden, wie das die Kommission angedacht hatte.

_Attac: Handels- und Investitionspolitik demokratisieren_

Für Attac ist es dringend nötig die EU-Handelspolitik grundlegend zu
demokratisieren. „Wozu der aktuelle, undemokratische Prozess führt,
haben wir bei CETA gesehen. Nachdem CETA ohne demokratische Beteiligung
ausverhandelt war, durften die Regierungen Österreichs und der Wallonie
nicht mehr dagegen stimmen, damit die EU „handlungsfähig“ bleibt. Zu so
einer Vorgehensweise darf es nie wieder kommen“, erklärt Schwarz.

Attac fordert, dass künftig alle Parlamente - jene der Mitgliedsländer
und das EU-Parlament - bereits bei der Ausarbeitung von
Verhandlungsmandaten involviert werden. Alle Dokumente sind zu
veröffentlichen, Verhandlungen müssen von Anfang an transparent sein und
unter parlamentarischer und zivilgesellschaftlicher Beteiligung geführt
werden. Fehlentwicklungen müssen bereits während des
Verhandlungsprozesses korrigiert werden können. „Dies würde auch dem
immer größer werdenden Einfluss von Konzernen auf die Politik
entgegenwirken", sagt Schwarz.


(1) „Letztlich ist die Union nur für zwei Teile des Abkommens nicht
ausschließlich zuständig, nämlich für den Bereich der anderen
ausländischen Investitionen als Direktinvestitionen
(„Portfolioinvestitionen“, die getätigt werden, ohne dass eine
Einflussnahme auf die Verwaltung und Kontrolle eines Unternehmens
beabsichtigt ist) und für die Regelung der Beilegung von Streitigkeiten
zwischen Investoren und Staaten.“
https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs…/cp170052de.pdf


(2) Erst am 16. Mai erklärte das EU-Gericht den Beschluss der Kommission
für nichtig, mit dem die Registrierung der geplanten Europäischen
Bürgerinitiative „Stop TTIP“ abgelehnt wurde.
http://www.attac.at/news/detailansicht/d…chtswidrig.html
-

David Walch

Pressesprecher Attac Österreich