Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Mittwoch, 24. April 2013, 11:08

Nordhessen: Geologisches Gutachten / Rechtsgutachten

Im Umweltausschuss des Hessischen Landtages wurden am 11.4. 2013 folgende zwei
Gutachten zur Genehmigungsfähigkeit von Fracking in Hessen vorgestellt und diskutiert.

1. Geologisches Gutachten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (HLUG) zum Potential der unkonventionellen Erdgasförderung durch Fracking in Hessen, sowie
2. das Rechtsgutachtens von Prof. Dr. Monika Böhm (Universität Marburg).

Zur Information liegt anbei der Stenografische Bericht aus dieser Sitzung des Umweltausschusses des Hessischen Landtages, sowie die Präsentation des Gutachtes der HLUG.
Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Monika Böhm wird seitens des Umweltministeriums noch nicht zur Veröffentlichung frei gegeben.

Zu den Gutachten:
Argumentiert wurde in Hinblick auf die beiden Gutachten in etwa wie folgt:
· gem. HALUG Gutachten sind ca. 80% der Fläche im Aufsuchungsgebiet nicht für Fracking geeignet.
· gem. Rechtsgutachten kann die Aufsuchung versagt werden, wenn 80% der Fläche nicht geeignet sind
(das Gutachten bezieht sich hierbei auf eine Entscheidung des VGH Baden-Württemberg).

Fakt ist jedoch:
Das Verfahren zu Adler-South (Antrag der BNK) ist noch nicht abgeschlossen. Wie die Behörde entscheidet ist noch ungewiss (auch wenn die Gutachten hoffnungsvoll stimmen).

Problematik:
Es besteht grundsätzlich die Gefahr, dass eine Entscheidung zum Antrag Adler South auf nach den Wahlen verschoben wird.

Bislang hat sich die Hess. Landesregierung ja noch nicht eindeutig positioniert - der vorliegende Antrag könnte also nach den Landtagswahlen „durchgewunken“ werden (falls den dann regierenden Parteien der Bürgerwillen und die
vorliegenden sachlichen / rechtlichen Argumente dann weniger wichtig erscheinen).

Und nun?
Die BI Fracking freies Hessen bat daher in Ihrem Schreiben an das Umweltministerium vom 14.04.2013 um die Versagung der Erlaubnis gem. §10 Bundesberggesetz (für das Feld Adler-South).

Besonders gefährdet sehen wir jedoch den nördlichen Teil des Landkreises Kassel.
Würde für diesen Bereich ein neuer Antrag auf Erkundung gestellt, dürfte es nochmals schwieriger werden diesen zu verhindern. Umso wichtiger also, ein Deutschlandweites Verbot des Frackings zu fordern.
»Tim« hat folgende Datei angehängt: