Die BI hat politische Gruppierungen gebeten, die Korbacher Resolution zu unterstützen.
Von verschiedenen Seiten wurde erklärt, dass eine Mitunterzeichnung nicht möglich ist, weil bestehende Handelsabkommen dem in der Resolution geforderten Importverbot für Frackinggas entgegenstehen.
Mit diesem Argument setzt sich folgende Stellungnahme auseinander:
Der Verweis auf bestehende Handelsabkommen im Zusammenhang mit dieser Thematik ist nicht nachvollziehbar. Bei der Einfuhr anderer Produkte müssen auch europäische und deutsche Standards sowie Schutznormen von den Lieferanten erfüllt werden. Und auch sämtliche Handelsabkommen müssen dem Vorsorgeprinzip, welches unter anderem in Art. 191 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert ist, besondere Rechnung tragen.
Das Vorsorgeprinzip ist selbst in den Fällen anwendbar, in denen die wissenschaftlichen Beweise nicht ausreichen, bzw. keine eindeutigen Schlüsse zulassen oder unklar sind, in denen jedoch aufgrund einer vorläufigen und objektiven wissenschaftlichen Risikobewertung begründeter Anlass zu der Besorgnis besteht, dass die Folgen für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten1.
Insofern sind Handelsabkommen, die einem der zentralen Prinzipien der Europäischen Union keine Beachtung schenken nicht als gültig sondern als nichtig zu bezeichnen.
Die politischen Gruppierungen müsste sich insofern wenigstens zu dem politischen Ziel bekennen, die bisherige Handhabung und Auffassung zur Gültigkeit solcher Handelsabkommen, verändern zu wollen.