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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Samstag, 1. Juli 2017, 20:19

DIE GRÜNEN hätten CETA mehrfach gerichtlich erfolgreich angreifen können, doch sie taten es nicht! - Warum bloß??

Hinweis: Hier folgen weiter unten dann auch der Antwortbrief der GRÜNEN Spitzenkandidaten und eine weitere Erwiderung von Marianne Grimmenstein. Diese Briefe lassen sich leichter lesen, wenn Sie die zum Schluss angefügten Anhäge öffnen und zum Lesen nutzen.


Marianne Grimmenstein


Offener Brief
An die Vorstandsmitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Platz vor dem Neuen Tor 1 10115 Berlin

Lüdenscheid, 01.07.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.Juni 2017 konnte ich mit Herrn Henner Gröschner vor Ihrem Parteitag die zahlreichen
Unterschriften gegen CETA und Fracking an Herrn Michael Kellner, Ihrem politischen Geschäftsführer,
überreichen. Verständlicherweise hatte Herr Kellner sehr wenig Zeit und so konnte ich ihm einige
Vorfälle nicht vortragen, die seitens Ihrer Partei unbedingt klärungsbedürftig sind. Aus diesem Grund
schreibe ich heute an den Vorstand.

FALL 1:
Am 26.01.2015 habe ich einen Brief (s. Anhang) an Frau Peter, Herrn Özdemir und Herrn Kellner per
Post mit einigen Anlagen zugeschickt. Auf meinen Brief habe ich von Ihrer Partei keine Antwort
erhalten. Ihre Partei hat mir am 17. Juni 2017 immer wieder betont, dass DIE GRÜNEN gegen CETA
sind. Diese Behauptung Ihrer Partei scheint jedoch nur eine leere Worthülse zu sein. Hier sind die
handfesten Beweise:
1. In meinem Brief vom 26.01.2015 habe ich unter Punkt 2 darauf hingewiesen, dass die Universität
Bremen in seinem Gutachten zu CETA (Seite 37/38 ) die folgende Möglichkeit zeigt, um CETA zu
stoppen: Alle Mitglieder der Fraktionen, die nicht die Bundesregierung tragen, d. h. die Fraktionen von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKEN können zusammen mit einem Antrag den Bundestag
zu der Erhebung einer Subsidiaritätsklage gegen CETA bei dem Europäischen Gerichtshof wegen
eines Verstoßes gegen den Subsidiaritätsgrundsatz aus Art. 5 Abs. 3 EUV zwingen. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN wurden nicht tätig.
2. Außerdem hätte Ihre Fraktion mit einem Organstreitverfahren gegen die drohende Erosion der
Gestaltungsmacht des Deutschen Bundestages durch Kompetenzusurpation von Organen und Stellen
der Europäischen Union durch CETA (s. Gutachten der Universität Bremen S. 39) vorgehen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden nicht tätig.
3. Die Bundestagsabgeordneten von Bündnis 90/DIE GRÜNEN hätten gemeinsam auch eine
Verfassungsbeschwerde gegen CETA beim Bundesverfassungsgericht einreichen können. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN wurden nicht tätig.
4. Ihr Grüner Ministerpräsident Herr Kretschmann durfte ohne Konsequenzen seitens Ihrer Partei das
juristische Gutachten, das sich gegen CETA negativ positioniert hat, einfach verheimlichen. BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN wurden nicht tätig.
Alle vier Vorfälle sind gravierende Versäumnisse. Sie zeigen ganz klar, dass Ihre Partei sich eigentlich
für CETA einsetzt. Warum wurde Ihre Partei in diesen 4 Vorfällen überhaupt nicht tätig?

FALL 2:
Am 29.05.2017 verkündete ihr Fraktionsvorsitzender Anton Hofreiter in der FRANKFURTER
RUNDSCHAU:
„Die öffentlichen Straßen dürfen wir nicht Banken, Versicherungen und Baukonzernen überlassen. Für
eine effiziente und ökologische Verkehrspolitik brauchen wir die demokratische Kontrolle über unsere
Infrastruktur, keine private Renditejagd.“
In der Abstimmung im Bundestag hat Ihre Fraktion zwar gegen die 13 Grundgesetzänderungen
gestimmt, aber nicht Ihre Einflussmöglichkeit im Bundesrat genutzt, wo die endgültige Entscheidung
gefallen ist.
Am 2. Juni brachte der Bundesrat eines der größten Reformprojekte dieser Legislaturperiode zum
Abschluss: Einstimmig beschloss er umfangreiche Grundgesetzänderungen und das Begleitgesetz zur
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Vorangegangen war eine mehrstündige Debatte.
Insgesamt standen über 50 Vorlagen auf der Tagesordnung der Plenarsitzung. Von drei Ländern,
Brandenburg, Berlin und Thüringen wurde einen Antrag zur Einberufung des Vermittlungsausschusses
gestellt: (Bitte dazu Datei- "Antrag im Bundesrat"- unter diesem Brief öffnen und lesen)


BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben nur in diesen drei Ländern diesen Antrag unterstützt. Die anderen
Länder, in denen DIE GRÜNEN auch mitregieren, haben diesen Antrag nicht mehr unterstützt.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten auch diese Privatisierungswelle mindestens vorerst stoppen
können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden wieder nicht tätig.
Das Grundgesetz wurde nicht nur geändert um die private Finanzierung von Autobahnen zu
ermöglichen. Die Änderungen legitimieren umfassend jedwede Privatisierung von viel wichtigeren
Bereichen, die aus dem Fokus geraten: Privatisierung der Bildung, Privatisierung der Daseinsvorsorge,
Abschaffung der kommunalen Mitbestimmung u.v.m. Vergleichbar mit der verharmlosenden Debatte
über TTIP und Chlorhühnchen, verbirgt auch die Debatte über die Privatisierung der Autobahnen die
wirkliche Dimension der Grundgesetzänderung!
Mit dem neuen Artikel 104 C Grundgesetz werden öffentlich-rechtliche Partnerschaften auch in der
kommunalen Bildungsinfrastruktur wie Kindergärten, Schulen, Universitäten ermöglicht, entgegen den
bisherigen föderalen Zuständigkeiten auch mit Weisungsrecht des Bundes. Zugleich soll mit einem
Begleitgesetz die Privatisierung auch des Baus von Kindergärten, Schulen und Hochschulen
beschleunigt werden. Der Begriff "Finanzausgleichssystem" mag nicht auf Anhieb als Privatisierung
erkannt werden. Dennoch ist es genau das.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hätten die Privatisierungswelle auf jeden Fall vorerst aufhalten können.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wurden wieder nicht tätig.
Warum hat Ihre Partei den Antrag zur Einberufung des Vermittlungsausschusses im Bundesrat
nicht unterstützt?

Fall 3
Die GRÜNEN brachten erst einen Antrag in den Bundestag ein, in dem sogar die Fracking Forschung
mit Steuergeldern gefördert werden sollte. Dann unterstützen sie zwei Anträge der LINKEN, die ein
Fracking verbot forderten, nicht. Schließlich forderten die GRÜNEN später zwar auch ein Fracking
Verbot im Bundestag. Doch in den Ländern (Niedersachsen, Baden Württemberg, Schleswig Holstein)
schöpften sie ihre rechtlichen Möglichkeiten Fracking zu begegnen nicht aus.

Ihre Partei war bereit zu erklären dass sie keine Koalition eingeht, die nicht die Ehe für alle
ermöglicht und hatte damit einen sehr großen Erfolg.

Zu dieser Entschiedenheit ist Ihre Partei bei den Fragen CETA und Fracking jedoch nicht bereit.
Die Verhinderung von CETA und Fracking taucht noch nicht einmal in Ihren 10 wichtigsten
Zielen auf, obwohl mit diesen Fragen der Kern einstiger GRÜNER Identität berührt ist.
Die WählerInnen müssen derzeit davon ausgehen, dass GRÜNE in Regierungsverantwortung
Fracking und CETA mitermöglichen werden.

Die Glaubwürdigkeit Ihrer Partei ist durch diese Vorfälle schwer erschüttert. Im Namen aller
Petitionsteilnehmer gegen CETA, Fracking und Privatisierungen erwarte ich eine sachliche Klärung
aller in diesem Schreiben genannten Vorfälle von Ihrer Partei bis zum 22.Juli 2017.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
»Henner« hat folgende Datei angehängt:

2

Donnerstag, 27. Juli 2017, 10:46

DIE GRÜNEN beteuern alle Möglichkeiten zu ergreifen um CETA und Fracking zu verhindern

Im Folgenden wird der Briefwechsel zwischen Frau Grimmenstein und den Spitzenkandidaten der GRÜNEN veröffentlicht.
Unten in den Anhängen können die Schreiben geöffnet werden.

Zunächst das Antwortschreiben der GRÜNEN Spitzenkandidaten Katrin Göring-Eckardt und Cem Özdemir:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, POSTFACH 04 06 09, 10063 BERLIN
Katrin Göring-Eckardt Spitzenkandidatin
Cem Özdemir Spitzenkandidat

Bundesgeschäftsstelle
Platz vor dem Neuen Tor 1
10115 Berlin
Tel.: +49 (030)28442-0
Fax: +49 (030)28442-210
info@gruene.de
www.gruene.de

An
Frau Marianne Grimmenstein-Balas

Berlin, 22. Juli 2017
Ihr Schreiben vom 01.07.

Sehr geehrte Frau Grimmenstein,
Ihr offener Brief wie auch Ihre anderen Zuschriften haben uns erreicht. Wir sind allerdings
enttäuscht, dass Sie unsere Antworten, die Sie auf die vergangenen Zuschriften und auch in
Person erhalten haben, in dieser Art zurückweisen.
Gegenüber den Unterzeichnern Ihrer Petition wäre es sicher fair, nicht zu unterschlagen,
dass wir Ihnen bereits in der Vergangenheit klare Antworten gegeben und eindeutige
Positionen bezogen haben. Das ist transparent und erlaubt den Interessierten, sich ihr
eigenes Urteil über unsere Politik zu bilden. Sie können damit anfangen, indem Sie diese
Antwort als Aktualisierung Ihrer Petition „GRÜNE, stoppt CETA & Fracking“ veröffentlichen.
Zu Ihren Vorwürfen der Glaubwürdigkeit würden wir Ihnen die genaue Lektüre unserer Zehn
Punkte und unseres Wahlprogramms nahe legen. Ihre Kampagne auf Change.org im Vorfeld
unseres Parteitages hatte zum Ziel, eine Festlegung der Grünen zu erwirken.
Vielleicht waren Ihnen die vielen Partei- und Fraktionsbeschlüsse nicht bekannt, die wir mit
genau dieser Festlegung verabschiedet und veröffentlicht haben und die im Internet zu
finden sind. Davon haben Sie aber spätestens im persönlichen Gespräch am 16. Juni 2017
(nicht am 17. Juni wie Sie schreiben) durch unseren Geschäftsführer Michael Kellner und
unsere zuständige Fachabgeordnete Katharina Dröge MdB erfahren. Sie finden die
Beschlüsse auch unten aufgelistet.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, dass Sie trotz dieser einschlägigen, wiederholten und
schriftlichen Äußerungen von Partei und Fraktion die Darstellung verbreiten, die Grünen
seien untätig. Richtig ist, dass unser Wahlprogramm in aller Klarheit aufnimmt, dass wir
alles dafür tun wollen, damit CETA in dieser Form nicht ratifiziert wird. Wenn Sie CETA
verhindern wollen, können wir Sie nur ermuntern, bei der Bundestagswahl die Partei zu
wählen, die sich dafür im Bundestag, aber auch in einer möglichen Regierungskoalition
einsetzen wird.

Das Wahlprogramm unserer Partei, das basisdemokratisch geschrieben und abgestimmt
wurde, zitieren wir hier gerne:
"Im Fall von CETA wollen wir alles dafür tun, damit das Abkommen in dieser Form nicht
ratifiziert wird." (S. 90)
Unser Zehn-Punkte-Plan für grünes Regieren ist ein verbindliches Angebot an alle
Bürgerinnen und Bürger. Diese Vorhaben sind Teil des beschlossenen Wahlprogramms und
beschreiben nicht alle unsere Anliegen, aber die wichtigsten. Sie sind unser Maßstab für
eine Regierungsbeteiligung. Wer die Grünen wählt, bekommt dafür vollen Einsatz.
Punkt 10: "Deshalb stärken wir mit fairen Handelsabkommen ökologische und soziale
Standards weltweit."

Im Wahlprogramm-Kapitel "Wir machen den Welthandel fair" befasst sich das erste der drei
Schlüsselprojekte mit CETA (S. 96):
Neustart für faire Handelsabkommen
Handelsabkommen, die anders als TTIP, CETA und TiSA transparent verhandelt wurden und
an sozialen, ökologischen und menschenrechtlichen Kriterien ausgerichtet sind, können
eine gerechte Globalisierung fördern. Sie sollten Umwelt-, Verbraucher*innen- und
Datenschutz sowie Arbeitsnormen und Menschenrechte international sichern. Wir fordern,
das Vorsorgeprinzip in allen Handelsverträgen zu verankern und dabei kommunale
Daseinsvorsorge, öffentliche und soziale Dienstleistungen sowie Kultur auszunehmen. Statt
Klageprivilegien für Konzerne fordern wir einen ständigen Handelsgerichtshof unter dem
Dach der Vereinten Nationen, vor dem auch Betroffene gegen Investoren klagen können. Er
soll auf völkerrechtliche Verpflichtungen sowie die ILO-Kernarbeitsnormen achten. Wir
wollen multilaterale Verhandlungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) wieder
stärken.

Die Formulierung zu Fracking gleich im ersten Kapitel des Wahlprogramms ist ebenso
eindeutig:
"Darum lehnen wir Fracking nachdrücklich ab. Trinkwasser, Umwelt und Gesundheit zu
gefährden und Erdbeben zu riskieren, nur um so auch noch den letzten Rest Erdgas und Öl
aus dem Boden zu pressen, ist unverantwortlich." (S. 18)
Das Wahlprogramm ist klar und deutlich. Die Wähler*innen müssen deshalb keinesfalls
davon ausgehen, dass Grüne in Regierungsverantwortung Fracking und CETA
mitermöglichen werden.
Gerne gehen wir im Folgenden auf die von Ihnen vorgebrachten Punkte zu den drei
unverwandten Themenfeldern ein: CETA-Ablehnung, Privatisierung der Autobahnen und
Fracking.
Zu Ihren Punkten unter Fall 1 - CETA-Ablehnung:
Im Fall von CETA wollen wir alles dafür tun, damit das Abkommen in dieser Form nicht
ratifiziert wird. Das sagen wir seit langem, das sagen wir sehr oft, und das sagen wir
öffentlich. Das steht so im Wahlprogramm, S. 90. Das steht so auch in der Vielzahl unserer
Beschlüsse, die unten noch einmal für Sie aufgelistet sind.
Sie führen aus, dass die Grünen in bestimmten Klageformen gegen CETA hätten klagen
müssen, die Fraktion aber nicht tätig geworden sei. Das ist schlicht falsch.
Wir haben uns mit all diesen Überlegungen intensiv auseinander gesetzt. Über unsere
Möglichkeiten und Chancen als Fraktion, vor Gericht mit den verschiedenen Rechtsmitteln
zu bestehen, beraten wir uns seit Monaten mit Jurist*innen, Expert*innen und unseren
Abgeordneten. Wir berücksichtigen dabei auch die verschiedenen Gutachten, die zu diesen
Fragen erschienen sind. Mit all diesem juristischen und politischen Rat kommen wir zu
einem anderen Schluss als Sie. Kurz dargestellt sind die Gründe dafür folgende:
1. Eine Subsidiaritätsklage scheidet schon deshalb aus, weil Art. 23 Abs. 1a Grundgesetz
hierfür ein Viertel der Abgeordneten des Bundetages voraussetzt. Dieses Quorum
erreichen wir auch zusammen mit der anderen Oppositionsfraktion nicht.
2. Ein Organstreitverfahren hat absehbar keine Erfolgschance. Hiermit können
Fraktionen des Bundestages in Prozessstandschaft zwar die Verletzung von Rechten
des Bundestages geltend machen. Anerkannt sind dabei aber vom
Bundesverfassungsrecht nur Beteiligungsrechte des Bundestages. Argumente
entlang der Linie „Erosion der Gestaltungsmacht des Deutschen Bundestages“ hat
das Gericht im Kontext vor Organklagen bislang stets verworfen (einschlägig ist hier
insbes. die Lissabon-Entscheidung).
3. Die Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht verfolgen wir
ebenfalls sehr eng. Wir behalten uns vor, in diesem oder anderen Verfahren und auf
rechtlichem Wege, neben den politischen Wegen, tätig zu werden. Insgesamt sehen
wir als Abgeordnete die Notwendigkeit einer politischen Lösung. Den Rechtsweg
beschreiten wir als letztes Mittel. Diese Option behalten wir uns für den Moment vor,
wenn die Bundesregierung das Ratifizierungsgesetz vorlegen wird. Auf dieser
Grundlage entscheidet sich, ob die Zustimmung nur des Bundestages, oder auch des
Bundesrates nötig ist.

CETA ist ein politisches Abkommen, das schon aus demokratischen Gründen politisch – d.h.
über das Parlament, den Bundestag (bzw. das Europäische Parlament) – gestoppt werden
sollte. Nicht die Gerichte, sondern wir Bürgerinnen und Bürger müssen in unserem Land
diese politischen Entscheidungen treffen. Und wir haben dazu ganz offensichtlich die
Möglichkeit: mit unserer Stimme am 24. September.

Zu Ihrer Darstellung einer „Verheimlichung“ eines Gutachtens durch das Staatsministerium
Baden-Württemberg können wir Ihnen mitteilen:
Das Gutachten des Tübinger Europarechtlers Martin Nettesheim zum EU-Abkommen mit
Kanada (CETA) lag dem Staatsministerium im Januar 2016 vor. Allerdings musste es zu
diesem Zeitpunkt auf den aktuellen Sachstand überprüft werden, da durch
Nachverhandlungen zwischen der EU und Kanada am 29. Februar 2016 damals ein
überarbeiteter CETA-Text veröffentlicht wurde. Der nachverhandelte CETA-Text beinhaltete
substanzielle Änderungen, insbesondere im Hinblick auf die Regelung von Investor-Staat-
Streitigkeiten und die Schiedsgerichte, also den Bereich, der besonders im Fokus der
öffentlichen Diskussion steht. Man hatte daher Prof. Nettesheim gebeten, den neuen CETA-
Text nochmals mit den Ergebnissen seines Gutachtens abzugleichen. Er kam dann zum
Schluss, dass an den Ergebnissen der Studie festgehalten werden kann und keine
Überarbeitung notwendig ist. Daraufhin hat das Staatsministerium das komplexe Gutachten
umfassend ausgewertet. Das Gutachten wurde anschließend am 24.05.2016 veröffentlicht
und ist bis heute auf der Homepage des Staatsministeriums abrufbar. Das Gutachten wurde
somit keineswegs verheimlicht.

Zu Ihrer Frage unter Fall 2 – Privatisierung von Autobahnen:
Unsere grüne Position zur Privatisierung von Autobahnen ist eindeutig:
Verkehrsinfrastruktur als Daseinsvorsorge darf nicht privatisiert werden, auch nicht indirekt
durch ÖPP oder wie bei der jetzt geplanten Bundesfernstraßengesellschaft. So steht es auch
in unserem Wahlprogramm (S.59). Die jetzige Regelung enthält Hintertüren, durch die sich
Versicherungen, Banken oder Großkonzerne möglicherweise schon in der nächsten
Legislaturperiode an der Straßeninfrastruktur beteiligen können. Denn viele Schranken für
die Privatisierung sind nur einfachgesetzlich geregelt, nicht jedoch verfassungsrechtlich.
Schon die nächste Koalition könnte diese Hürden wegnehmen.
Die Grüne Bundestagsfraktion hat daher gegen die Privatisierung der Autobahnen gestimmt.
Öffentliches Infrastrukturvermögen darf nicht verschleudert werden. Um das dauerhaft
sicherzustellen, hatten wir bei der Abstimmung beantragt, diesen Schutz vor
Privatisierungen bei der Gründung einer Autobahngesellschaft eindeutig ins Grundgesetz
schreiben - auch bei möglichen Tochtergesellschaften. Die schwarz-rote Mehrheit im
Bundestag hat dies abgelehnt.
Den Änderungsantrag der Bundestagsfraktion dazu finden Sie unter
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812597.pdf und den Entschließungsantrag
zur Schlussabstimmung unter http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/125/1812598.pdf.
Auch die an Landesregierungen beteiligten Grünen lehnen die Privatisierung von
Autobahnen strikt ab. In den Ländern halten sich Grüne an die dortigen Koalitionsverträge
und erwarten dies auch von ihren Koalitionspartnern. Obwohl kein konkreter
Sachzusammenhang besteht, wurde die Abstimmung im Bundesrat im konkreten Fall über
die Fernstraßengesellschaft im Paket mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
abgestimmt, und damit auch über die damit verbundenen Zahlungen des Bundes, auf die
die Länder existentiell angewiesen sind.
Noch ein Hinweis zu der Aussage zur ÖPP in der kommunalen Bildungsinfrastruktur: Die im
Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes zu den Bund-Länder-
Finanzbeziehungen erlaubt nicht etwa den Betrieb von Schulen als Öffentlich-Private
Partnerschaft (ÖPP), sondern nur bei Sanierungs- und Baumaßnahmen von Schulen.
Als grüne Bundestagsfraktion haben wir diese Frage abgewogen und sprechen uns nicht
gegen diese Möglichkeit von ÖPP bei Sanierungs- und Baumaßnahmen von Schulen aus.
Denn zum einen gehen wir davon aus, dass die Gemeinden um die Risiken von ÖPP wissen.
Sie können also selbstverantwortlich entscheiden, ob und wenn ja, was sie aus der
Eröffnung dieser Möglichkeit machen wollen.
Außerdem gibt es einen guten Grund, warum diese Öffnung für Einzelfälle notwendig ist: in
einigen Kommunen kommt es aufgrund der schlechten finanziellen Lage zu einer
Unterbesetzung in der Verwaltung. Mit der Konsequenz, dass eine Bauplanung kaum noch
bzw. nicht schnell genug erstellt werden kann.
Diese Planung ist aber zwingend nötig für Projekte im Bereich Sanierung und Neubau von
Schulbauten, die über den Kommunalinvestitionsförderfonds vom Bund mitfinanziert
werden können.
Deshalb sollten Gemeinden diese Bauplanung bei privaten Firmen in Auftrag geben können.
Denn sonst besteht die große Gefahr, dass finanzschwache Kommunen aus strukturellen
Gründen nicht von einem Programm profitieren können, das gerade für sie gemacht wurde.
Deswegen halten wir die jetzt ermöglichte Öffnung für richtig.

Zu Ihrer Frage unter Fall 3 – Fracking:
Sie verweisen darauf, dass wir in der Vergangenheit auch Fracking abgelehnt haben, aber
behaupten, dass wir unsere rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hätten.
Da die Grünen weder im Bundesrat noch in einem der Bundesländer die absolute Mehrheit
haben, ist der Vorwurf, wir hätten Fracking ermöglicht, schlicht absurd. Fracking lehnen wir
auf allen Ebenen ab. Im Rahmen der geltenden Gesetze und unserer Möglichkeiten in
Parlamenten und Regierungen haben grüne Landesregierungen alles getan, um Fracking zu
verhindern und wir werden es auch weiter tun. Nachweislich haben wir im Bundesrat hier
im Gegensatz zur rot-roten Landesregierung Brandenburgs klare Positionen bezogen.
Anderweitige Behauptungen sind falsch oder verkennen Mehrheiten und unsere rechtlichen
und sowie parlamentarischen Möglichkeiten.
Gerne verweisen wir auch hier auf unser Wahlprogramm (S. 18) in seiner Klarheit:
„Darum lehnen wir Fracking nachdrücklich ab. Trinkwasser, Umwelt und Gesundheit zu
gefährden und Erdbeben zu riskieren, nur um so auch noch den letzten Rest Erdgas und Öl
aus dem Boden zu pressen, ist unverantwortlich. Auch müssen die bereits nachgewiesenen
Probleme mit Lagerstättenwasser, aber auch Methanemissionen bei der Öl- und
Gasförderung beseitigt und keine neuen, unabsehbaren Gefahren befördert werden.“
Grüne in Bund und Ländern wollen ein umfassendes Frackingverbot, denn Fracking birgt
unabsehbare Risiken für Menschen und Natur. Fracking, egal welcher Art, geht auf Kosten
von Umwelt, Gesundheit und Klimaschutz. Zudem erschüttern Erdbeben die Förderregionen
und verursachen Schäden. Die Verlängerung des fossilen Zeitalters durch Fracking steht im
krassen Widerspruch zu den Klimabeschlüssen von Paris. Auch deswegen arbeiten wir
engagiert an der Energiewende. Interessant ist übrigens, dass Brandenburg mit Linker
Regierungsbeteiligung gegen das von grünen Umweltminister*innen eingebrachte
Frackingverbot im Umweltausschuss im Bundesrat gestimmt hat, dies aber selten
thematisiert wird.

Mit freundlichen Grüßen
Katrin Göring-Eckardt
Cem Özdemir


Darauf erwiderte Frau Grimmenstein:

Marianne Grimmenstein
58511 Lüdenscheid

Lüdenscheid, 24.07.2017

Frau Katrin Göring-Eckardt und Herrn Cem Özdemir
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Bundesgeschäftsstelle Platz vor dem Neuen Tor 1 10115 Berlin

Lüdenscheid, 26.07.2017

Sehr geehrte Frau Göring-Eckardt, Sehr geehrter Herr Özdemir,

für Ihre fristgerechte Antwort auf mein Schreiben bedanke ich mich. Ein mit den Hintergründen nicht
vertrauter Leser muss beim Lesen Ihres Briefes zu dem Schluss kommen, dass Sie Fracking und CETA
verhindern wollen und, dass es für Menschen, die das erreichen wollen, die klügste Entscheidung ist, DIE
GRÜNEN zu wählen.
Wenn diese beabsichtigte Wirkung Ihres Briefes Ihren wirklichen politischen Absichten entsprechen würde,
wäre es für DIE GRÜNEN ganz einfach, die in der Petition mit wenigen Worten geforderten klaren
Wahlaussagen zu bestätigen und damit wieder Vertrauen zu schaffen:
Wir werden uns an keiner Koalition beteiligen, die Fracking erlaubt, oder CETA, TTIP, TiSA + Co.
als unfaire Handelsabkommen mit einer Sondergerichtsbarkeit für Konzerne ermöglicht!“


Mit so einer eindeutigen Wahlaussage, die Sie nur bei der „Ehe für alle“ (übrigens sehr erfolgreich!) getroffen
haben, könnten Sie Glaubwürdigkeit und damit ein sehr großes Stimmenpotential zurück gewinnen. Wenn
Sie diese Festlegung partout nicht eingehen wollen und damit auf die Stimmen sehr vieler WählerInnen
verzichten, so deshalb, weil Sie in Wirklichkeit andere politische Absichten haben. Anders lautende
Wahlaussagen in Ihrem Wahlprogramm kann man in Anbetracht der beschriebenen Ereignisse aus der
Vergangenheit nur als unverbindliche Wahlkampflyrik empfinden.

Selbstverständlich werde ich Ihre Antwort veröffentlichen. Leider entkräftet Ihre Antwort jedoch nicht den
Vorwurf, dass die Glaubwürdigkeit Ihrer Partei schwer erschüttert ist. Zu Ihren Aussagen fehlen immer noch
die Taten.

1. Ihre Argumentation zu den Klagemöglichkeiten gegen CETA
Sie haben Recht, dass Ihre Partei auch mit der anderen Oppositionsfraktion das notwendige Quorum für eine
Subsidiaritätsklage nicht erreicht hätte. Es war jedoch durchaus möglich gewesen, dass einige Abgeordnete
von der SPD dieses Vorhaben auch unterstützt hätten. Dieser Versuch wurde gar nicht unternommen. Überdies
hätten die GRÜNEN auch mit diesem Schritt für Klarheit und Transparenz sorgen können.
Was Ihre Einschätzung betr. Organstreitverfahren und Verfassungsbeschwerde gegen CETA betrifft, muss ich
Ihnen widersprechen. Fünf Verfassungsbeschwerden und eine Organklage sind beim
Bundesverfassungsgericht anhängig. Mit den Anträgen auf einstweilige Anordnung wurde sehr viel erreicht
(s. Urteil BVerG vom 13.10. 2016
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…61013_2bvr13681
6.html ).
Zu diesen positiven Resultaten hat Ihre Partei nichts beigetragen. Wenn Ihre Partei mitgeklagt hätte, hätte sie
für die WählerInnen ganz klar bewiesen, dass sie strikt gegen CETA ist. Das war nicht der Fall. In Ihrem
jetzigen Schreiben betonen Sie sogar, dass Ihre Partei beabsichtigt, nicht gerichtlich tätig zu werden, obwohl
man jede Möglichkeit zur Verhinderung unfairer Freihandelsabkommen (z. B. CETA, TiSA, JEFTA usw.)
nutzen müsste.

Die eingereichten Verfassungsbeschwerden haben einen deutlichen Erfolg gebracht und das
Hauptverfahren wird hoffentlich noch weitere Wirkungen haben. Die Tatsache, dass DIE GRÜNEN
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machten, zeigt, dass sie sich zwar mit Worten, nicht aber mit
wirksamen Taten gegen CETA einsetzen.
Sie schreiben ganz klar:
„CETA ist ein politisches Abkommen, das schon aus demokratischen Gründen politisch – d.h. über das
Parlament, den Bundestag (bzw. das Europäische Parlament) – gestoppt werden sollte. Nicht die Gerichte,
sondern wir Bürgerinnen und Bürger müssen in unserem Land diese politischen Entscheidungen treffen. Und
wir haben dazu ganz offensichtlich die Möglichkeit: mit unserer Stimme am 24. September.“
Wäre Ihre Argumentation – nicht Gerichte sollen das Abkommen stoppen, sondern die Bürger – ehrlich
gemeint, hätten die GRÜNEN diese Frage als ein zentrales Wahlkampfthema aufklärend bekannt machen
müssen. Damit und mit einer glaubwürdigen Wahlaussage hätten sie den WählerInnen die Gefahren deutlich
machen und sich selbst als verlässliche Verhinderer profilieren können. Nichts dergleichen geschah. CETA
und andere Freihandelsabkommen (z. B. JEFTA, TiSA) werden im Wahlkampf auch von den GRÜNEN
ausgeklammert. Es ist also zynisch, dann zu argumentieren, CETA solle nicht gerichtlich, sondern politisch
angegangen werden.

Sie vergaßen in diesem Absatz sicher nicht zufällig (weil die GRÜNEN uns das nicht versprechen wollen),
dass CETA auch im Bundesrat politisch, allein durch DIE GRÜNEN, gestoppt werden könnte. Die
BürgerInnen können mit der Wahl am 24.09. CETA nicht stoppen, weil DIE GRÜNEN sich auf Bundesebene
genau so wenig verbindlich dazu verpflichten, CETA nicht zu unterstützen, wie auf der Länderebene.
Dass der Bundesrat CETA durch die GRÜNEN stoppen kann, zeigt auch ein brandaktuelles Gutachten vom
25.Juni 2017. Das neue Gutachten des Tübinger Staatsrechts-Professors Martin Nettesheim beweist, dass
neben dem Bundestag auch der Bundesrat CETA zustimmen muss. Er argumentiert, dass durch CETA
Hoheitsrechte auf die EU übertragen werden. Laut Artikel 23 des Grundgesetzes bedürfen solche
Übertragungsgesetze der „Zustimmung des Bundesrats“. Die Zustimmungspflicht erfasse das gesamte
Abkommen und nicht nur Materien, die noch in nationaler Verantwortung sind.
Für eine Zustimmung im Bundesrat sind 35 von 69 Länderstimmen erforderlich. Wenn sich alle Länder mit
grüner und linker Regierungsbeteiligung enthalten, wäre das ein Veto-Block von 49 Stimmen. Die GRÜNEN
könnten im Bundesrat CETA stoppen, wenn sie CETA wirklich ablehnen!
https://www.taz.de/!5423289/

Das neue Gutachten:
https://www.foodwatch.org/uploads/media/…_25Juni2017.pdf
Der gesammelte E-Mail-Verkehr, der der taz vorliegt, beweist jedoch, dass sich mehrere von Grünen
mitregierte Länder eine Zustimmung im Bundesrat offenhalten. Das behauptete „klare Nein“ der GRÜNEN
zu CETA ist eine Wählertäuschung, da die GRÜNEN in mehreren Landesregierungen nicht beabsichtigen,
eine Stimmenthaltung dieser Länder im Bundesrat zu verlangen.

Sie wollen die Stimmen der WählerInnen für die Verhinderung von Fracking und CETA. Dafür braucht es
nach den bisherigen Vorkommnissen mehr als nicht bindende Aussagen im Wahlprogramm. Nur eine
eindeutige Festlegung der GRÜNEN kann den inzwischen entstandenen Vertrauensverlust wieder heilen.

2. Verheimlichungsversuch des Gutachtens von Prof. Nettesheim
Es dient nicht der Glaubwürdigkeit Ihrer Aussagen, wenn Sie es bestreiten, dass die Veröffentlichung des
CETA-Gutachtens erst verhindert werden sollte. Selbstverständlich hat das Staatsministerium den Vorwurf
gegen die Nichtveröffentlichung mit den Argumenten, die von Ihnen auch jetzt genannt wurden, abgewiesen.
Das Gutachten wurde jedoch erst dann veröffentlicht, nachdem der Verein „Mehr Demokratie“ von der
Existenz erfahren und eine Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz beantragt hatte. Ich bin
selbst Mehr- Demokratie-Mitglied. Selbst die zuständigen Grünen-Experten in der Bundestagsfraktion waren
völlig überrascht.
Gegen Ihre Version spricht, dass sich weder im Gutachten noch auf der Webseite Hinweise auf
Aktualisierungen finden. Das Papier trägt weiterhin das Datum 8. Januar 2016, der Text bezieht sich stets auf
den „Entwurf“ des Abkommens. Eine monatelange Nachprüfung, die nicht im Text erwähnt wird, wäre
zumindest ungewöhnlich. (s. taz http://www.taz.de/!5304828/)

3. Privatisierung von Autobahnen
Auch hier erklären DIE GRÜNEN wortreich, wie unakzeptabel das Vorhaben ist – um es dann auf der
Länderebene im Bundesrat zu ermöglichen:
Sie schreiben:
„Unsere grüne Position zur Privatisierung von Autobahnen ist eindeutig: Verkehrsinfrastruktur als
Daseinsvorsorge darf nicht privatisiert werden, auch nicht indirekt durch ÖPP oder wie bei der jetzt geplanten
Bundesfernstraßengesellschaft. So steht es auch in unserem Wahlprogramm (S.59). Die jetzige Regelung
enthält Hintertüren, durch die sich Versicherungen, Banken oder Großkonzerne möglicherweise schon in der
nächsten Legislaturperiode an der Straßeninfrastruktur beteiligen können. Denn viele Schranken für die
Privatisierung sind nur einfachgesetzlich geregelt, nicht jedoch verfassungsrechtlich. Schon die nächste
Koalition könnte diese Hürden wegnehmen.“
„Auch die an Landesregierungen beteiligten Grünen lehnen die Privatisierung von Autobahnen strikt ab. In
den Ländern halten sich Grüne an die dortigen Koalitionsverträge und erwarten dies auch von ihren
Koalitionspartnern. Obwohl kein konkreter Sachzusammenhang besteht, wurde die Abstimmung im Bundesrat
im konkreten Fall über die Fernstraßengesellschaft im Paket mit der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen
abgestimmt, und damit auch über die damit verbundenen Zahlungen des Bundes, auf die die Länder existentiell
angewiesen sind.“
Wenn die GRÜNEN den Antrag für die Einsetzung des Vermittlungsausschusses unterstützt hätten, wäre die
Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen von dem Privatisierungsvorhaben wahrscheinlich abgetrennt. Man
hätte auf jeden Fall Zeit gewinnen können. Mit einer Unterstützung der Einsetzung des
Vermittlungsausschusses hätte Ihre Partei ganz klar gegen die Erpressung von CDU, CSU und SPD
demonstrieren können. Es hätte für WählerInnen gezeigt, dass Ihre Partei nicht erpressbar ist. Mit ihrem
Verhalten im Bundesrat zeigte Ihre Partei wieder, dass sie das Allgemeinwohl nicht mehr entschieden gegen
die Konzerninteressen vertritt.

4. Fracking
Besonders deutlich wird die Differenz zwischen Ihrer behaupteten Haltung und dem Handeln der
GRÜNEN in der Fracking-Frage. Sie betonten in ihrem Brief:
Gerne verweisen wir auch hier auf unser Wahlprogramm (S. 18) in seiner Klarheit:
„Darum lehnen wir Fracking nachdrücklich ab. Trinkwasser, Umwelt und Gesundheit zu
gefährden und Erdbeben zu riskieren, nur um so auch noch den letzten Rest Erdgas und Öl aus dem Boden zu
pressen, ist unverantwortlich. Auch müssen die bereits nachgewiesenen Probleme mit Lagerstättenwasser,
aber auch Methanemissionen bei der Öl- und Gasförderung beseitigt und keine neuen, unabsehbaren Gefahren
befördert werden.“
Für das Handeln der GRÜNEN in der Vergangenheit behaupten Sie:
"Im Rahmen der geltenden Gesetze und unserer Möglichkeiten in
Parlamenten und Regierungen haben grüne Landesregierungen alles getan, um Fracking zu verhindern und
wir werden es auch weiter tun."

Die Initiativen der grünen Umweltminister in der Fracking-Frage beschreiben die Fracking-Gegner
ganz anders als Sie, wie folgendes, zutreffendes Zitat zeigt:

" Als Mogelpackungen bezeichnet der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) die
Bundesratsanträge der Länder Schleswig-Holstein, Hessen, Baden-Württemberg und Niedersachsen. Statt ein
ausnahmsloses Fracking-Verbot zu beantragen, werden in den verschiedenen Anträgen lediglich die
Bedingungen beschrieben, unter denen zukünftig gefrackt werden soll. Damit liegen die vier Bundesländer
und ihre Umweltminister von den GRÜNEN auf der Pro-Fracking-Linie von Bundes-Wirtschaftsminister
Gabriel und Bundes-Umweltministerin Hendricks."
http://www.gegen-gasbohren.de/2014/07/10…entes-fracking-
verbot/

Die geschilderten Vorgänge verursachen, dass für die WählerInnen die Zusicherungen der GRÜNEN
(dagegen zu sein) im Wahlprogramm nicht mehr ausreichen. Nur eine verbindliche Festlegung vor der
Wahl in den Kernfragen Fracking und CETA, kann verlorenes Wählervertrauen wieder herstellen!
Wenn Ihre Partei wirklich gewillt ist, sich gegen CETA und Fracking einzusetzen, erwarte ich im Namen der
Petitionsteilnehmer gegen CETA, Fracking und Privatisierungen, dass Ihre Partei die Forderung der Petition
„GRÜNE, stoppt CETA & Fracking und kämpft nicht für die Konzerne!“ bis 15.August 2017 nachkommt und
das auch öffentlich erklärt. Dann bliebe uns und der gesamten Anti-CETA- und -Fracking–Bewegung vor der
Wahl noch Zeit, wirksam darauf hinzuweisen, dass mit der Wahl der GRÜNEN CETA und Fracking verhindert
werden können. Sonst müssen wir konstatieren, dass Sie CETA und Fracking nur mit Worten ablehnen,
jedoch mit Taten unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Grimmenstein
»Henner« hat folgende Dateien angehängt: