http://www.shz.de/schleswig-holstein/pol…-id4057341.html
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes Schleswig-Holstein hat festgestellt, dass das LBEG nicht zuständig ist für die Bearbeitung der Anträge auf Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas und damit auch für die erfolgten Erteilungen der Aufsuchungserlaubnisse in Schleswig-Holstein (siehe Anlage).
Zitat aus dem Ergebnis:
"*Der Fehler in der Zuständigkeitsnorm ist nicht unbeachtlich*. Er führt andererseits jedoch auch nicht zur Nichtigkeit der von der Behörde erlassenen Verwaltungsakte. *Allerdings **sind die Bescheide *des niedersächsischen Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie *anfechtbar*, soweit sie bergrechtliche Verfahren des Landes Schleswig-Holstein betreffen und noch nicht bestandskräftig geworden sind."
Den kompletten Krimi gibt es hier nachzulesen:
http://www.vierlaender.de/archives/560-Zombie-UPDATE.html
Alle Gruppen in Schleswig-Holstein sind natürlich aufgerufen das Umweltministerium in SH damit zu konfrontieren (auch wenn Hr. Habeck meint, man brauche Fracking nicht verwaltungstechnisch angreifen) und auch den Kommunen/Landkreisen ganz nah ans Herz zu legen den Umstand, dass
1. dass sie nicht gem. § 15 i.V.m. § 11 Nr. 10 BBergG beteiligt und
2. Aufsuchungserlaubnisse von einer nicht zuständigen Behörde erteilt worden sind.
Schöne Grüße
Andy