Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 28. März 2014, 09:34

CETA soll rückwirkend anwendbar sein?

Zitat

Volker
H.A. Fritz
WF, den 28.03.14

Hallo Mitstreiter gegen Fracking,

jetzt
haben wir den Beleg, durch die Brüsseler Unterlagen von


gestern, dass im CETA-Abkommen die rückwirkende
Gültigkeit


Zitat

von
ISDS enthalten ist,
das heißt, auch "Investitionen"
die vor dem Inkrafttreten von
CETA getätigt wurden, fallen mit
unter den ISDS-Schutz.


>>


Zitat

Ich
habe die starke Vermutung, dass das eine ABM-Massnahme
der
Rechtsanwaltskanzleien ist.

In dem gestrigen Papier: "Public
consultation on modalities for
investment protection and ISDS in
TTIP"
ist eine Vergleichstabelle enthalten, in der die
Bestimmungen
von CETA und von bilateralen Verträgen mit ISDS
(BITs)
nebeneinander gestellt sind.


Die Unterlage weist die Tabelle unter 1.) "Scope"
aus.

Da CETA ja nach den Erklärungen der
EU-Kommission die "Blaupause"
für das
TTIP-Abkommen mit den USA ist und da gestern im Kontext mit

den ISDS-Gesprächen im Rahmen der TTIP-Konsultationen dieser

Vergleich der CETA-ISDS-Gültigkeit angeführt wurde,

müssen wir davon ausgehen, dass die rückwirkende Einbeziehung

früherer "Investitionen" im Sinne des Vertrages auch im

TTIP-Entwurf enthalten ist.


Zitat


Das
ist besonders problenmatisch, weil sich so nachträglich aus
einem
ganz normalen Investgeschäft, das vor Jahren unter den damaligen

Bedingungen erfolgte, ein Klagefall konstruieren lässt.
Das
muss auf jeden Fall entfernt werden.

Und wir müssen immer an
das "atmende" oder "lebende" Vertragswerk denken.

Damit ist alles nachträglich möglich, ohne eine demokratische
Kontrolle,
deshalb muss dieser Passus auch unbedingt entfernt
werden.
Nachbesserungen sollten nur alle 4 oder 5 Jahre en Bloc
möglich sein,
und nur um Positionen, die den vertragschließenden
Ländern und ihren
politischen Gremien vorher erneut zur
Zustimung und Genehmigung
vorgelegen haben.

Theoretisch
kann Herr de Gucht heute auf alle möglichen Vertragsteile

verzichten, nach Abschluss aber über die "Nachbesserungen"
alles wieder
einbauen, bis der "Wunschzustand für die
Wirtschaft" hergestellt ist.



Auch lohnt ein nochmalier Blick auf die
kommerzielle Grundlage
und Bedeutung des
Außenhandelsvolumens Deutschland-Kanada:


Zitat

das
deutsch-Kanadische Wirtschaftsvolumen derart gering
(unter 0,6%
unserer Ausfuhren und unter 0,5% unserer Einfuhren)
Zahlenbasis
2010 Destatis
als dass es sich dafür lohnen würde, vertragliche
große Risiken
einzugehen.
Davon würde jeder
Außenhandelskaufmann bei derartigen
Vertragskonstruktionen glatt
abraten.

Herzliche Grüße

Volker Fritz
AK
Fracking Braunschweiger Land


Mitglied im Zusammenschluss

"Gegen Gasbohren"