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Samstag, 2. August 2014, 17:41

2. Pressemitteilung des BBU zum Fracking Gutachten

BBU fordert von Bundes-Umweltministerin Hendricks: Keine Verschleierung von

Pro-Fracking-Plänen, sondern Fracking ausnahmslos verbieten



(Bonn, Berlin, 01.08.2014) Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
(BBU) wertet die jüngsten Äußerungen von Bundes Umweltministerin Hendricks
als erneuten Versuch, den wirklichen Inhalt der von ihr und
Bundes-Wirtschaftsminister Gabriel formulierten Fracking-Pläne gegenüber der
Öffentlichkeit zu verschleiern. Statt ihre eigene Aussage, „der Schutz der

menschlichen Gesundheit und des Trinkwassers habe ‚absolute Priorität‘ in
klare Politik umzusetzen, erlaubt das „Gabriel-Hendricks-Eckpunktepapier‘
sowohl Fracking im Sandgestein wie im Schiefergestein. Der BBU fordert die
Bundes-Umweltministerin daher auf, das Eckpunktepapier fallen zu lassen und
ein Fracking-Verbot ohne Wenn und Aber auf den Weg zu bringen.

Oliver Kalusch vom Geschäftsführenden Vorstand des BBU erklärt zu den
Äußerungen von Frau Hendricks: „Wenn die Bundes-Umweltministerin erklärt,
dass es ‚Fracking zur Förderung von Schiefer- und Kohleflözgas zu
wirtschaftlichen Zwecken auf absehbare Zeit bei uns nicht geben‘ wird, ist
dies weder belegt noch eine Absage an Fracking. Denn Schiefer- und
Kohleflözgas kann nach dem Eckpunktepapier der Ministerin unterhalb von
3.000 m problemlos mittels Fracking gefördert werden. Und auch

Forschungs-Fracking bleibt auf der Tagesordnung. Zudem lassen ihre Aussagen
den Schluss zu, dass nach einer Schamfrist der Einstieg in die
wirtschaftliche Gasförderung im Schiefergestein erfolgen wird. Das, was Frau
Hendricks der Bevölkerung als Entwarnung verkaufen will, ist in Wahrheit
höchst alarmierend“



Auch der Verweis der Bundes-Umweltministerin auf das jüngste Gutachten des
Umweltbundesamtes (UBA) ist für den BBU nicht stichhaltig. Weder sind die
offenen Fragen aus den bisherigen Gutachten vollständig abgearbeitet worden,
noch zeigt das zweite UBA-Gutachten auf, wie ein umfassendes Management der
vom Fracking ausgehenden Gefahren erfolgen kann. Angesichts dieser
Erkenntnisdefizite bleiben die von Frau Hendricks angekündigten „strengen
Regeln zum Fracking“ eine bloße Illusion. Für die Formulierung solcher
Regeln gibt es bisher keine wissenschaftliche Grundlage.



Für den BBU steht daher fest: Im Interesse der Bevölkerung und der Umwelt
kann nur eine Schlussfolgerung aus dem UBA-Gutachten gezogen werden. Frau
Hendricks muss ihr Eckpunktepapier fallen lassen und ein Verbotsgesetz für

Fracking ohne Wenn und Aber auf den Weg bringen. Frankreich hat dies bereits
getan und damit den strengsten Standard für Fracking gesetzt. Der BBU
fordert die Bundes-Umweltministerin auf, direkt nach der Sommerpause ein
derartiges Gesetz vorzulegen.



Weitere Presseinformationen des BBU der jüngsten Zeit zum Thema Fracking
unter

http://www.bbu-online.de/Presse.htm



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aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse Bonn, BLZ

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lautet www.facebook.com/BBU72. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str. 55,

53113 Bonn.



Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen, Umweltverbände

und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat seinen Sitz in Bonn.

Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und engagierte Privatpersonen sind

aufgerufen, dem BBU beizutreten um die themenübergreifende Vernetzung der

Umweltschutzbewegung zu verstärken. Der BBU engagiert sich u. a. für

menschen- und umweltfreundliche Verkehrskonzepte, für den sofortigen und

weltweiten Atomausstieg, gegen die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen

Fracking und für umweltfreundliche Energiequellen.