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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Donnerstag, 26. Oktober 2017, 18:00

Gisela Toussaint schreibt Leserbrief zu Wirkungen von CETA und Strafanzeige wegen Klimaverbrechen

http://www.solidarnosch.de/dokumente/les…a_toussaint.pdf

http://solidarnosch.de/dokumente/strafan…en_31.10.16.pdf



Hier noch ein offener Brief an die GRÜNEN anlässlich der Koalitionsverhandlungen:

Mitglieder des Karlsruher Bündnisses gegen die Freihandelsabkommen TTIP, CETA & Co.

O f f e n e r B r i e f

an die Mitglieder der Sondierungsgruppe für BÜNDNIS 90 / Die Grünen für eine Regierungsbeteiligung

Katrin Göring-Eckhardt, Cem Özdemir, Annalena Baerbock, Agnieszka Brugger, Reinhard Bütikofer, Katja Dörner, Robert Habeck, Britta Haßelmann, Anton Hofreiter, Michael Kellner, Winfried Kretschmann, Simone Peter, Claudia Roth, Jürgen Trittin.
Karlsruhe, den 22.10.2017

Wer JA sagt zum Klimaschutz muss NEIN sagen zu CETA


Sehr geehrte Mitglieder der Sondierungsgruppe für BÜNDNIS 90 / Die Grünen,

im Bundestag wird demnächst über die Ratifizierung von CETA, dem EU-Freihandelsabkommen mit Kanada abgestimmt. Tatsächlich würde CETA jedoch nicht nur unseren Rechtsstaat auflösen, CETA ist darüber hinaus auch unvereinbar mit dem völkerrechtlich höherrangigen UN- Klimaschutzabkommen von Paris.

CETA darf deswegen auf keinen Fall ratifiziert werden. Dies muss deshalb im Koalitionsvertrag verbindlich vereinbart werden.

Im UN Klimaschutzvertrag verpflichten sich die Staaten, den CO2-Ausstoß so zu begrenzen, dass die durchschnittliche globale Temperaturerhöhung maximal 2°C beträgt.

Die wirtschaftspolitischen Konsequenzen hieraus hat nun sogar auch die Deutsche Bundesbank begriffen:

„Um also das 2-Grad-Ziel mit einer angemessenen Wahrscheinlichkeit zu erreichen, müssen wir zwei Drittel aller bekannten Kohle-, Öl-, und Gasreserven unangetastet lassen“. (Bundesbank-Vorstand Andreas Dombret, FAZ vom 4.10.2017)

Bundesbank-Vorstand Dombret fordert darüber hinaus sogar eine „grüne Volkswirtschaft“ (ebd.).

Aggressiv profitorientierte Konzerne der globalen Öl-, Gas- und Kohleindustrie wollen jedoch alles beim Alten lassen und auf die Ausbeutung dieser Bodenschätze nicht freiwillig verzichten!!

Deshalb kann nur eine konsequente, umfassende und vor allem schnelle gesetzliche Regulierung die Unterbindung weiterer massiver Ausbeutung und Verfeuerung fossiler Bodenschätze erreichen.

Tatsächlich bleibt uns hierfür überhaupt nur noch ein Zeitfenster von ca. 4 Jahren, also genau diese kommende Legislaturperiode. D.h. die ganz großen einschneidenden Maßnahmen wie der Ausstieg aus Kohle, Öl, Diesel und Gas und die schnelle Umstellung auf erneuerbare Energien müssen von der nun zu bildenden Regierungskoalition

jetzt oder nie

beschlossen werden und gehören deshalb unbedingt in den Koalitionsvertrag.

Ein demokratisch nicht legitimierter regulatorischer Kooperationsrat, der unter Verstoß gegen Art. 79 GG durch den CETA-Vertrag installiert werden soll, würde dagegen diese dringend notwendigen Maßnahmen in allen Mitgliedstaaten blockieren oder abschwächen können, selbst wenn sie in einem nationalen Koalitionsvertrag stehen und von einem nationalen Parlament diskutiert und beschlossen werden sollen, wie es das UN-Klimaschutzabkommen sogar ganz ausdrücklich für jeden Mitgliedstaat nach seinen individuellen Möglichkeiten vorsieht.

Und sollten die Parlamente der EU-Staaten es trotzdem schaffen, ambitionierte Klimaschutzpläne mitsamt der notwendigen einschneidenden, wirtschaftlichen Umstrukturierungsmaßnahmen zu beschließen, müssten sie unter den Bedingungen von CETA mit horrenden Schadenersatzforderungen von Konzernen rechnen. Ohne CETA können dagegen etwaige Schadensersatzforderungen ganz verhindert bzw. moderat geregelt werden.

Auch für den Ausbau der erneuerbaren Energien würde sich CETA sehr negativ auswirken. Der Einspeisevorrang für erneuerbare Energie und spezielle Vergütungssätze für Strom aus Wind- und Solarkraftwerken ebenso wie die Bevorzugung lokaler Anbieter würden im Sinne von CETA als Handelshemmnis angesehen. Es würde daher zukünftig schwierig bis unmöglich sein, eine konstruktive Förderung von erneuerbaren Energien zu etablieren bzw. beizubehalten.

Die nationale normative Durchsetzung eines effektiven Klimaschutzes gemäß dem UN-Klimaschutzabkommen von Paris wäre durch CETA praktisch nicht mehr möglich.

Das UN Klimaschutzabkommen von Paris und CETA sind also offensichtlich absolut unvereinbar!!

Wenn Sie als Mitglieder von BÜNDNIS 90 / Die Grünen in Deutschland die normative Durchsetzung eines sofortigen und wirksamen Klimaschutzes sowie einer umfassenden Neustrukturierung der Wirtschaft zu einer „grünen Volkswirtschaft“ tatsächlich erreichen wollen, können Sie einer Ratifizierung von CETA unter keinen Umständen zustimmen.

In einem Koalitionsvertrag müssen deshalb ausdrücklich enthalten sein:

Die Erklärung der Unvereinbarkeit von CETA mit unserer Verfassung,
die Unvereinbarkeit von CETA mit dem UN-Klimaschutzabkommen von Paris,
die daraus folgende Ablehnung Deutschlands von CETA sowie
der Austritt Deutschlands aus CETA

sowie statt bilaterale Un-Freihandelsverträge wie CETA und TTIP

das nationale wirtschaftspolitische Ziel einer neuen fairen, klimaschutz- und gemeinwohlorientierten „grünen Volkswirtschaft“ und
das globale wirtschaftspolitische Ziel einer neuen globalen, fairen, klimaschutz- und gemeinwohlorientierten „grünen Weltwirtschaft“

Die Unterstützung der Deutschen Bundesbank wäre Ihnen hierzu schon mal sicher.

Mit freundlichen Grüßen

Mitglieder des Karlsruher Bündnisses gegen TTIP, CETA & Co.,
V.i.S.d.P.: Gisela Toussaint, Geigersbergstr. 31, 76227 Karlsruhe, www.vrany.de