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Dienstag, 9. Januar 2018, 09:25

Rechtsgutachten belegt: Deutschland missachtet Verbindlichkeit des Pariser Klimaschutzvertrags

Liebe Aktive,

der Solarenergie-Förderverein Deutschland hat auf Grundlage einer breiten Unterstützung zahlreicher Einzelpersonen und Nichtregierungsorganisationen bei dem anerkannten Umwelt- und Klima-Verfassungsrechtsexperten Prof. Dr. Felix Ekardt, Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik (Leipzig/Berlin) ein Gutachten in Auftrag gegeben, in dem die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Pariser Klimaabkommens untersucht werden sollte. Sowohl das Verhältnis zum Vorsorgeprinzip und dem gebotenen Menschenrechtsschutz von Leben und Gesundheit im Zeichen des Klimawandels spielte eine gewichtige Rolle.

Das Gutachten liegt dem SFV nun vor.

Download unter http://www.sfv.de/artikel/paris-abkommen_menschenrechte_und_klimaklagen_.htm

(Pressemitteilung unter http://www.sfv.de/artikel/rechtsgutachte…iser_klimas.htm)

Im Ergebnis wurde vor allem folgender wesentlicher Punkt herausgearbeitet:

- Die Klimaschutzpolitik der Staaten, die den Pariser Klimavertrag vom Dezember 2015 ratifiziert haben, muss darauf ausgerichtet sein, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 1,5°C zu begrenzen. Der anfängliche Jubel über das Ergebnis des Pariser Abkommens war also doch berechtigt. Für die Umweltbewegung ist es von großer Wichtigkeit, zu wissen, dass die in Paris versammelten Delegationen aus aller Welt sich zu weitaus mehr Anstrengungen verpflichtet haben, als die Bundesregierung uns glauben machen möchte. Ein politischer Klimadiskurs wie in Deutschland, der auf 2 °C (und mehr) ausgerichtet ist, ist nicht hinnehmbar. Regelmäßige Anpassungen der eigenen Reduktionszusagen gemäß dem Paris-Abkommen müssen rasch und drastisch durchgeführt werden. Ansonsten ist die rechtliche Verpflichtung auf die Zielmarge des Paris-Abkommens weit verfehlt und ergo eklatant verletzt.

- Das Gutachten bietet allerdings noch mehr. Professor Ekardt stellt klar, dass ein Nichtstun von Politik und Energiekonzernen nicht länger hingenommen werden muss. Zwar wäre die Einhaltung des 1,5°Grad-Ziel ist verfassungsrechtlich nicht direkt einklagbar. Wohl aber wäre es möglich, die Einhaltung der Menschenrechte einzufordern. Umfassende Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung des Klimawandels und damit zur Einhaltung des 1,5°-Ziels wären notwendig, um die körperliche Unversehrtheit und den Schutz der Umwelt sicherzustellen. Insofern könnten betroffene Bürger und klagebefugte NGOs dieses Rechtsgutachten nutzen, um politisch Verantwortliche und (große) Energiekonzerne für Schäden und die zunehmende Lebensbedrohung haftbar zu machen.

Ein ermutigendes und unterstützendes Ergebnis für die Klimaschutzbewegung!

Die Finanzierung des Gutachtens, seiner Übersetzung und seiner Verteilung erfolgte zunächst durch den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV). Bei der Finanzierung wurde der SFV jedoch von weiteren Umweltorganisationen unterstützt, die in Kürze auch auf unserer Internetseite genannt werden.

Bitte unterstützen Sie uns dabei, das Rechtsgutachten zu verbreiten.

Wenden Sie sich an Journalisten und Politiker, verbreiten Sie die Ergebnisse in sozialen Netzwerken.

Um das Gutachten in weitere Sprachen zu übersetzen und national/international zu verbreiten, würden wir uns weiterhin über Spenden freuen.

Vereins- und Spendenkonto:

Pax-Bank e.G., BLZ: 37060193, Kto: 1005415019

BIC: GENODED1PAX • IBAN: DE16370601931005415019


Mit den besten Wünschen zum neuen Jahr

Susanne Jung

Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV)

Frère-Roger-Str. 8-10, 52062 Aachen

Tel.: 0241-511616, Fax 0241-535786

zentrale@sfv.de, http://www.sfv.de

SFV bei Twitter: @sfv_de

https://www.facebook.com/sfv.de


PS: Übrigens gab es am Neujahrsmorgen es einen symbolischen Start ins neue Jahr: Für mehrere Stunden deckte Deutschland seinen Strombedarf rechnerisch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien.

http://www.taz.de/!5475051/