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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Donnerstag, 22. Februar 2018, 16:28

Die Schiedsklausel des Energiecharta-Vertrags ist in einigen Punkten mit dem EU-Recht nicht vereinbar

Liebe Leute,

der Vertrag über die Energiecharta aus dem Jahr 1994 ist die Grundlage für die Klage von Vattenfall gegen die Bundesrepublik auf Schadensersatz für den Atomausstieg von 2011 über 4,7 Milliarden Euro. Dieser Vertrag ist echt ein Problem. In Zukunft könnte er ein großes Hinderniss im Kampf gegen den Klimawandel werden, weil er die Extraktion von Kohle, Öl und Gas unter den Investitionsschutz stellt, den wir bei TTIP und CETA so energisch bekämpft haben - und das sogar für Investitionen innerhalb der Europäischen Union, wo die wirtschaftlichen Verflechtungen besonders intensiv sind. Nicht umsonst ist es der Vertrag, nach dem in den leztzten Jahren die meisten ISDS-Fälle gestartet wurden. So wird Italien zur Zeit von einem britischen Energiekonzern verklagt, weil es die Ölförderung innerhalb von 12 Meilen ab der Küste verboten hat.

Damit wir den Vertrag etwas bekannter machen können, haben wir letztes Jahr als Umweltinstitut ein Dossier darüber mit 16 Seiten veröffentlicht. Bei der Recherche dazu sind wir auf die Frage gestoßen, ob das Abkommen überhaupt mit den europäischen Verträgen vereinbar ist. Wir haben dazu dann ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der beiden AutorInnen ist: "Die Schiedsklausel des Energiecharta-Vertrags ist in einigen Punkten mit dem EU-Recht nicht vereinbar."

Das Gutachten, unser Dossier und den Originaltext des Vertrags sowie eine Pressemitteilung zur Veröffentlichung des Gutachtens findet ihr in unserer elektronischen Pressemappe unter http://www.umweltinstitut.org/presse/pre…-vereinbar.html

Schöne Grüße,
Karl

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Karl Bär
Referent für Agrar- und Handelspolitik

Umweltinstitut München e.V.
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