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Dienstag, 6. März 2018, 19:55

Europäischer Gerichtshof: Konzernklagerechte unvereinbar mit EU-Recht

-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff: [attac-d-presse] EuGH: Konzernklagerechte unvereinbar mit
EU-Recht / Attac: „Konzernklagerechte endgültig begraben“
Datum: Tue, 6 Mar 2018 14:17:06 +0100
Von: Attac-Pressestelle [1]<presse@attac.de>
Antwort an: [2]presse@attac.de
An: [3]attac-d-presse@listen.attac.de
Pressemitteilung
Attac Deutschland
Frankfurt am Main, 6. März 2018
* EuGH: Konzernklagerechte innerhalb der EU unvereinbar mit EU-Recht

* Attac fordert: „Konzernklagerechte endgültig begraben“

Ein heutiges Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte den
Anfang vom Ende der rund 200 Investitionsabkommen zwischen den
EU-Mitgliedstaaten bedeuten, welche Sonderklagerechte für Konzerne
(ISDS) beinhalten. Nach der Entscheidung des EuGH sind Sonderklagerechte
innerhalb der EU unvereinbar mit EU-Recht. (1)

„Die heutige Entscheidung ist erfreulich. Sie markiert den Beginn des
Endes der Sonderklagerechte für Konzerne in Europa“, sagt Roland Süß vom
bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Mit dieser Paralleljustiz
könnten Konzerne nicht nur Staaten vor eigenen Schiedsgerichten klagen,
wenn diese Gesetze beschließen, die ihre Profitmöglichkeiten
einschränken. Sie könnten damit auch enormen Druck auf die
Entscheidungsfindung im öffentlichen Interesse ausüben."

Das globalisierungskritische Netzwerk Attac fordert alle EU-Länder auf,
nicht nur die EU-internen Investitionsverträge, die ISDS enthalten, zu
kündigen. Die Regierungen sollen sich endlich grundsätzlich von diesen
Sonderklagerechten für Konzerne verabschieden. Sie sollen daher der
EU-Kommission alle entsprechenden Verhandlungsmandate für Abkommen mit
Drittstaaten entziehen – darunter etwa EU-Japan oder EU-Mexiko. Attac
fordert zudem den Bundestag auf, das CETA-Abkommen zwischen der EU und
Kanada nicht zu ratifizieren.
(1)
[4]https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-03/cp180026en.pdf

Hintergrund:
Die Entscheidung betrifft einen Streit zwischen dem niederländischen
Unternehmen Achmea und der Slowakei über die Vereinbarkeit einer
ISDS-entscheidung mit den EU-Verträgen. Der Fall entstand im Anschluss
an einen Streit über die slowakische Gesundheitsreform zwischen dem
niederländischen Investor Achmea und der slowakischen Regierung. Achmea
trat 1997 in den slowakischen Versicherungsmarkt ein und expandierte
2006 auf den Krankenversicherungsmarkt. Nach einer Reihe von Reformen im
Jahr 2006 auf dem slowakischen Krankenversicherungsmarkt beschloss
Achmea, eine Klage vor einem ISDS-Tribunal auf der Grundlage des
niederländisch-slowakischen bilateralen Investitionsvertrags (BIT)
einzureichen.

Die slowakische Regierung verlor den Fall vor dem Investitionsgericht
und das Gericht erließ einen Schiedsspruch in Höhe von rund 25 Millionen
Euro gegen die Slowakei, die sich weigerte, die Zahlung zu leisten. Als
Achmea beschloss, den Schiedsspruch vor deutschen Gerichten
durchzusetzen, fragte der deutsche Bundesgerichtshof den Europäischen
Gerichtshof, ob der ISDS-Mechanismus im slowakisch-niederländischen
Investitionsabkommen mit den EU-Verträgen vereinbar sei.

Auch die EU-Kommission hat im Jahr 2015 in Verfahren gegen fünf
EU-Länder eingeleitet, weil sie ihre Intra-EU-BITs nicht beendet hatten.

Weitere Informationen: [5]www.attac.de/ceta

Für Rückfragen und Interviews:

* Roland Süß, Attac-Koordinierungskreis, Tel. 0175 2725 893, [6]suess@attac.de

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Donnerstag, 15. März 2018, 17:14

Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte

Liebe Leute,

hier die ermutigende Stellungnahme von Prof. Dr. Daniel Thym, L.L.M.,Professor für Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht an der Universität Konstanz, zum EuGH-Urteil im Achmea-Verfahren und zu seinen Auswirkungen auf CETA mit der Überschrift: "Todesstoß für autonome Investitionsschutzgerichte".

Seiner Ansicht nach dürfte das CETA - Investitionsschiedsgericht "eine europarechtliche Totgeburt" bleiben.
Denn "tatsächlich scheinen die tragenden Erwägungen des jüngsten Urteils ohne weitere Umstände auch ein herkömmliches Investitionsschiedsgericht nach dem Modell des CETA-Abkommens zu erfassen."

Es bleibt also spannend:

- Wie wird das Bundesverfassungsgericht im CETA - Hauptverfahren entscheiden?

- Wie wird das Gutachten des Europäischen Gerichtshofs bezüglich ICS in CETA, um das Belgien ersucht hat, lauten?

Beste Grüße

Sabine


https://verfassungsblog.de/todesstoss-fu…schutzgerichte/

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Freitag, 23. März 2018, 09:11

Urteil Vattenfall verschoben

KARLSRUHE taz | Das Schiedsurteil über die Milliardenklage von Vattenfall wegen des Atomausstiegs verzögert sich. Statt im März wird der Schiedsspruch nach Informationen der taz nun wohl frühestens im Mai verkündet werden. Grund sind neue Zweifel an der Vereinbarkeit des Verfahrens mit EU-Recht.


https://www.taz.de/Entscheidung-zum-Atomausstieg/!5491877/