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Mittwoch, 7. März 2018, 15:41

EuGH Grundsatzurteil: Private Schiedsgerichte für Investoren passen nicht zum EU-Recht

FREIBURG taz
| "Abkommen zwischen EU-Staaten zum Investitionsschutz sind unzulässig,
wenn sie eine Streitschlichtung durch Schiedsgerichte vorsehen. Das hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem Grundsatzurteil
entschieden und damit einen langen Streit beendet."

http://taz.de/EuGH-Urteil-zu-Schiedsgerichten/!5486429/