Zitat aus ,,Hilfe, ich werde enteignet!” Abkommen schützen Auslandsinvestitionen von Germany Trade & Invest
www.gtai.de
Seite 11,
"Staaten ist es verboten, Investitionen von Investoren des anderen Staates direkt oder indirekt zu
enteignen ohne eine volle Entschädigung, die üblicherweise nach dem Marktwert berechnet
wird, zu zahlen. Nach ganz überwiegender Ansicht in Literatur und Rechtsprechung erfasst dies
grundsätzlich auch indirekte Enteignungen durch regulatorischen Handeln, also z.B. durch Maß-
nahmen zum Umweltschutz."