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Donnerstag, 13. Dezember 2018, 10:16

Aufruf: Bitte unterstützen Sie die Klage gegen Fracking vor dem Landes-Verfassungsgericht in Schleswig.

Volksinitiative will Fracking-Verbot vor Gericht durchsetzen

Schleswig-Holstein, das Tourismusland zwischen den Meeren, soll
Deutschlands erste Fracking-Verbotszone werden. Um dieses Ziel zu
erreichen, zieht die mit über 42.000 Bürgerunterschriften unterstützte „Volksinitiative
zum Schutz des Wassers“ vor Gericht: Das Landesverfassungsgericht in
Schleswig soll feststellen, dass die Volksinitiative auch bezüglich Artikel 1 Nummer 5 des Gesetzentwurfs, Aufnahme einesFracking-Verbots in das Landeswassergesetz, verfassungsgemäß ist. Dies
geht aus dem heute bei Gericht eingereichten Antrag der Volksinitiative
hervor, die unter anderem von der Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager
e.V., der Piratenpartei Schleswig-Holstein, dem BUND Schleswig-Holstein
und der Schutzstation Wattenmeer e.V. unterstützt wird.

Der Landtag hatte das geforderte Fracking-Verbot im November
mehrheitlich noch für verfassungswidrig erklärt, weil Fracking
Angelegenheit des Bundes sei. Doch die von der Volksinitiative
beauftragte Rechtsanwältin und Umweltrechtsexpertin Dr. Roda Verheyen
schreibt dem Landesverfassungsgericht nun, die Zuständigkeitsfrage sei
dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten und nicht vom Landtag zu
prüfen. Wörtlich heißt es in dem Schriftsatz: „Aus Sicht vieler
Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins ist Fracking ein
unüberschaubares, erhebliches Umweltproblem und Risiko“.

„Wir klagen in Verantwortung für Mensch und Umwelt in ganz Deutschland“,
erklärt die Vertrauensperson der Volksinitiative Patrick Breyer
(Piratenpartei). „Wenn unsere Volksinitiative im Norden die erste
Fracking-Verbotszone Deutschlands durchsetzt, können andere Länder das
auch. Mit unserer Klage wollen wir auch die direkte Demokratie und die
Mitbestimmungsrechte der Bürger stärken: Es ist dringend erforderlich, dass Fragen des Umweltschutzes auf Antrag von Bürgern politisch zum Wohl von Mensch und Umwelt entschieden werden und nicht jedes Mal erst Gerichte eingeschaltet werden müssen.“

Zur Finanzierung der Klage bittet die Volksinitiative um steuerlich absetzbare Spenden auf das Konto der als gemeinnützig anerkannten Bürgerinitiative gegen CO2-Endlager e.V.
IBAN: DE71 2176 3542 0017 7190 19 BIC: GENODEF1BDS bei der VR-Bank. Verwendungszweck: Klage