-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Bündnis 90 Die Grünen Freiburg <
kv@gruene-freiburg.de>
Datum: 10.05.2019 09:33 (GMT+01:00)
An: k-bi
Betreff: *SPAM* Re: Paralleljustitz
Lieber Herr B...............
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern übermittle ich Ihnen die Position unserer Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, die in den letzten Monaten konsequent nach draußen kommuniziert wurde und nach wie vor gilt:
Die Fraktion GRÜNE im Landtag Baden-Württemberg steht unverändert hinter dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom März 2015, die in den Koalitionsvertrag von 2016 übernommen wurde:
Siehe
https://www.baden-wuerttemberg.de/filead…punkte_TTIP.pdf
Derzeit besteht für das Land kein Handlungsbedarf in Sachen CETA. Zum einen hat die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat noch keinen Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz zu CETA vorgelegt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Freihandelsabkommen zwischen Singapur und der EU vom 16. Mai wurde inzwischen klargestellt, dass CETA ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ darstellt. Damit ist nun definitiv klar, dass CETA wie alle künftigen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten in den Teilen, in denen die Mitgliedstaaten in ihren eigenen Kompetenzen berührt sind, auch durch die Parlamente der Mitgliedstaaten, im Falle der Bundesrepublik durch Bundestag und Bundesrat, ratifiziert werden müssen.
Ob es sich bei CETA nach innerstaatlicher Verfasstheit der Bundesrepublik um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handeln wird, d.h. ob der Bundesrat seine Zustimmung geben muss oder nicht, ist damit aber immer noch nicht geklärt. Sollte es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handeln, wird die grün-schwarze Landesregierung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Lichte des Koalitionsvertrags prüfen und anschließend ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen.
Zum anderen steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von CETA noch aus. Diesem möchten wir aus Respekt vor dem Gericht nicht mit einer Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt vorgreifen.
Klar ist aber, dass viele der Bedenken, die wir Grüne an CETA von Anfang an geltend gemacht haben, durch die Zusatzprotokolle und Auslegungsinstrumente zu den Handelsvereinbarungen mit Kanada nicht ausgeräumt wurden – ein für uns zentraler Kritikpunkt ist beispielsweise die fehlende demokratische Rückkopplung der Entscheidungen des Gemischten CETA-Ausschusses an die Parlamente aller Ebenen (EP, nationale Parlamente, Regionale Parlamente). Das BVerfG hat die demokratische Rückbindung in seiner Entscheidung im Eilantragsverfahren vom 13. Oktober 2016 zur Bedingung für die Unterzeichnung von CETA an die Bundesregierung gemacht. Weitere Kritikpunkte betreffen die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Investitionsschutz, den Verbraucherschutz und die kommunale Daseinsvorsorge.
Welche Kriterien aus Sicht der Landesregierung bei einer Zustimmung zu CETA als erfüllt gelten müssen, können Sie im o.g. Eckpunktepapier nachlesen. Diese Anforderungen werden bei der Prüfung des Gesetzesentwurfs zur Ratifizierung von CETA herangezogen werden, sobald dieser vorliegt.
Wie Sie sicher wissen, ist CETA im September 2017 bereits in den unumstritten „EU-only“-Teilen mit alleiniger EU-Kompetenz vorläufig in Kraft getreten. Die belgische Regierung hat zeitgleich den EuGH zur Klärung des in CETA enthaltenen und von der EU für weitere Handelsabkommen geplanten Systems von Schiedsgerichten angerufen. Im Juni 2018 hat das Bündnis von „Mehr Demokratie“, foodwatch und Campact beim Bundesverfassungsgericht beantragt, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter vor ihrer Entscheidung zu CETA einige Fragen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen (link:
https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/). Wir erwarten diese Entscheidungen mit Spannung.
Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich gern direkt bei unserer Landtagsfraktion unter:
Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
Tel. (07 11) 20 63 - 683
E-Mail: post(at)gruene.landtag-bw(dot)de
Freundliche Grüße aus Freiburg
A. Jacobick