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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Montag, 29. April 2019, 09:08

Offener Brief an die Grünen: Haltet Wort- stoppt CETA - Ihr habt die Möglichkeit!

Die UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) fordert die Rücknahme der Freihandels- und Investitionsabkommen, die den politischen Spielraum besonders zerstören.
Die Schüler bringen mit Ihrem eindrucksvollen Aktionen die Klimakrise in das allgemeine Bewusstsein. Bündnis 90/ Die Grünen unterstützen die Aufrufe der Schüler. Gleichzeitig sind es jedoch grüne Landesverbände die das die Energiewende behindernde Handelsabkommen CETA im Bundesrat ermöglichen wollen, obwohl sie es dort stoppen könnten.

In dieser Situation rufen wir die Menschen auf:
-Verbreitet diese Nachricht,
-motiviert Gruppierungen, den offenen Brief (siehe zweiter Anhang) an die Grünen zu unterstützen,
-schreibt Briefe an die Ortsvereine der Grünen (siehe erster Anhang) und bittet den Ortsverein in Eurem Heimatort um eine Unterstützungszusage für den Offenen Brief
-sendet die erhaltenen Unterstützungserklärungen von Gruppierungen und Grünen-Ortsvereinen an Hans Walter Schmitt <hans@hwschmitt.de>

Es kann es unsere letzte Chance sein, das faktisch unkündbaren CETA Abkommen politisch zu verhindern, wenn wir mit vielen Stimmen die Grünen in der von der FfF-Bewegung zutreffend beschriebenen Situation von ihrem konzernfreundlichen Weg abbringen könnten.
»Henner« hat folgende Dateien angehängt:

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Mittwoch, 8. Mai 2019, 12:15

Die Grünen wollen die CO2-Bremse im Grundgesetz veranken

Der Klimaschutz soll nach dem Willen der Grünen in Deutschland ins Grundgesetz aufgenommen werden. "Nach dem Vorbild der Schuldenbremse braucht es eine CO2-Bremse in der Verfassung", sagte Parteichefin Annalena Baerbock dem Berliner "Tagesspiegel". Die Idee: Künftig solle jedes neue Gesetz auf seine Klimafolgen hin überprüft werden. Dies solle in der Verfassung verankert werden.

https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozial…-a-1266315.html

Kommentar: Die UN Konferenz für Handel und Entwicklung kam gerade zu dem Schluss, dass die Handels- und Investitionsschutzabkommen zurückgenommen werden, weil sie u.a.den Handlungsspielraum der Staaten zu Regulierungen einengt, den diese brauchen, um der Klimakrise zu begegnen.
Die Grünen sind gerade bereit, so einem Freihandeslabkommen (CETA) im Bundesrat zu zustimmen.
Wenn die Grünen nun fordern, dass alle Gesetze auf Ihre Klimawirkung geprüft werden sollen, ist es doch von ihnen inkonsequent und unverantwortlich, jetzt so ein Abkommen in Kraft zu setzen, das dem Klima schadet und faktisch nicht mehr gekündigt werden kann.


Wie Die Grünen auf offene Anfragen zu CETA reagieren kann man hier lesen:

Sehr geehrter Herr ....,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir GRÜNE bekennen uns zum fairen und freien Handel, sowohl innergemeinschaftlich wie mit Regionen und Staaten außerhalb der Europäischen Union. Wir fordern eine transparente Diskussion und Abwägung der Chancen und Risiken von CETA.

Im hessischen Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode 2019 – 2024 wurde vereinbart, dass das Abstimmungsverhalten im Bundesrat von den Ergebnissen der Prüfung des Europäischen Gerichtshofs und dem Bundesverfassungsgericht abhängt. Die beiden Institutionen prüfen, ob CETA und insbesondere die Investitionsschutzregelungen mit dem europäischen und deutschen Recht vereinbar ist. Von den Ergebnissen dieser Prüfungen ist abhängig, ob die Hessische Landesregierung dem Abkommen mit Kanada zustimmt. Die Prüfung des Europäischen Gerichtshofs hat nun ergeben, dass CETA mit dem EU-Recht vereinbar ist. Die Prüfung des Bundesverfassungsgerichts dauert noch an.

Wir werden unser Abstimmungsverhalten erst dann endgültig festlegen, wenn das noch ausstehende Urteil vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Miriam Dahlke, MdL
Sprecherin für Europa, Finanzen und Haushaltskontrolle

Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden

T: +49 611 350 784

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Freitag, 10. Mai 2019, 12:03

Grüne in Baden-Württemberg reagieren auf offenen Brief zu CETA

-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Von: Bündnis 90 Die Grünen Freiburg <kv@gruene-freiburg.de>
Datum: 10.05.2019 09:33 (GMT+01:00)
An: k-bi
Betreff: *SPAM* Re: Paralleljustitz

Lieber Herr B...............
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gern übermittle ich Ihnen die Position unserer Landtagsfraktion in Baden-Württemberg, die in den letzten Monaten konsequent nach draußen kommuniziert wurde und nach wie vor gilt:

Die Fraktion GRÜNE im Landtag Baden-Württemberg steht unverändert hinter dem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom März 2015, die in den Koalitionsvertrag von 2016 übernommen wurde:
Siehe https://www.baden-wuerttemberg.de/filead…punkte_TTIP.pdf

Derzeit besteht für das Land kein Handlungsbedarf in Sachen CETA. Zum einen hat die Bundesregierung dem Bundestag und dem Bundesrat noch keinen Entwurf für ein Ratifizierungsgesetz zu CETA vorgelegt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Freihandelsabkommen zwischen Singapur und der EU vom 16. Mai wurde inzwischen klargestellt, dass CETA ein sogenanntes „gemischtes Abkommen“ darstellt. Damit ist nun definitiv klar, dass CETA wie alle künftigen Freihandelsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten in den Teilen, in denen die Mitgliedstaaten in ihren eigenen Kompetenzen berührt sind, auch durch die Parlamente der Mitgliedstaaten, im Falle der Bundesrepublik durch Bundestag und Bundesrat, ratifiziert werden müssen.

Ob es sich bei CETA nach innerstaatlicher Verfasstheit der Bundesrepublik um ein Zustimmungs- oder Einspruchsgesetz handeln wird, d.h. ob der Bundesrat seine Zustimmung geben muss oder nicht, ist damit aber immer noch nicht geklärt. Sollte es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handeln, wird die grün-schwarze Landesregierung den Gesetzesentwurf der Bundesregierung im Lichte des Koalitionsvertrags prüfen und anschließend ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat festlegen.
Zum anderen steht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit von CETA noch aus. Diesem möchten wir aus Respekt vor dem Gericht nicht mit einer Positionierung zum jetzigen Zeitpunkt vorgreifen.

Klar ist aber, dass viele der Bedenken, die wir Grüne an CETA von Anfang an geltend gemacht haben, durch die Zusatzprotokolle und Auslegungsinstrumente zu den Handelsvereinbarungen mit Kanada nicht ausgeräumt wurden – ein für uns zentraler Kritikpunkt ist beispielsweise die fehlende demokratische Rückkopplung der Entscheidungen des Gemischten CETA-Ausschusses an die Parlamente aller Ebenen (EP, nationale Parlamente, Regionale Parlamente). Das BVerfG hat die demokratische Rückbindung in seiner Entscheidung im Eilantragsverfahren vom 13. Oktober 2016 zur Bedingung für die Unterzeichnung von CETA an die Bundesregierung gemacht. Weitere Kritikpunkte betreffen die Regelungen zur Schiedsgerichtsbarkeit und zum Investitionsschutz, den Verbraucherschutz und die kommunale Daseinsvorsorge.

Welche Kriterien aus Sicht der Landesregierung bei einer Zustimmung zu CETA als erfüllt gelten müssen, können Sie im o.g. Eckpunktepapier nachlesen. Diese Anforderungen werden bei der Prüfung des Gesetzesentwurfs zur Ratifizierung von CETA herangezogen werden, sobald dieser vorliegt.

Wie Sie sicher wissen, ist CETA im September 2017 bereits in den unumstritten „EU-only“-Teilen mit alleiniger EU-Kompetenz vorläufig in Kraft getreten. Die belgische Regierung hat zeitgleich den EuGH zur Klärung des in CETA enthaltenen und von der EU für weitere Handelsabkommen geplanten Systems von Schiedsgerichten angerufen. Im Juni 2018 hat das Bündnis von „Mehr Demokratie“, foodwatch und Campact beim Bundesverfassungsgericht beantragt, dass die Karlsruher Richterinnen und Richter vor ihrer Entscheidung zu CETA einige Fragen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen (link: https://www.ceta-verfassungsbeschwerde.de/). Wir erwarten diese Entscheidungen mit Spannung.

Wenn Sie weitere Fragen hierzu haben, melden Sie sich gern direkt bei unserer Landtagsfraktion unter:

Bündnis 90/Die Grünen
im Landtag von Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Straße 12
70173 Stuttgart
Tel. (07 11) 20 63 - 683
E-Mail: post(at)gruene.landtag-bw(dot)de

Freundliche Grüße aus Freiburg
A. Jacobick