Sowohl das EuGH Urteil zu CETA als auch die große Brisanz der Klimaentwicklung gaben Anlass, die Klagen gegen die Handelsabkommen unter diesen Gesichtspunkten zu erörtern. Das geschieht in einer ergänzenden Erklärung, die von der Klägerin Marianne Grimmenstein und ihrer Anwältin Gisela Toussaint am 29.06.19 beim Verfassungsgericht eingereicht wurden.
Das ergänzende Schreiben finden Sie im Anhang