Berlin | Der Journalist und Landbesitzer Malte Heynen stand gestern gegen das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg vor Gericht, um den Bau der EUGAL-Gaspipeline zu stoppen, die Verlängerung der Nordstream 2 – Pipeline von Russland durch die Ostsee. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies die Klage jedoch ab: Die Pipeline kann in Betrieb genommen werden, auch wenn ihre Notwendigkeit nicht unabhängig geprüft wurde und keine rechtlich verbindliche Bewertung ihrer Auswirkungen auf das Klima stattgefunden hat.
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https://www.de.clientearth.org/gericht-w…wird-ignoriert/