Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

1

Donnerstag, 24. Juni 2021, 20:41

Ein dringend notwendiger Weg aus dem Energiecharta-Vertrag

Hallo an alle,



die gestrige Zoom-Diskussion der Webinarserie „Europe Calling“ der Grünen-Fraktion im EU-Parlament über den extrem klimafeindlichen Energiecharta Vertrag (ECT) hat sensationelle Ergebnisse gebracht:



1. Die meisten Schiedsgerichtsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten bzw. deren neuer Klimaschutzmaßnahmen wurden und werden auf der „Rechtsgrundlage“ des ECT eingeleitet

2. Es drohen noch sehr viel mehr Verfahren, wenn die EU-Mitgliedstaaten durch neue Klimaschutzmaßnahmen nicht nur gegen Kohle-Konzerne sondern auch gegen Öl- und Gas-Konzerne vorgehen (und z.B. die fossilen Subventionen streichen) , wie es das Paris Abkommen seit Jahren fordert.

3. Der ECT ist insofern ganz außerordentlich klimaschädlich, er widerspricht dem Paris Abkommen und blockiert faktisch sogar dessen Umsetzung.

4. Die Aufhebung des ECT ist unrealistisch, weil alle Vertragsmitgliedstaaten zustimmen müssten und die fossilen Staaten dies nicht tun werden.

5. Die Kündigung des ECT ist unrealistisch, weil die Staaten wegen einer „Sunset-Clause) noch weitere 20 Jahre verklagt und deshalb effektive Klimaschutzmaßnahmen noch einmal 20 Jahre ausgebremst werden könnten

6. Die aktuellen „Neuverhandlungen“ der EU-Kommission sind Augenwischerei, weil der ECT insbesondere im Bereich Öl und Gas gar nicht neu verhandelt und geändert werden soll. Zudem müssten sich alle einigen, was unrealistisch ist. Die EU-Kommission solle deshalb diese „Neuverhandlungen“ offiziell beenden.

7. Die einvernehmliche grundlegende Änderung der globalen Wirtschaftspolitik hin zur schnellstmöglich zu erreichenden CO2-freien und damit Kohle-, Öl- und Gas-freien Weltwirtschaft, wie sie im Paris Abkommen beschlossen wurde, begründet den Wegfall der Geschäftsgrundlage für internationale Verträge wie insbesondere den ECT, die die Fortsetzung und Durchsetzung der CO2-Emmissionen und der Kohle-, Öl- und Gas-Förderung beinhalten.

8. Völkerrechtlich kann die wirtschaftspolitische grundsätzliche Neuausrichtung aller UN-Mitgliedstaaten auf eine schnellstmögliche „Dekarbonisierung“ der Weltwirtschaft zum Schutz des Klimas und des Fortbestands der gesamten Menschheit durch das Paris Abkommen als „neues ius cogens“ gemäß Art. 64, 53 Wiener Vertragsrechtskonvention bewertet werden.

9. Die Wiener Vertragsrechtskonvention sieht – im Sinne einer tatsächlichen Durchsetzbarkeit bereits bestehender und auch neuer „ius cogens“ – vor, dass internationale Verträge, die diesen „ius cogens“ entgegenstehen (wie das ETC), nichtig sind.

10. Die Wiener Vertragsrechtskonvention sieht zudem in Art. 65 und 66 vor, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten eines internationalen Vertrages beim Internationalen Gerichtshof Klage auf Nichtigkeit des Vertrages wegen Unvereinbarkeit mit einem bestehenden oder neuen „ius cogens“ einreichen.

11. Dies könnte z.B. Italien tun.

12. Jutta Paulus hat deshalb vorgeschlagen, dass die Fraktion der Grünen im EU-Parlament ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt über die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof aus Feststellung der Nichtigkeit des ECT wegen Unvereinbarkeit mit dem Paris Abkommen als „neues ius cogens“.

13. Durch eine Klage beim Internationalen Gerichtshof kann der ECT tatsächlich effektiv und relativ kurzfristig höchstgerichtlich für nichtig erklärt werden.

14. Dieser Entscheidung müssen sich auch alle Schiedsgerichte beugen und bereits erfolgte Schiedsentscheidungen dürften unwirksam sein.



Noch nicht diskutiert wurde, dass die International Law Comission ILC genau diese Lösung der Feststellung der Nichtigkeit und sogar den bisher garantierten Rechtsweg eines einzelnen Mitgliedstaates zum Internationalen Gerichtshof durch eine Reihe von „Neuauslegungen“ des Rechts des „ius cogens“ blockieren will. Dies können wir jedoch durch einen weltweiten stürmischen Protest verhindern, denn wir brauchen diese Lösung für das Überleben der Menschheit.



Herzliche Grüße



Gisela Toussaint

Rechtsanwältin

Geigersbergstr. 31

76227 Karlsruhe

Germany

www.vrany.de

Siehe dazu auch: http://www.frackingfreieshessen.de/index…d&threadID=7705

Siehe auch folgenden Beitrag: Mit Energiecharta-Vertrag Fracking erzwingen

2

Mittwoch, 30. Juni 2021, 21:13

Mit Energiecharta-Vertrag Fracking erzwingen

Liebe alle,
ich wollte euch auf ein spannendes, 4-minütiges Video über einen
Fracking Fall aufmerksam machen, das Corporate Europe Observatory heute
zusammen mit 50 weiteren Organisationen und Initiativen veröffentlicht
hat: https://www.youtube.com/watch?v=dNcXcJGo4zA

Im Nordosten Sloweniens, an der Grenze zu Ungarn und Kroatien, will die
britische Firma Ascent Resources gefracktes Gas fördern. Die
Anwohner*innen leisten seit Jahren Widerstand gegen das Projekt wegen
seiner Umweltauswirkungen und die slowenische Umweltbehörde verlangte
eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

Jetzt droht Ascent Resources damit Slowenien unter dem
Energiecharta-Vertrag zu verklagen. Die Firma verlagt 120 Mio Euro in
Entschädigung für entgangene zukünftige Gewinne aus dem Projekt (in das
sie bisher angeblich 50 Mio Euro investiert hat). Dabei wird behauptet,
die Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei "willkürlich
und unangemessen" und würde zu einem "erheblichen Verlust" an Einnahmen
führen. Das Unternehmen hat seine Prozesskosten voll finanziert, der
Klagefall könnte also jeden Moment losgehen.

Die Klage basiert auf dem Energiecharta-Vertrag, auf dessen Basis auch
RWE und Uniper grade Milliarden-Entschädigungen für den niederländischen
Kohleausstieg verlangen. Für den deutschen Braunkohle"ausstieg" haben
RWE und die LEAG mit den Energiecharta-Vertrag ihre
Entschädigungszahlungen in die Höhe treiben können.

Es wäre toll, wenn ihr das Video auch an weitere anti-Gas Aktivist*innen
weiterleiten könnt. Es gibt auch Untertitelungen in weiteren Sprachen in
diesem youtube Kanal:
https://www.youtube.com/channel/UChfqpvenrT0uqRMPcSNILEw

Und gerne könnt ihr auch die Kurzversion über Twitter verbreiten:
https://twitter.com/PowerShift_eV/status/1410242206032711683

Und alle weiteren Infos zum Energiecharta-Vertrag findet ihr hier:
https://power-shift.de/hintergrundinform…charta-vertrag/

Viele Grüße,

Fabian