Hallo an alle,
die gestrige Zoom-Diskussion der Webinarserie „Europe Calling“ der Grünen-Fraktion im EU-Parlament über den extrem klimafeindlichen Energiecharta Vertrag (ECT) hat sensationelle Ergebnisse gebracht:
1. Die meisten Schiedsgerichtsverfahren gegen EU-Mitgliedstaaten bzw. deren neuer Klimaschutzmaßnahmen wurden und werden auf der „Rechtsgrundlage“ des ECT eingeleitet
2. Es drohen noch sehr viel mehr Verfahren, wenn die EU-Mitgliedstaaten durch neue Klimaschutzmaßnahmen nicht nur gegen Kohle-Konzerne sondern auch gegen Öl- und Gas-Konzerne vorgehen (und z.B. die fossilen Subventionen streichen) , wie es das Paris Abkommen seit Jahren fordert.
3. Der ECT ist insofern ganz außerordentlich klimaschädlich, er widerspricht dem Paris Abkommen und blockiert faktisch sogar dessen Umsetzung.
4. Die Aufhebung des ECT ist unrealistisch, weil alle Vertragsmitgliedstaaten zustimmen müssten und die fossilen Staaten dies nicht tun werden.
5. Die Kündigung des ECT ist unrealistisch, weil die Staaten wegen einer „Sunset-Clause) noch weitere 20 Jahre verklagt und deshalb effektive Klimaschutzmaßnahmen noch einmal 20 Jahre ausgebremst werden könnten
6. Die aktuellen „Neuverhandlungen“ der EU-Kommission sind Augenwischerei, weil der ECT insbesondere im Bereich Öl und Gas gar nicht neu verhandelt und geändert werden soll. Zudem müssten sich alle einigen, was unrealistisch ist. Die EU-Kommission solle deshalb diese „Neuverhandlungen“ offiziell beenden.
7. Die einvernehmliche grundlegende Änderung der globalen Wirtschaftspolitik hin zur schnellstmöglich zu erreichenden CO2-freien und damit Kohle-, Öl- und Gas-freien Weltwirtschaft, wie sie im Paris Abkommen beschlossen wurde, begründet den Wegfall der Geschäftsgrundlage für internationale Verträge wie insbesondere den ECT, die die Fortsetzung und Durchsetzung der CO2-Emmissionen und der Kohle-, Öl- und Gas-Förderung beinhalten.
8. Völkerrechtlich kann die wirtschaftspolitische grundsätzliche Neuausrichtung aller UN-Mitgliedstaaten auf eine schnellstmögliche „Dekarbonisierung“ der Weltwirtschaft zum Schutz des Klimas und des Fortbestands der gesamten Menschheit durch das Paris Abkommen als „neues ius cogens“ gemäß Art. 64, 53 Wiener Vertragsrechtskonvention bewertet werden.
9. Die Wiener Vertragsrechtskonvention sieht – im Sinne einer tatsächlichen Durchsetzbarkeit bereits bestehender und auch neuer „ius cogens“ – vor, dass internationale Verträge, die diesen „ius cogens“ entgegenstehen (wie das ETC), nichtig sind.
10. Die Wiener Vertragsrechtskonvention sieht zudem in Art. 65 und 66 vor, dass ein oder mehrere Mitgliedstaaten eines internationalen Vertrages beim Internationalen Gerichtshof Klage auf Nichtigkeit des Vertrages wegen Unvereinbarkeit mit einem bestehenden oder neuen „ius cogens“ einreichen.
11. Dies könnte z.B. Italien tun.
12. Jutta Paulus hat deshalb vorgeschlagen, dass die Fraktion der Grünen im EU-Parlament ein Sachverständigengutachten in Auftrag gibt über die Erfolgsaussichten einer Klage vor dem Internationalen Gerichtshof aus Feststellung der Nichtigkeit des ECT wegen Unvereinbarkeit mit dem Paris Abkommen als „neues ius cogens“.
13. Durch eine Klage beim Internationalen Gerichtshof kann der ECT tatsächlich effektiv und relativ kurzfristig höchstgerichtlich für nichtig erklärt werden.
14. Dieser Entscheidung müssen sich auch alle Schiedsgerichte beugen und bereits erfolgte Schiedsentscheidungen dürften unwirksam sein.
Noch nicht diskutiert wurde, dass die International Law Comission ILC genau diese Lösung der Feststellung der Nichtigkeit und sogar den bisher garantierten Rechtsweg eines einzelnen Mitgliedstaates zum Internationalen Gerichtshof durch eine Reihe von „Neuauslegungen“ des Rechts des „ius cogens“ blockieren will. Dies können wir jedoch durch einen weltweiten stürmischen Protest verhindern, denn wir brauchen diese Lösung für das Überleben der Menschheit.
Herzliche Grüße
Gisela Toussaint
Rechtsanwältin
Geigersbergstr. 31
76227 Karlsruhe
Germany
www.vrany.de
Siehe dazu auch:
http://www.frackingfreieshessen.de/index…d&threadID=7705
Siehe auch folgenden Beitrag: Mit Energiecharta-Vertrag Fracking erzwingen