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Freitag, 19. August 2022, 15:58

Bitte an Timon Gremmels MdB, SPD: Verkauf von PV Strom an Nachbarn ermöglichen.

Gas ist Mangelware und klimaschädlich. Würde den Hausbesitzern erlaubt, ihren selbst erzeugte Sonnenstrom an Nachbar zu verkaufen, wäre das ein großer Anreiz für viele, viele Bürge*innen, PV Module auf ihre Dächer zu bauen. Das würde die dezentrale Energiewende in Bürger*innenhand beflügeln und dazu beitragen, dass weniger Gas zur Stromerzeugung genutzt werden muss.
Hier könnt Ihr die entsprechende Petition unterstützen:https://weact.campact.de/petitions/schaf…tm_source=email


Die Rot/Grün/Gelbe Regierung beseitigt lieber schnell rechtliche Hürden um klimaschädliches Frackingas importieren zu können, als rechtliche Hürden zu beseitigen, die den PV Ausbau auf Hausdächern behindern. Auch diese Regierung, die die Blockierung der Energiewende beenden wollte, dient weiterhin zu sehr den Interessen der Konzerne.

Der Klimaschutzbeirat in Lohfelden hat einen Brief an den örtlichen Bundestagsabgeordneten geschrieben und Timon Gremmels darum gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die entsprechend EU Vorgabe, die in Deutschland längst umgesetzt sein müsste, endlich zu geltendem Recht wird.
Dieser Brief lässt sich im Anhang öffnen:
»Henner« hat folgende Datei angehängt:

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Mittwoch, 19. Oktober 2022, 19:27

Strom an Nachbarn verkaufen dürfen - Antwort von Timon Gremmels

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder des Klimaschutzbeirat Lohfelden,

vielen Dank für Ihren offenen Brief zum Ziel der Klimaneutralität bis 2030.
Die derzeitige - in erster Linie fossile - Energiekrise führt uns schmerzhaft vor Augen,
wie wichtig es ist, dass Deutschland eine nachhaltige und verlässliche Versorgung
auf Grundlage der Erneuerbaren Energien (EE) aufbaut. Bereits in meinen acht Jahren
als Landtagsabgeordneter und nun schon in der zweiten Legislaturperiode im
Bundestag, bin ich als Energiepolitiker stets mit voller Überzeugung für die
Erneuerbaren Energien eingetreten. Gerne möchte ich erneut darauf hinweisen, dass
wir bei deren Ausbau längst hätten weiter sein können. Das bis Ende 2021
unionsgeführte Bundeswirtschaftsministerium hat in weiten Teilen die
Energiewende verschlafen. Als damaliger Koalitionspartner konnten wir nur das
Schlimmste verhindern.
Ich freue mich darüber, dass ich als energiepolitischer Koordinator der SPD-
Bundestagsfraktion gemeinsam mit den Kolleg:innen der Ampelregierung im
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 endlich die Fesseln der Erneuerbaren lösen
konnte. Wir haben die Denkweise in „Deckelungen“ überwunden – die
Ausbaumengen i.H.v. 115 GW Windenergie an Land und 215 GW Photovoltaik
verstehen sich ausdrücklich als Mindestziele. Genau das brauchen wir in der jetzigen
Zeit. Mindestens ebenso wichtig ist, dass wir das „überragende öffentliche Interesse“
für die Erneuerbaren gesetzlich festgelegt haben. Das wird Planungsprozesse und
Genehmigungsverfahren beschleunigen, sowie weitere Flächen für den Ausbau
freigeben.

Es ist ein Kernanliegen der SPD, die Energiewende nicht nur aus der
energiepolitischen Perspektive zu betrachten, sondern als Mitmachprojekt und
Konjunkturprogramm. Wir müssen die Menschen mitnehmen und beteiligen, sodass
wir die ambitionierten Ziele gemeinsam erreichen. Damit ist ausdrücklich gemeint,
dass wir für die Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellige Angebote machen wollen,
den Ausbau der Erneuerbaren voranzubringen. Denn die Energiewende wird uns
auch in ein dezentrales Energiesystem führen. Dafür brauchen wir schlüssige und
praktikable Konzepte zur Bürgerenergie, zum Mieterstrom, dem Energy Sharing und
für Quartiersansätze.
Im Rahmen des sogenannten Osterpakets, das ich als Berichterstatter federführend
für die SPD verhandelt habe, haben wir bereits einige Verbesserungen auf den Weg
gebracht. Bürgerenergieprojekte sind für mich ein wichtiger Baustein, damit sich
Bürgerinnen und Bürger am Bau und Betrieb von EE-Anlagen beteiligen können. Als
Ampelkoalition haben wir klargestellt, dass auch Bürgerenergiegenossenschaften zur
Bürgerenergie zählen. Außerdem haben wir den Radius für die Beteiligung an
Bürgerenergieprojekten auf 50 Kilometer erhöht. Die Sperrfrist für neue Projekte
haben wir von fünf auf drei Jahre abgesenkt und dafür gesorgt, dass national die von
der EU-Kommission gesetzten Grenzwerte für die Größe von Bürgerenergieprojekten
voll ausgenutzt werden.
Auch die Stärkung des sog. Mieterstroms liegt mir sehr am Herzen. Es ist wichtig,
dass Bewohnerinnen und Bewohner von Miet- oder Eigentumswohnungen an der
Energiewende mitwirken können. Bereits 2017 wurde unter Mitwirkung der SPD der
Mieterstromzuschlag im EEG verankert. Um Mieterstromprojekte noch besser zu
fördern, haben wir als Ampel im EEG 2023 die 100-kW-Grenze für
Mieterstromprojekte aufgehoben. Weitere Entbürokratisierungen und
Vereinfachungen sind noch in dieser Wahlperiode geplant.
Da eine regionale Energiewende nicht ohne Sektorkopplung funktioniert, ist zudem
Energy Sharing unerlässlich. Nur wenn wir vermehrt in Quartieren denken, wird es
gelingen, lokal erzeugten Strom auch lokal zu speichern und zu verbrauchen. Die EU-
Kommission hat hier bereits klare Handlungsempfehlungen für die nationale
Gesetzgebung ausgesprochen. Möglichst noch in diesem Jahr werden wir als Ampel
dafür sorgen, dass gesetzlich eine klare Definition von Quartieren festgeschrieben
wird und wir werden im Rahmen des Strommarktdesigns eine Lösung erarbeiten für
das Thema Netzentgelte bei lokaler Versorgung. Ich werde mich persönlich dafür
einsetzen, den Verkauf von grünem Strom auch unter Nachbarinnen und Nachbarn
zu ermöglichen.
Die von Ihnen angesprochenen planerischen Hürden für PV-Anlagen waren und sind
ein Kernaspekt der Verhandlungen zur Gesetzgebung im EE-Bereich. Bereits im
Osterpaket haben wir endlich die „Anlagenzusammenfassung“ möglich gemacht.
D.h. also auf dasselbe Dach können ab 01.01.2023 Voll- und Teileinspeiseanlagen
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gebaut werden – erforderlich ist nur ein separater Zähler. Zudem haben wir den
Verteilnetzbetreibern eine Frist von vier Wochen gesetzt, neue PV-Anlagen ans Netz
anzuschließen. Der Anmeldeprozess selbst wird künftig zentral, einheitlich und
transparent über eine digitale Plattform erfolgen müssen. In der Koalition ist darüber
hinaus der Beschluss geeint, PV-Anlagen bis zu einem Grenzwert von 30 kW (bisher
10kW) von der Pflicht zur Einkommens- bzw. Gewerbesteuerregelung auszunehmen.
Nicht zuletzt werde ich mich in den kommenden Wochen dafür einsetzen, dass die
komplizierte Doppelanmeldung von Balkon-PV-Anlagen im
Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber vereinfacht wird.
Die Koalitionsfraktionen haben im Entschließungsantrag zum EEG 2023 und zum
Energiesicherungsgesetz festgehalten, dass wir uns noch dieses Jahr der Umsetzung
weiterer Vereinfachungen widmen werden. Ihre Anregungen zu
Verkaufsmöglichkeiten für selbsterzeugten Strom sowie dem Abbau weiterer
bürokratischer und rechtlicher Hürden nehme ich gerne mit. Lassen Sie uns im
Austausch bleiben!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Timon Gremmels
»Henner« hat folgende Datei angehängt:

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Donnerstag, 24. November 2022, 18:45

Stellungnahme Timon Gremmels während Infoveranstaltung in Lohfelden am 18.11.22

Der Klimaschutzbeirat Lohfelden lud Timon Gremmels zur Info-Veranstaltung ein und fragte, wann den Bürgerinnen der Stromverkauf an Nachbarn ermöglicht wird, wie es eine EU Richtlinie vorgibt.
Timon Gremmels verwies darauf, wie viel die Ampel in der kurzen Regierungszeit geleistet habe. Man begrüßt die Energiewende mit Hilfe der Bürger*innen und will sie fördern. Zu der Umsetzung der EU Richtlinie sei man wegen Arbeitsüberlastung noch nicht gekommen, Dieses Vorhaben steht im Koalitionsvertrag. Die Regierungsparteien seien sich einig, dass die Richtlinie umgesetzt werden soll. Wann sie umgesetzt wird, konnte Timon Gremmels nicht sagen.

Kommentar: Die derzeitigen Kosten, eine PV Anlage auf dem Hausdach zu errichten, haben Stromgestehungskosten von etwa 15 Cent pro kWh zur Folge. Im Osterpaket wurde beschlossen, dass Bürger*innen für PV-Strom vom Hausdach, wenn sie voll einspeisen (also keinen Strom selber verbrauchen) 13 Cent pro kWh vergütet bekommen. Diese Vergütung deckt also nicht die Gestehungskosten.
Bürger*innen, die ein Teil des Stroms selber verbrauchen, bekommen nur 8,6 Cent pro kWh vergütet. Eigentümer*innen eines Einfamilienhauses, die nicht schon eine Wärmepumpe oder ein E-Auto angeschafft haben, können sich bei diesen Vergütungssätzen keine PV-Anlage wirtschaftlich auf das Dach bauen. Würde diesen Bürger*innen endlich erlaubt, den Strom, den sie nicht selber verbrauchen, an Nachbarn zu verkaufen, könnte die dezentrale Energiewende sehr schnell Fahrt aufnehmen.

Es sind Zweifel angebracht, ob diese Regierung wirklich die dezentrale Energiewende in Bürgerhand so unterstützen will. Wenn sie schon keine Zeit hat, den Stromverkauf an Nachbarn gesetzlich zu erlauben, hätte sie schon ohne großen Zeitaufwand im Osterpaket einträgliche Stromvergütungen für Bürger*innen beschließen können. Da das nicht geschah, während die Konzerne gleichzeitig riesige Gewinne mit dem Einspeisen von Strom aus erneuerbaren Energien erzielen können, drängt sich der Eindruck auf, dass auch diese Regierung die Gewinne lieber bei den Konzernen lässt, als die dezentrale Energiewende der Bürger*innen zu fördern. Tragisch ist dabei, dass so auch von dieser Regierung in Zeiten größter Not die Möglichkeiten zur dezentralen Energiewende ausgebremst werden.

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Montag, 17. April 2023, 10:00

Ampel bremst Ausbau von PV-Strom auf Hausdächern aus

Ein Gebot der Stunde wäre, alle Möglichkeiten zu nutzen, Strom aus erneuerbaren Energien
zu erzeugen. Die dezentrale Erzeugung von Sonnenstrom auf den
Hausdächern der Bürger*innen wäre eine solche Möglichkeit mit
sehr großem Potential.

Die Ampel gestaltet die Rahmenbedingungen für die Gewinnung von PV-Strom auf den
Hausdächern jedoch so, dass Investitionen der Bürger*innen nur bei
hohem Eigenverbrauch rentabel wären. So erlaubt die Ampel auch
nicht, dass PV-Strom an Nachbar*innen verkauft werden darf, um die
PV-Anlagen auf dem Dach wirtschaftlich werden zu lassen. Genau diesen
Schritt schreibt eine EU-Richtlinie (Energy Sharing) vor, die in
Deutschland vertragswidrig nicht umgesetzt wird.

Dieses Ausbremsen der Energiewende geschieht im Interesse der Stromkonzerne.
Hausbesitzer*innen, die Sonnenstrom an Nachbarn verkaufen dürfen,
könnten die Gewinne der Stromkonzerne schmälern.

So gelingt es, das Energy Sharing in Deutschland zu verhindern. Es gelingt weiter, dass
dieser Skandal in der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht wird.
Weder der Hessische Rundfunk, noch der Spiegel, auch nicht Die Linke
und auch nicht die Deutsche Umwelt Hilfe waren bereit, diesen Skandal
in der Öffentlichkeit zum Thema zu machen.

In anderen Ländern hat die Genehmigung des Energy Sharing gute Wirkungen:
https://www.sonnenseite.com/de/energie/e…zen-und-teilen/

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Dienstag, 18. April 2023, 15:22

So bremst die Ampel den Bau von PV Anlagen auf unseren Dächern aus

Mit dem Osterpaket hat die Ampel für PV-Anlagen bis 10kWp eine Einspeisevergütung von 8,2 ct./kWh für die Anlagenbesitzer*innen beschlossen, die nur einen Teil ihres selbst erzeugten Stroms einspeisen.

Wird der Strom aus diesen Anlagen vollständig eingespeist, beträgt die entsprechende Einspeisevergütung 13,0 ct/kWh.
Die Kosten für die Erzeugung von eine kWh Strom aus einer PV Anlage auf dem Hausdach betragen bei derzeitigen gestiegenen Material-und Handwerkerkosten ca. 15 ct.
Damit schafft die Ampel Rahmenbedingungen, die derzeit nur bei hohem Eigenverbrauch die Investition in eine PV-Anlage rentabel machen.
Überdies ändert die Ampel das Gesetz nicht, das verbietet, Strom an Nachbarn zu verkaufen. Diese Gesetzesänderung verlangt jedoch eine EU Richtlinie schon lange, die im Interesse der Stromkonzerne in Deutschland rechtswidrig nicht umgesetzt wird.