Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 31. Oktober 2014, 07:14

Rechtsgutachten: CETA europa- und verfassungswidrig

Liebe Kolleginnen und Kollegen,


Heute hat /attac München/ ein Gutachten der Öffentlichkeit vorgestellt, das Professor Andreas Fischer-Lescano und Johan Horst von der Juristischen Fakultät der Universität Bremen auf der Grundlage des Ende August veröffentlichten Entwurfs des CETA verfasst haben.

Johan Horst stellte das Gutachten im Einzelnen vor und kommt zu dem Ergebnis, dass *CETA* in mehrfacher Hinsicht *sowohl europa- als auch verfassungswidrig* ist. In seiner jetzigen Form kann es von der Bundesregierung nicht unterzeichnet werden.

1. CETA ist im Gegensatz zur Auffassung der EU-Kommission ein „*gemischtes Abkommen*”, das auch der Zustimmung der Parlamente aller EU-Mitgliedsstaaten bedarf.

2. Es verletzt durch die Einrichtung von Investor-Staat-Schiedsverfahren den *Grundsatz der Autonomie der Unionsrechtsordnung* und das *richterliche Rechtsprechungsmonopol*. Entscheidungen eines Schiedsgerichts können, so Horst, „faktisch einen unionsrechtswidrigen Zustand herbeiführen“.

3. Darüber hinaus gefährden die CETA-Regulierungsausschüsse *die demokratische Partizipation *auf nationaler und europäischer Ebene. Diese Ausschüsse sind mit Exekutivvertretern der EU und Kanadas besetzt und haben eine Vielzahl von Kompetenzen. Völlig unklar sei, so Horst, wie die Beteiligung des Europaparlaments und die der Mitgliedstaaten an der Arbeit dieser Ausschüsse sichergestellt werden kann. Es besteht die Gefahr, dass mit den Regulierungsausschüssen ein Instrument geschaffen wird, das Entscheidungen mit weitreichenden Folgen trifft, die keine Rückbindung an die unionalen und mitgliedstaatlichen demokratischen Verfahren haben.

4. Das CETA verletzt außerdem verletzt durch Negativlisten und die Ratchet-Klausel die im Grundgesetz verankerte *Garantie der kommunalen Selbstverwaltung* und beschränkt die *demokratische Gestaltung der Wirtschafts- und Sozialordnung*. Es bietet darüber hinaus *keinen hinreichenden Schutz von Menschen- und Umweltrechten*.

Anbei das Gutachten, das auch unter www.attac-muenchen.org <http://www.attac-muenchen.org> abgerufen werden kann. Ab Seite 37 gibt´s Hinweise zu evtl. zukünftigen Rechtsmitteln und ab S. 40 eine knappe Zusammenfassung der Gutachtensergebnisse.

Beste Grüße, Andrea Behm