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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Donnerstag, 6. November 2014, 20:44

Gutachten hält CETA für unzulässig

Das von Kanada und der EU-Kommission ausgehandelte Handelsabkommen
CETA ist nach einem Gutachten zweier Bremer Rechtswissenschaftler weder
mit dem deutschen Verfassungsrecht noch mit europäischem Recht
vereinbar.


http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=20943

CETA nicht verharmlosen – keine Entwarnung beim Investorenschutz


Gutachten spielt Sonderrechte für Konzerne herunter

24.09.2014


Zwei Tage vor dem EU-Kanada-Gipfel in
Ottawa warnt Attac davor, die Gefahren durch das geplante
Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) zu verharmlosen.
"Es bleibt dabei: CETA darf nicht unterzeichnet werden", sagt Roland Süß
vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. "Insbesondere beim
geplanten Investorenschutz gibt es keinen Anlass für Entwarnung. Der
Vertragstext strotzt nur so vor unklaren Formulierungen, die viel
Spielraum für Interpretationen im Sinne der Konzerne lassen. Mit CETA
würde eine intransparente Paralleljustiz mit Sonderrechten für Konzerne
etabliert. Das ist und bleibt inakzeptabel."


Laut CETA-Text könnten Konzerne vor einem internationalen
Schiedsgericht klagen, wenn sie ihre "legitimen Erwartungen" auf Gewinne
geschmälert sehen. Weitere unpräzise Definitionen wie "faire und
gerechte Behandlung" oder "legitime öffentliche Interessen" bieten
ebenfalls ein weites Feld von Klagemöglichkeiten. Auch die Klausel, die
Klagen von Briefkastenfirmen mit kanadischer Adresse verhindern soll,
ist weitgehend wirkungslos: Verlangt werden lediglich "substanzielle
Geschäftsaktivitäten" in dem beklagten Land. Zudem sieht der
CETA-Vertrag keine verbindliche Revisionsmöglichkeit vor. Ein "Komitee
für Dienstleistungen und Investitionen" soll nur prüfen, ob ein
Berufungsmechanismus als notwendig erachtet wird.


CETA-Gutachter selbst Schlichter an Schiedsgerichten

Dass das Gutachten im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums den
Investorenschutz in CETA herunterspielt, ist nicht weiter verwunderlich:
Dessen Verfasser, der Völkerrechtler Stephan Schill, fungiert selbst
als Schlichter für die internationalen Schiedsgerichte der Weltbank. Die
Bundesregierung hatte ihn erst Anfang des Jahres auf die deutsche Liste der Schiedsorganisation der Weltbankgruppe
gesetzt. "Da drängt sich – zurückhaltend formuliert – dann doch die
Frage auf, wie neutral so ein Gutachten sein kann", stellt Roland Süß
fest.


Auch das zweite vom Wirtschaftsministerium veröffentlichte Gutachten
zu CETA, demzufolge die nationalen Parlamente das Abkommen ratifizieren
müssen, bedeutet keine Entwarnung, so lange die EU-Kommission das anders
sieht. Denn dass die Kommission nicht davor zurückschreckt, für einen
kurzfristigen Erfolg die Demokratie in Europa zu beschädigen, zeigt ihre
Weigerung, die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP zuzulassen.


Widerstand gegen CETA und TTIP wächst

Doch der Widerstand gegen CETA, TTIP und Co. wächst. Anders als
Sigmar Gabriel beim SPD-Konvent den Delegierten suggerieren wollte,
fordern immer mehr Stimmen aus der Zivilgesellschaft das Aus für die
Freihandelsabkommen.

So mobilisiert Attac gemeinsam mit zahlreichen europäischen Nichtregierungsorganisationen für einen EU-weiten Aktionstag am 11. Oktober gegen CETA, TTIP und das geplante Dienstleistungsabkommen TiSA. Und auch die Europäische Bürgerinitiative gegen TTIP und CETA
wird trotz des Widerstands der EU-Kommission starten: selbst
organisiert von den mehr als 240 Organisationen im internationalen
Bündnis "Stop TTIP".


Außerdem wirbt Attac mit der Initiative "Ich bin ein Handelshemmnis!"
dafür, Instituionen der Daseinsfürsorge und andere durch den Freihandel
gefährdete Einrichtungen im öffentlichen Raum zu markieren und sich
selbst mit dem Statement "Ich bin ein Handelshemmnis!" zu fotografieren.