....zu den Fracking- Gesetzesvorlagen der SPD Minister:
Liebe MitstreiterInnen,
liebe Freundinnen und Freunde,
Andy Gheorghiu hat eine gute Erwiderung auf die letzte SPD-PM geschrieben, in der die SPD Nordhessen (Manfred Schaub, BM Baunatal u. Bezirksvors. SPD-Nordhessen) suggeriert gegen Fracking zu sein.
Gerne könnt ihr mit dieser Mail auch euch bekannte SPD-Mitglieder konfrontieren.
Es wird höchste Zeit, dass die SPD-Basis aufwacht und erkennt, dass ihr Bundes-Parteivorsitzender bei den Themen Fracking und Freihandelsabkommen nicht nur die sozialen Errungenschaften der letzten Dekaden, sondern auch das bewährte Vorsorgeprinzip, z.B. im Umweltschutz, über den Jordan schickt, um sich als künftiger, industriefreundlicher Kanzler zu profilieren.
Die Zeche zahlen am Ende wie immer die BürgerInnen.
Mit sozial hat das nichts mehr zu tun!
Wir appellieren an alle SPD-Mitglieder sich bei den Themen Fracking und Freihandelsabkommen (TTIP, CETA) klar zu positionieren und eine hoffentlich ablehnende Haltung, auch gegenüber dem Bundesvorstand, zum Ausdruck zu bringen.
Für Vorträge, Fachgespräche und mehr detaillierte Informationen über diese Themen, steht unser Experte Andy Gheorghiu gerne zur Verfügung.
Beste Grüße
Harald Rücker
BI lebenswertes Korbach e.V.
Lieber Harald Rücker,
die hessische und die nordhessische SPD ist gegen Erdgasfracking in unserer Region. Das haben wir immer klar und deutlich zum Ausdruck gebracht. Zuletzt vor vier Wochen auf einem Landesparteitag in Hofheim. Die jetzt vorgestellt Gesetzesvorschläge von Barbara Hendricks sind ein erster Schritt, aber noch nicht ausreichend. Das Gesetzgebungsverfahren mit Bundestags- und Bundesratsbeteiligung hat noch gar nicht begonnen. Es bleiben also weitere parlamentarische Möglichkeiten, die entsprechenden Gesetze zu verschärfen. Nichts anders hat Manfred Schaub in seiner Pressemitteilung geschrieben, nichts anderes habe ich im der letzten Woche im Landtag klar und deutlich gesagt:
http://www.hr-online.de/website/specials…ex.jsp?jmpage=1 <
http://www.hr-online.de/website/specials…cument_53677863> &rubrik=89889&mediakey=fs%2Fallgemein%2F2014_11%2F141127121019_5_fracking_gremmels_spd_45915&type=v&jm=1&key=standard_document_53677863
Und hier die dazugehörige PM von mir:
http://www.timon-gremmels.de/meldungen/2…sen-werden.html
An der (nord-)hessischen SPD muss also keiner zweifeln.
MfG
Timon Gremmels, MdL
stellv. Vorsitzender der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag,
Umwelt- und energiepolitischer Sprecher
Lieber Timon Gremmels,
wenn die SPD Nordhessen allen Ernstes den BürgerInnen sagt, dass durch den vorliegenden Entwurf klar sei, dass es kommerzielles Erdgasfracking in Hessen auch in Zukunft nicht geben werde, dann hat sie sich mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen nicht wirklich auseinandergesetzt. Gerade vor dem Hintergrund, dass der Antragsteller des Aufsuchungsfeldes für Schiefergas in Nordhessen, vom Zielhorizont in ca. 3000 Metern sprach, ist die Lobpreisung der momentan beabsichtigten unwissenschaftlichen Verbots-Grenze ab 3000 Metern, mehr als unstatthaft.
Und wenn die SPD Nordhessen darüber hinaus den unseriösen Kunstbegriff des "unkonventionellen Frackings" bemüht, obwohl feststeht, dass dieser Terminus nur dazu dient das Fracking in Tight-Gas-Lagerstätten salonfähig zu machen, dann muss dies klar und deutlich kritisiert werden.
Unser Vorstandsmitglied Andy Gheorghiu hat kurz und bündig einige Unzulänglichkeiten der momentanen Gesetzesänderungsvorschläge in Verbindung mit der Pressemitteilung der SPD-Nordhessen herauskristallisiert und um eine Antwort zu den dazu formulierten Fragen gebeten.
Wir möchten eine sachgerechte Debatte führen und hierzu haben wir fachliche Fragen formuliert, auf die wir konkrete Antworten und keine Versprechungen erwarten.
Insofern bitten wir erneut um detaillierte Beantwortung der Fragen zu folgenden konkreten Unzulänglichkeiten der aktuellen Gesetzesvorschläge:
1. Fracking-Vorhaben in Schiefer- oder Kohleflözgestein sollen (ober- und unterhalb einer wenig wissenschaftlichen Grenze von 3000 Metern) zu Forschungszwecken und anschließend zu kommerziellen Zwecken stattfinden können, wenn sie von einer „Expertenkommission“ als "unbedenklich" eingestuft wurden. Fest steht, dass diese Kommission auch mit „Sachverständigen“ besetzt werden soll, deren Einrichtungen sich in der „Hannover-Erklärung“ bereits als Befürworter des Fracking positioniert haben.
Frage: Warum wird dies als Errungenschaft angepriesen?
2. Fracking-Vorhaben in Sandstein (Tight-Gas) bleiben weiterhin erlaubt!
Dies, obwohl es nicht seriös ist zu behaupten, dass seit den 60er-Jahren in Tight-Gas gefrackt werde und noch nie etwas passiert sei. Schließlich gab es nie ein Monitoring. Gemäß den UBA- und NRW-Studien aus 2012 haben die Wissenschaftler nur ca. 25 % der Daten zu den etwas 350 Fracks in Deutschland erhalten. Bei diesem geringen Datenpool kann man nicht einfach behaupten, dass noch nie etwas passiert sei. Gleichzeitig gibt es eine ansehnliche Liste an Schadensfällen in der konventionellen Erdöl-/Erdgasförderung während der letzten 10 Jahre (
http://www.bi-ffh-harburg.de/?page_id=257).
Frage: Warum wird dies in der Debatte nicht stärker fokussiert und warum soll bei diesen unklaren Rahmenbedingungen Tight-Gas-Fracking weiterhin erlaubt bleiben?
3. Fracking-Vorhaben für Öl (Tight-, Schieferöl, etc.) bleiben weiterhin erlaubt.
Frage: Warum?
4.1 Das giftige und stark salzhaltige Lagerstättenwasser soll weiterhin in den Untergrund verpresst werden dürfen. Schlimmer noch: das Verpressen von toxischen Fluiden wird sogar als "Stand der Technik" legitimiert!
4.2 Darüber hinaus sollen die Unternehmen lediglich verpflichtet werden "zumutbare Maßnahmen nach dem Stand der Technik zu ergreifen, um die Freisetzung von Methan und andere Emissionen ... zu reduzieren".
Frage: Soll etwa in dieser Art und Weise dem "absoluten Vorrang von Trinkwasser und Gesundheit" Rechnung getragen werden?
5. Unmittelbar angrenzend zu und unterhalb von Naturschutzgebieten, Nationalparken und Natura-2000-Gebieten darf gefrackt werden.
Frage: Warum gibt es kein "Fracking-Verbot jeglicher Art" in diesen sensiblen und zu schützenden Gebieten?
6. Fracking-Anlagen für Tight-Gas dürfen sogar grundsätzlich in Natura-2000-Gebieten errichtet werden, obwohl gemäß Total, Exxon, DIW und BGR das im Sandstein gebunde Gas (Tight-Gas) zu den unkonventionellen Lagerstätten zählt.
Frage: Wie vereinbaren Sie Fracking in Natura-2000-Gebieten, mit dem Schutzziel dieser sensiblen Gebiete?
7. Das "Pseudo-Verbot" von Fracking jeglicher Art in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten, etc., kann nicht ernst genommen werden, da diese sensiblen Gebiete bereits jetzt vor solchen Eingriffen wie dem Fracking geschützt sind.
Frage: Wieso wird die Ausschlussgebietsliste nicht konsequent um weitere Schutzgebiete erweitert?
8. Ein Verbot von "Fracking jeglicher Art" ist nicht expliziert formuliert für Brunnen der Mineralwasserhersteller sowie Bierbrauer.
Frage: Warum nicht?
9. Fracking-Vorhaben in weiteren sensiblen Gebiete, wie z.B. Erdbebengebiete, Siedlung, Bodendenkmäler, UNESCO-Welterbestätten, Vorranggebiete für die Landwirtschaft etc. sind nicht explizit verboten.
Frage: Warum nicht (siehe auch Nr. 5 und 7)?
10. Reform Bergrecht: Eine dringend benötigte Klarstellung, dass Gemeinden gemäß § 15 i.V.m. § 11 Nr. 10 BBergG zu beteiligen sind und dass die Stellungnahmen von der Bergbehörde zu beachten sind, erfolgt nicht.
Frage: Warum nicht?
11. Reform Bergrecht: Eine Ermessensentscheidung (Bewirtschaftungsermessen), wie sie den Wasserbehörden gemäß § 12 Abs. 2 WHG zusteht, wird nicht in das BBergG integriert (beispielsweise als neuer § 11 Nr. 11 BBergG).
Frage: Warum nicht?
Hier noch ein Link zu einer anderen SPD-Reaktion:
http://www.weser-kurier.de/region_artike…id,1008289.html
Wir sind sehr gespannt auf die Antworten zu unseren Fragen und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Harald Rücker
BI lebenswertes Korbach e.V.