Sie sind nicht angemeldet.

Navigation

Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: Bürgerinitiative Fracking freies Hessen n.e.V.. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

1

Freitag, 19. Dezember 2014, 17:52

Neue, anschauliche Analyse des Gesetzentwurfs zu Ermöglichung von Fracking

Fracking-Gesetz unter der Lupe
Beschränkungen vergebens gesucht
Während Frau Hendricks noch in jüngster Vergangenheit gerne von einer unverrückbaren
3000m-Grenze und tiefere Fracs nur im Einzelfall sprach, liest sich der Entwurf hingegen
ganz anders. Unterhalb 3000m wird Fracking in all seinen Facetten vollständig freigegeben.
Und grundsätzlich auch oberhalb. Lediglich für Schiefer- und Kohleflözgas besteht ein
Vorbehalt durch die einzurichtende Frackingkommission - wenn die Vorkommen denn
flacher 3000m liegen. 2/3 des Schiefergases wird von der BGR jedoch im Unterkarbon bei
rund 5000m verortet. Alle anderen Lagerstättentypen sind unabhängig von Ihrer Tiefe
freigegeben. Insbesondere auch die Erdölvorkommen, die in Nordwestdeutschland zumeist
nur einige 100m tief liegen. Hier hat PRD Energy in ihrem Investoren-Prospekt schon
angekündigt, Frac-Möglichkeiten zu prüfen und Firma CEP frackte im Juni bereits ein
Ölvorkommen in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu eine Presseerklärung des Bundesverbandes Bürgerinitiativen Umweltschutz:
http://www.bbu-online.de/presseerklaerun…14/19.12.14.pdf

und die Analyse des Gesetzentwurfs:
http://www.no-moor-fracking.de/images/pdf/Analyse_Frackinggesetz_v6.pdf

Die Analyse des Gesetzentwurfs wurde im Mai 2015 noch einmal überarbeitet und ist im Anhang 3 zu finden
»Henner« hat folgende Dateien angehängt: