Wer eine Volkshochschule subventioniert, muss ausländische Bildungsanbieter ebenso bezuschussen.
Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken müssen Finanzkonzernen zum Kauf angeboten werden; eine Ausrichtung an der Gemeinnützigkeit ist Vertragsbruch.
Wo Feuerwehr, Rettungswesen, Gesundheitsversorgung, Wasser- und Stadtwerke, Justizvollzug, Schwimmbäder, Theater, Müllentsorgung der Recyclingsysteme als kommunale Dienstleistung betrieben werden, kann eine Privatisierung eingeklagt werden.
Privatunternehmen dürfen nicht mehr rekommunalisiert werden (wie es die Berliner 2011 in einem Referendum für ihre Wasserbetriebe gefordert haben); wenn die Privatunternehmen sich nicht bewähren, dürfen nur andere private Wettbewerber eingeladen werden.
Fracking kann erzwungen werden, selbst dann, wenn es Mineralquellen oder die Brunnen von Brauereien durch ins Erdreich gepresste Chemikalien irreversibel verunreinigt.
Verbesserungen in Tierschutz, Umweltgesetzgebung oder der Kennzeichnung von genmanipulierten oder mit Chlor behandelten Nahrungsmitteln sind als „Handelshemmnisse“ anfechtbar.
Wenn steuerliche Regelungen oder kommunale Gebühren einen Investor hart treffen, kann er dagegen klagen.