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Situation und Perspektive in Hessen

Hier können Sie sich über die aktuelle Situation und die Perspektive in Hessen informieren

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Bildergalerie TTIP, CETA und TISA

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Situation in Hessen

 
Zwischen Nord- und Bodensee: Exxon Mobil, RWE, dea, Wintershall, BNK und andere Konzerne wollen die schwer zugänglichen, nicht-konventionellen Erdgaslagerstätten mit Hilfe der umstrittenen Frackingmethode erschließen.

 

Februar 2012

In Hessen hat die Firma BNK Deutschland GmbH (Mutterkonzern BNK Petroleum Inc.) die Erkundung von Gaslagerstätten beantragt, die nur durch das riskante Fracking erschlossen werden können.  
Geplant ist die großflächige Erkundung in Nordhessen ("Adler-South APP"), also u. a. in den Bereichen Kassel, Bad Arolsen, Frankenberg und Hess.- Lichtenau.

In dem Aufsuchungsfeld befinden sich zahlreiche  Wasserschutzgebiete, Wassergewinnungsanlagen und Mineralbrunnen, Heilbäder und Naturschutzgebiete, sowie Kulturstädten (u.a. Unesco-Weltnaturerbe „Nationalpark Kellerwald"
und UNESCO-Weltkulturerbe Bergpark Wilhelmshöhe).


 
Adler South das Untersuchungsbiet in Nordhessen
Bildquelle: maps.google.de
Bearbeitet von Rudolf Schäfer

 

Juni 2012

Als der Antrag auf Erlaubnis der Erkundung im Juni 2012 im Rahmen zweier Informationsveranstaltungen in Kassel und Frankenberg erläutert wurde, ließ der Vertreter des Ministeriums schon erkennen, dass diesem Antrag der BNK  auf Erlaubnis in Kürze statt gegeben werden sollte.
Der darauf einsetzende einhellige Widerstand der Kommunen, Landkreisen und Regionalversammlung Nordhessen, gepaart mit dem eindrucksvollen Protest von Bürgern und Verbänden bewahrten uns vorerst vor dieser Entscheidung. Im Juni 2012 kommt es zur
Gründung der Bürgerinitiative Fracking freies Hessen.

 

Oktober 2012

Im Regierungspräsidium Kassel findet eine Expertenanhörung des Hessischen Landtags zum Thema Fracking statt. Die BI Fracking freis Hessen, die BI für ein lebenswertes Korbach, der BUND Hessen, sowie zahlreiche Bürger und Parteien demonstrieren gegen das geplante Vorhaben.

 

April 2013

Die Umweltministerin gab Gutachten in Auftrag, die im  Ergebnis den von uns  Fracking-Gegnern fokussierten Versagungsgrund weitgehend bestätigten. So erfuhren wir dann am 11.04.2013 aus dem Umweltausschuss, dass die Aufsuchungserlaubnis auf Grund überwiegender öffentlicher Interessen versagt werden kann.
In zahlreichen Kommunen wurden Informationsveranstaltungen durchgeführt. Die Bürgerinitiative ist auf über 10.000 Mitglieder angewachsen.

 

Mai 2013

Zeitungsmeldungen zur Folge soll BNK mitgeteilt worden sein, dass die Suche nach Erdgas in Nordhessen nicht erlaubt wird.

Juni 2013

Der Antrag der BNK vom Februar 2012 wird durch das Regierungspräsidium Darmstadt abgelehnt. Die Erlaubnis zur Aufsuchung bergfreier Bodenschätze wurde somit nicht erteilt. Die Versagung der Erlaubnis wird mit der Unzuverlässigkeit des Antragstellers (§ 11 Nr. 6 BBergG) sowie dem Überwiegen der öffentlichen Interessen im gesamten Aufsuchungsfeld (§ 11 Nr. 10 BBergG) begründet. Die Versagung der Erlaubnis ist eine deutschlandweite Sensation, die deshalb zustande kam, weil man überhaupt zum ersten Mal die Pflicht zur Kommunenbeteiligung (BVerwG, 15.10.1998, 4 B 94/98) ernsthaft betrieben hat und die Versagungsgründe (vor allem das in § 11 Nr. 10 BbergG genannte öffentliche Interesse) ernsthaft geprüft hat.

Juli 2013

Der Antragsteller kann innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Kassel oder Gießen Klage einreichen (Fristende 08.07.2013).

BNK reicht beim Verwaltungsgericht in Gießen Klage ein. Die Umweltministerin, Frau Lucia Puttrich wird deswegen massiv medial angegriffen. Grund hierfür ist die Auseinandersetzung zwischen dem RP Darmstadt und dem hessischen Umweltministerium, bezüglich der Rechtsauffassung über die Versagung der Erlaubnis. Wir möchten jedoch an dieser Stelle darauf hinweisen, dass mit diesem mutigen Schritt auch die bisherige rechtswidrige Praxis von Bergbehörden in anderen Bundesländern offenbart wurde.

August 2014

In Ihrer Pressemmitteilung vom 20. August 2014 teilt das Hessische Umweltministerium mit, dass die Fracking-Klage gegen das Land Hessen zurückgenommen wurde.
Damit ist der Ablehnungsbescheid (des RP Darmstadt) jetzt bestandskräftig. Die BNK-Deutschland GmbH erhält somit keine bergrechtliche Konzession zur Erkundung, geologische Tiefenbohrungen oder Fracking.

(siehe auch: http://www.hna.de/nachrichten/politik/blaest-schiefergas-suche-3792939.html)

Perspektive in Hessen

Der Antrag der BNK wurde abgelehnt was nach der Schließung des Vergleichs nun Rechtswirksam ist. Dennoch könnte nun auch ein anderes Unternehmen einen Erlaubnisantrag einreichen um im Bereich „Adler South“ zu fracken. Dies gilt insbesondere da die "Sperrwirkung" durch den Antrag der BNK nun nicht  mehr besteht. Positiv ist, dass sich die Landesregierung ablehnend gegenüber solchen Vorhaben geäußert hat, was einen Neuantrag weniger warscheinlich macht. Allerdings könnte bei Ratifizierung der geplanten Freihandelsabkommen (TTIP, CETA, TISA) die Warscheinlichkeit steigen dass ein neuer Fracking-Antrag gestellt wird.

Was gehört zur gefährdeten Nordspitze  Hessens und weshalb ist sie akut bedroht?


Das HLUG Gutachten berichtet vom Reinhardswald- Zierenberg-Nethe-Schollenkomplex. Dieses Gebiet umfasst die Ortschaften von Kaufungen im Südosten bis Wolfhagen im Südwesten und alle Ortschaften, die auf dieser Linie und nördlich davon in Hessen liegen. Dieses Gebiet ist nach dem Gutachten und nach jetziger Rechtslage für Fracking geeignet. Es gäbe dort „nur“ 65% der Fläche, für die Ausschlussgründe bestehen.

Das heißt nach unserer Einschätzung:

Würde für diesen Bereich ein neuer Antrag auf Erkundung gestellt, dürfte das Ringen um die Versagung von neuem beginnen. Umso wichtiger also, ein Deutschlandweites Verbot des Frackings zu fordern und zu erreichen.

Fracking und das Verhalten der Parteien.

Ob gefrackt werden soll, ist eine politische Entscheidung.
Die Vertreter der Parteien treten (außer den FDP Vertretern) in unseren Informationsveranstaltungen alle für ein Frackingverbot ein.
Auf Bundesebene, wo ein entsprechendes Verbot beschlossen werden müsste, sprechen sich nur Die Linke und die Piratenpartei für
ein Fracking Verbot aus. Wenn das so bleibt, wird in Deutschland (und in Nordhessen) in der nächsten Wahlperiode sicher gefrackt werden.

Wie kann nun Fracking in der Nordspitze Hessens und an anderen Orten noch verhindert werden?
 

  • Auch wenn wir in Nordhessen vorläufig mit einem blauen Auge davon gekommen sind, ist die Fracking Gefahr in vielen Bereichen Deutschlands noch nicht gebannt. So wurde 2014 z.B. in Norddeutschland (Saal) gefrackt. Hierüber sollten wir die Bürger informieren und uns solidarisch zeigen.
     
  • Die von Fracking betroffenen Bürger werden von den örtlichen Politikern oftmals mit Verbotsforderungen beruhigt, wohingegen sich die selben Parteien auf Bundesebene gegen ein Frackingverbot aussprechen. Diesen Widerspruch müssen wir aufzeigen und vor Ort die Politiker auf die Haltung Ihrer Partei auf Bundesebene ansprechen.
     
  • Die geplanten Freihandelsabkommen gefährden viele Bürgerrechte und könnten auch die Erlaubnis von Fracking Projekte erzwingen. Dies würde hierbei vorbei an der Deutschen Gesetzgebung bzw. unseren Gerichten erstritten, indem Staaten vor privanten Schiedsgerichten z.B. das Land Hessen auf "entgangenen Gewinn" verklagen könnten. Gegen diese Bedrohung hat sich in breites Nordhessisches Bündnis "Freihandel stoppen" gebildet, welches zu einer Demionstratio am 11. Oktober 2014 um 14 Uhr in Kassel (Königsplatz) aufruft.