Wie der Donaukurier am 23.06.2015 berichtet, soll "Unkonventionelles Fracking" künftig auch unterhalb von 3000 Metern nur zu Erkundungszwecken oder unter besonderen Voraussetzungen erlaubt werden.
Eine kommerzielle Förderung im Schiefergesten wäre dann (anders als im jetzigen Gesetzentwurf) nicht mehr zulässig - egal ob über oder unterhalb 3000m Bohrtiefe (bisher war eine Zulassung nach Zustimmung einer Expertenkomission angedacht).
"..Darauf verständigten sich die Abgeordneten der Regierungskoalition bei Gesprächen über die geplante gesetzliche Regelung, wie die Nachrichtenagentur AFP aus Kreisen der Unionsfraktion im Bundestag erfuhr. .."
Koalition verschärft Fracking-Gesetzentwurf - Lesen Sie mehr auf:
http://www.donaukurier.de/nachrichten/to…t154776,3067886
Anmerkung:
Konventionelles Fracking - mit diesem Kunsbegriff bezeichnet die Regierung Fracking in Sandsteinschichten - wäre von der vorgenannten Verschärfung nicht betroffen, obwohl auch hier erhebliche Gefahren bestehen.
Daher handelt es sich zwar um eine Verschärfung des Regierungsvorschlags, da dieser aber völlig unzureichende Regelungen enthält, würde auch die Verabschiedung der modifizierten Fassung des Gesetzespakets erhebliche Risiken für z.B. den Trinkwasserschutz bedeuten (vgl. hierzu z.B.
http://www.frackingfreieshessen.de/index…d&threadID=1093).