Nach meiner Einschätzung ist das einzige was wir tun können, in einer Bürgerinitiative so zahlreich zu werden und soviel Widerstand bei den betroffenen Menschen in Hessen gegen das Vorhaben zu erzeugen, dass die Genehmigungsbehörde ihren Ermessensspielraum aus politischer Rücksicht nutzt und die Erkundung nicht erlaubt!
Dafür bleibt uns nicht viel Zeit. Ist die Erkundung erst einmal erlaubt, kann die Genehmigungsbehörde die "Bewilligung" für die Gasausbeutung kaum noch versagen.
Die Genehmigungsbehörden können die Erlaubnis zur Erkundung in Hessen jetzt noch wegen "Öffentlichem Interesse" versagen:
Überwiegend öffentliches Interesse darf der Aufsuchung im gesamten Feld nicht
gegenüberstehen.
Von öffentlichem Interesse ist beispielsweise :Umweltschutz,
Naturschutz, Landschaftsschutz, Gewässerschutz, militärische
Anlagen, Straßen, die Landesplanung, der Denkmalschutz und anderes.
Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Er dient
dazu, den Beurteilungsspielraum der Behörden zu vergrößern.