FREIBURG
taz
| "Abkommen zwischen EU-Staaten zum Investitionsschutz sind unzulässig,
wenn sie eine Streitschlichtung durch Schiedsgerichte vorsehen. Das hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) jetzt in einem Grundsatzurteil
entschieden und damit einen langen Streit beendet."
http://taz.de/EuGH-Urteil-zu-Schiedsgerichten/!5486429/